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   BGH, 29.05.1991 - I ZB 2/90   

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BGH, 29.05.1991 - I ZB 2/90 (https://dejure.org/1991,2404)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1991 - I ZB 2/90 (https://dejure.org/1991,2404)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - I ZB 2/90 (https://dejure.org/1991,2404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bevollmächtigte - Vertreter - Vollmacht - Patentamtliche Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG 1981 § 127 Abs. 1 Nr. 5; VwZG § 9 Abs. 1
    "Zustellungsadressat"; Bewirkung von Zustellungen im patentamtlichen Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1533
  • MDR 1992, 249
  • GRUR 1991, 814
  • BB 1992, 1752
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - I ZB 2/90
    Letzteres kann durch Anordnungen oder Allgemeine Verwaltungsvorschriften sichergestellt werden, denen im Hinblick auf diese Funktion Außenwirkung zukommt, die derjenigen von eigentlichen Rechtsquellen nahe kommt (vgl. BVerfGE 48, 210, 226 [BVerfG 19.04.1978 - 2 BvL 2/75]; 49, 168, 184, BVerwGE 44, 1, 6 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73]; 44, 136, 138).
  • BGH, 06.04.1972 - III ZR 141/70

    Heilung der unwirksamen Zustellung des Auszugs aus einem Umlegungsplan -

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - I ZB 2/90
    Das Bundespatentgericht wird bei seiner erneuten Entscheidung zu prüfen haben, ob der festgestellte Zustellungsmangel dadurch geheilt worden sein kann, daß die Widersprechende selbst - was das Bundespatentgericht gegebenenfalls feststellen müßte - den in Frage stehenden Beschluß der Prüfungsstelle vom 8. Januar 1986 tatsächlich erhalten hat (§ 9 Abs. 1 VwZG) oder ob eine Heilung des Zustellungsmangels nicht in Betracht kommt, weil die Zustellung hier eine den in § 127 Abs. 2 PatG eigens aufgeführten Fristen gleichzuerachtende Frist (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 6. April 1972 - III ZR 141/70, NJW 1972, 1238, 1239 wo maßgeblich darauf abgestellt worden ist, ob es um die Frist für eine Handlung geht, die unmittelbar ein gerichtliches Verfahren einleitet oder sich gegen eine bereits ergangene gerichtliche Entscheidung richtet), nämlich die Frist zur Einlegung der Erinnerung nach § 12 a Abs. 1 WZG in Lauf setzt.
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - I ZB 2/90
    Letzteres kann durch Anordnungen oder Allgemeine Verwaltungsvorschriften sichergestellt werden, denen im Hinblick auf diese Funktion Außenwirkung zukommt, die derjenigen von eigentlichen Rechtsquellen nahe kommt (vgl. BVerfGE 48, 210, 226 [BVerfG 19.04.1978 - 2 BvL 2/75]; 49, 168, 184, BVerwGE 44, 1, 6 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73]; 44, 136, 138).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - I ZB 2/90
    Zwar wird der Rechtsgedanke der Verwirkung prozessualer Rechte in erster Linie im Zusammenhang mit der Einlegung unbefristeter Rechtsmittel nach unangemessen langer Zeit erörtert, sofern ein Vertrauenstatbestand geschaffen war (BVerfGE 32, 305, 308 = NJW 1972, 675), nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann aber die Verwirkung auch eines befristeten Rechtsmittels in Betracht kommen (BGHZ 43, 289, 292) [BGH 25.03.1965 - V BLw 25/64].
  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - I ZB 2/90
    Zwar wird der Rechtsgedanke der Verwirkung prozessualer Rechte in erster Linie im Zusammenhang mit der Einlegung unbefristeter Rechtsmittel nach unangemessen langer Zeit erörtert, sofern ein Vertrauenstatbestand geschaffen war (BVerfGE 32, 305, 308 = NJW 1972, 675), nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann aber die Verwirkung auch eines befristeten Rechtsmittels in Betracht kommen (BGHZ 43, 289, 292) [BGH 25.03.1965 - V BLw 25/64].
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - I ZB 2/90
    Letzteres kann durch Anordnungen oder Allgemeine Verwaltungsvorschriften sichergestellt werden, denen im Hinblick auf diese Funktion Außenwirkung zukommt, die derjenigen von eigentlichen Rechtsquellen nahe kommt (vgl. BVerfGE 48, 210, 226 [BVerfG 19.04.1978 - 2 BvL 2/75]; 49, 168, 184, BVerwGE 44, 1, 6 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73]; 44, 136, 138).
  • BVerwG, 26.10.1973 - VII C 25.72

