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   BGH, 29.05.1991 - 3 StR 164/91   

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https://dejure.org/1991,2941
BGH, 29.05.1991 - 3 StR 164/91 (https://dejure.org/1991,2941)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1991 - 3 StR 164/91 (https://dejure.org/1991,2941)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 3 StR 164/91 (https://dejure.org/1991,2941)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bundeszentralregister - Absehen von Strafe - Berücksichtigung - Jugendstrafrecht - Vollendung des 24. Lebensjahres

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 324
  • StV 1991, 425
  • StV 1991, 425 LS
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung,

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StR 164/91
    Die genannte Eintragung durfte daher nach § 63 Abs. 4 BZRG, § 51 Abs. 1 BZRG nicht mehr zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden (vergleiche BGH bei Holtz MDR 1984, 445 [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83]; BGH bei Böhm NStZ 1984, 447).
  • BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08

    Bedingter Tötungsvorsatz beim Schütteln eines Kleinkindes

    Da der Angeklagte aber zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits das 24. Lebensjahr vollendet hatte, waren die genannten Eintragungen im Erziehungsregister gemäß § 63 Abs. 1 und 2 BZRG bereits entfernt und durften gemäß § 63 Abs. 4 BZRG i.V.m. § 51 Abs. 1 BZRG nicht mehr zum Nachteil des Angeklagten verwendet werden (BGHR BZRG § 60 Erziehungsregister 1 m.w.N.; § 63 Verwertung 1).
  • BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 287/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Speicherung des "genetischen

    Die betreffenden Taten und Verurteilungen durften zum Nachteil des Beschwerdeführers mithin nicht mehr verwertet werden (§ 63 Abs. 4, § 51 Abs. 1 BZRG; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 164/91 -, [...], sowie LG Aachen, Beschluss vom 29. September 2003 - 65 Qs 99/03 -, StV 2004, S. 9).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09

    Anordnung molekulargenetischer Untersuchung zum Zwecke der Identitätsfeststellung

    Die betreffenden Taten und Verurteilungen durften zum Nachteil des Beschwerdeführers mithin nicht mehr verwertet werden (§ 63 Abs. 4, § 51 Abs. 1 BZRG; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 164/91 -, juris, sowie LG Aachen, Beschluss vom 29. September 2003 - 65 Qs 99/03 -, StV 2004, S. 9).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 484/92

    Abbruch eines Banküberfalls, weil die Kassenbox entgegen der Tätererwartung nicht

    Von dieser zunächst dem Tatrichter aufgegebenen Prognose kann nicht im Hinblick auf - jeder Prognoseentscheidung anhaftender - "Unwägbarkeiten" der künftigen Entwicklung abgesehen werden (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 6; BGH, Beschl. vom 10. Dezember 1991 - 4 StR 584/91; Fischer NStZ 1991, 324, 325).
  • BGH, 10.12.1991 - 4 StR 584/91

    Zulässigkeit des Vorwegvollzugs einer gesamten Haftstrafe vor der Unterbringung

    Die Strafkammer mußte vielmehr eine Frist bestimmen, nach der frühestens in den Maßregelvollzug überzuleiten ist, und durfte dies nicht der späteren Entscheidung durch die Strafvollstreckungskammer überlassen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 6; Fischer NStZ 1991, 324, 325).
  • BGH, 31.03.1994 - 1 StR 138/94

    Tilungsreife - Zurechnung - Strafzumessung - Strafschärfung - Zulässigkeit -

    § 63 Abs. 4 BZRG i.V.m. § 51 BZRG (vgl. BGHR BZRG § 60 Erziehungsregister 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.04.1992 - 3 StR 141/92

    Handel mit Betäubungsmitteln - Bestimmmung des Strafmaßes

    Die genannten Eintragungen durften deshalb nach §§ 63 Abs. 4, 51 Abs. 1 BZRG nicht mehr zu seinem Nachteil verwertet werden (vgl. BGHR BZRG § 60 Erziehungsregister 1 m.w.N.).
  • BGH, 14.11.1991 - 4 StR 516/91

    Anforderungen an den Tatbestand der Bedrohung

    Es bedarf daher neuer Verhandlung und Entscheidung darüber, ob der Zweck der Maßregel nicht auch dadurch leichter erreicht wird, daß nur ein Teil der Strafe vorweg vollstreckt wird (vgl. dazu BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 2, Vorwegvollzug, teilweiser 1, 2; Fischer NStZ 1991, 324).
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