    Festsetzung eines Säumniszuschlages - Herabsetzung einer Vorauszahlungsschuld

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - I ZB 2/90
    Letzteres kann durch Anordnungen oder Allgemeine Verwaltungsvorschriften sichergestellt werden, denen im Hinblick auf diese Funktion Außenwirkung zukommt, die derjenigen von eigentlichen Rechtsquellen nahe kommt (vgl. BVerfGE 48, 210, 226 [BVerfG 19.04.1978 - 2 BvL 2/75]; 49, 168, 184, BVerwGE 44, 1, 6 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73]; 44, 136, 138).
  • RG, 30.05.1921 - IV 617/20

    Zustellung des Versäumnisurteils

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - I ZB 2/90
    Die danach gegebene Verletzung der Zustellungsvorschriften durch das Patentamt macht die an die Widersprechende selbst erfolgte Zustellung wirkungslos (RGZ 103, 334 zu § 176 ZPO; BPatGE 3, 54, 55; 17, 8, 10).
  • BPatG, 24.08.2017 - 26 W (pat) 20/15

    (Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Goldkehlchen"

    Die Rechtsbeschwerde sei aber auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen (§ 83 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG), weil die Annahme einer wirksamen Zustellung an die Markeninhaberin trotz des im Widerspruchsverfahren bestellten Vertreters nicht im Einklang stehe mit den Entscheidungen des BGH (GRUR 1991, 814 - Zustellungsadressat) und des BPatG (GRUR 2008, 364 - Zustellung an Verfahrensbevollmächtigten des Insolvenzverwalters), die eine zwingende Zustellung an den bestellten Verfahrensvertreter vorsähen.

    Aufgrund dieser Einschränkung des gesetzlich eingeräumten Ermessens durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift entspricht auch ohne die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nur die Zustellung an den Bevollmächtigten den rechtlichen Vorgaben (vgl. BGH GRUR 1991, 814, 815 - Zustellungsadressat; BPatG GRUR 2008, 364 Rdnr. 26 - Zustellung an Verfahrensbevollmächtigten des Insolvenzverwalters).

    Die Rechtsbeschwerde ist aber auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, weil der Senat unter Beachtung der Entscheidungen des BGH (GRUR 1991, 814 - Zustellungsadressat) und des BPatG (GRUR 2008, 364 - Zustellung an Verfahrensbevollmächtigten des Insolvenzverwalters) zur Ermessensbeschränkung des DPMA bei der Zustellung an Bevollmächtigte entschieden hat und nicht von ihnen abgewichen ist.

  • BGH, 17.12.1992 - I ZB 3/91

    Auslandszustellung im zeichenrechtlichen Verfahren vor dem Patentamt

    Daß dies im Wege der Zustellung zu geschehen hat, ist zwar in § 11 Abs. 4 Satz 2 WZG nicht ausdrücklich bestimmt, ergibt sich aber - abgesehen von der allgemeinen Regel, daß eine Frist in Lauf setzende Bescheide des Patentamts förmlich zuzustellen sind (vgl. Hausverfügung Nr. 10 des Präsidenten des Deutschen Patentamts vom 25.10.1972, zu deren Rechtsbedeutung vgl. BGH, Beschl. v. 29.5. 1991 - I ZB 2/90, GRUR 1991, 814, 815 f. - Zustellungsadressat) - aus § 11 Abs. 4 Satz 3 WZG, wo weiter bestimmt ist, daß, wenn der Inhaber des Warenzeichens dem Löschungsantrag innerhalb eines Monats nach Zustellung nicht widerspricht, die Löschung erfolgt.

    Letzteres kommt nur in Betracht, wenn nicht ein Vertreter bestellt worden ist; denn einem Vertreter ist stets zuzustellen (§ 127 Abs. 1 Nr. 5 PatG; Abschn. B Nr. IV, 2. a der Hausverfügung Nr. 10 des Präsidenten des Deutschen Patentamts vom 25.10.1972, vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 29.5. 1991 - I ZB 2/90, GRUR 1991, 814, 816 - Zustellungsadressat - für den Fall, daß keine schriftliche Vollmacht zu den Akten gereicht ist).

  • BPatG, 21.05.2007 - 27 W (pat) 37/06
    Damit ist das nach § 94 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 1 VwZG a. F. bestehende Fakultativrecht der Markenstelle durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift in der Weise eingeschränkt, dass nur noch die Zustellung an den Bevollmächtigten den rechtlichen Vorgaben entspricht (vgl. BGH GRUR 1991, 814, 815 - Zustellungsadressat; Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG - VwZG, 7. Aufl. 2006, § 7 VwZG Rn. 5; i. E. ebenso Sadler, VwVG - VwZG, 6. Aufl. 2006, § 7 VwZG Rn. 6, nach dessen Auffassung mangels Auswahlermessens der Behörde auch bei Fehlen von Verwaltungsvorschriften stets nur an den Bevollmächtigten zugestellt werden darf).
  • BPatG, 16.01.2007 - 27 W (pat) 37/06
    Damit ist das nach § 94 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 VwZG a.F. bestehende Fakultativrecht der Markenstelle durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift in der Weise eingeschränkt, dass nur noch die Zustellung an den Bevollmächtigten den rechtlichen Vorgaben entspricht (vgl. BGH GRUR 1991, 814, 815 [BGH 29.05.1991 - I ZB 2/90] - Zustellungsadressat; Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG - VwZG, 7. Aufl. 2006, § 7 VwZG Rn. 5; i.E. ebenso Sadler, VwVG - VwZG, 6. Aufl. 2006, § 7 VwZG Rn. 6, nach dessen Auffassung mangels Auswahlermessens der Behörde auch bei Fehlen von Verwaltungsvorschriften stets nur an den Bevollmächtigten zugestellt werden darf).
  • BPatG, 04.10.2001 - 11 W (pat) 98/00
    Weil aber das technische Problem einer Erfindung nicht die subjektive Willensrichtung des Erfinders ist, sondern der Fachmann die mit dem Patent zu lösende Aufgabe unter Anwendung seines Fachwissens und mit Rücksicht auf den Stand der Technik vielmehr aus der Patentschrift als objektive Erkenntnis ermittelt (u.a. BGH GRUR 91, 814 - Falzmaschine), erkennt er unter anderem aus den angegebenen Vorteilen des Erfindungsgegenstandes als die mit dem Patent zu lösende Aufgabe auch das Vermeiden von Anbackungen, selbst wenn die in der Patentschrift zu findende, wörtliche Aufgabe hiervon abweichend formuliert ist.
  • BPatG, 17.09.2001 - 30 W (pat) 73/01
    § 94 Abs. 1 MarkenG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 S 2 VwZG und Nr. 10 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum VwZG sowie der Hausverfügung Nr. 10 des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 25. Oktober 1972 lassen nur die Zustellung an den Vertreter zu (BGH GRUR 1991, 814 ­ Zustellungsadressat; Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 94 Rdnr 8).
  • BPatG, 09.03.2000 - 9 W (pat) 61/99
    Die Behörde war gehalten, die Zustellung an den Bevollmächtigten des Antragstellers zu richten (§ 8 Abs. 1 Satz 1 VwZG; BGH GRUR 1991, 814 - Zustellungsadressat), nachdem dieser im Zeitpunkt der Zustellung noch keine Mitteilung von der Niederlegung der Vertretung gemacht hatte.
  • BPatG, 09.03.2000 - 9 W (pat) 62/99
    Die Behörde war gehalten, die Zustellung an den Bevollmächtigten des Antragstellers zu richten (§ 8 Abs. 1 Satz 1 VwZG; BGH GRUR 1991, 814 - Zustellungsadressat), nachdem dieser im Zeitpunkt der Zustellung noch keine Mitteilung von der Niederlegung der Vertretung gemacht hatte.
  • BPatG, 21.12.2020 - 7 W (pat) 14/19

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - zur Vorlage einer Inlandsvertretervollmacht

    Die Zustellung an den Vertreter ist daher auch in diesem Fall zwingend und die Zustellung an den Vollmachtgeber unwirksam, wenn ein Vertreter bestellt ist (vgl. BGH GRUR 1991, 814 - Zustellungsadressat; Schulte/Schell, PatG, 10. Aufl., § 127 Rdn. 55 m. w. N.).
  • BPatG, 09.03.2000 - 9 W (pat) 60/99
    Die Behörde war gehalten, die Zustellung an den Bevollmächtigten des Antragstellers zu richten (§ 8 Abs. 1 Satz 1 VwZG; BGH GRUR 1991, 814 - Zustellungsadressat), nachdem dieser im Zeitpunkt der Zustellung noch keine Mitteilung von der Niederlegung der Vertretung gemacht hatte.
  • BPatG, 09.03.2000 - 9 W (pat) 52/99
  • BPatG, 19.04.2006 - 11 W (pat) 40/03
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