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BGH, 29.06.1966 - Ib ZR 99/64 |
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- Wolters Kluwer
Anspruch auf Namensrechte und Kennzeichnungsrechte wegen Bestehens einer Verwechslungsgefahr - Bestehen eines Ausstattungsschutzrechts wegen Verkehrsgeltung im Wirtschaftsbereich - Prüfung einer Verwechslungsgefahr sich gegenüberstehender Warenzeichen - Verlangen einer ...
Papierfundstellen
- GRUR 1967, 100
- DB 1966, 1686
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 120/62
Auszug aus BGH, 29.06.1966 - Ib ZR 99/64
Soweit es um die Beurteilung der Wirkung von Werbeankündigungen geht, nimmt die Rechtsprechung an, daß der Richter sich in der Regel dann ein zuverlässiges Urteil über deren Wirkung zu bilden vermag, wenn es sich um Gegenstände des täglichen Bedarfs handelt, mit denen er selbst in Berührung kommt, so daß er selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehört (BGH GRUR 1964, 397, 399 f - Damenmäntel).Es kommt hinzu, daß es sich hier um die Bezeichnung einer Ware des täglichen Bedarfs handelt, mit der der Richter selbst in Berührung kommt, so daß er um so eher in der läge ist, die Verkehrsauffassung ohne fremde Hilfe aus eigener Sachkunde zu beurteilen (BGH GRUR 1964, 397, 399 - Damenmäntel).
- BGH, 04.12.1956 - I ZR 106/55
Klasen-Möbel
Auszug aus BGH, 29.06.1966 - Ib ZR 99/64
Eine solche Irreführung scheidet jedoch aus, wenn der Verkehr die Bezeichnung als Handelsmarke ansieht (BGH GRUR 1957, 348 f - Klasen-Möbel). - BGH, 04.03.1952 - I ZR 91/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.06.1966 - Ib ZR 99/64
In dem von der Revision genannten Urteil vom 4. März 1952 (- I ZR 91/51- Goernerquell) hat der Bundesgerichtshof dargelegt, daß bei Erfahrungstatsachen auf dem Gebiet des täglichen Bedarfs normalerweise das Wissen des Richters zur zutreffenden Würdigung solcher Verhältnisse ausreicht.
- BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 32/63
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Anbietens von Treibstoff als …
Auszug aus BGH, 29.06.1966 - Ib ZR 99/64
Dagegen besitzt das Warenzeichen in seiner Eigenschaft als Kennzeichnungsmittel zur Bezeichnung der Herkunft der Ware seiner Natur nach nicht die Eigenschaft, die Einhaltung einer bestimmten Güte der Waren zu verbürgen, die mit ihm versehen sind (vgl. BGH NJW 1965, 1963 f - Markenbenzin). - BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
Gleichartigkeit von Waren
Auszug aus BGH, 29.06.1966 - Ib ZR 99/64
Nach dieser Vorschrift kann der Inhaber einer Geschäftskennzeichnung auch die Unterlassung der Verwendung einer Warenkennzeichnung verlangen, sofern Verwechslungsgefahr besteht (BGH GRUR 1956, 172, 175 - Magirus, insoweit in BGHZ 19, 23 nicht abgedruckt). - BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.06.1966 - Ib ZR 99/64
Die Revision übersieht, daß in den genannten Fällen die in einem früheren Rechtsstreit getroffenen Feststellungen über das Bestehen einer Verkehrsdurchsetzung in Urteilen des Reichsgerichts oder von Oberlandesgerichten enthalten waren, in denen auch das gegnerische Vorbringen gewürdigt worden ist (BGHZ 16, 83, 86 [BGH 21.12.1954 - I ZR 36/53] - Wickelsterne; 30, 357, 361 f - Nährbier; BGH GRUR 1959, 360, 362 - Elektrotechnik; 1959, 599 f - Teekanne). - BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53
Örtlich begrenzte Verkehrsgeltung
Auszug aus BGH, 29.06.1966 - Ib ZR 99/64
Die Revision übersieht, daß in den genannten Fällen die in einem früheren Rechtsstreit getroffenen Feststellungen über das Bestehen einer Verkehrsdurchsetzung in Urteilen des Reichsgerichts oder von Oberlandesgerichten enthalten waren, in denen auch das gegnerische Vorbringen gewürdigt worden ist (BGHZ 16, 83, 86 [BGH 21.12.1954 - I ZR 36/53] - Wickelsterne; 30, 357, 361 f - Nährbier; BGH GRUR 1959, 360, 362 - Elektrotechnik; 1959, 599 f - Teekanne). - BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58
Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben
Auszug aus BGH, 29.06.1966 - Ib ZR 99/64
Die Revision übersieht, daß in den genannten Fällen die in einem früheren Rechtsstreit getroffenen Feststellungen über das Bestehen einer Verkehrsdurchsetzung in Urteilen des Reichsgerichts oder von Oberlandesgerichten enthalten waren, in denen auch das gegnerische Vorbringen gewürdigt worden ist (BGHZ 16, 83, 86 [BGH 21.12.1954 - I ZR 36/53] - Wickelsterne; 30, 357, 361 f - Nährbier; BGH GRUR 1959, 360, 362 - Elektrotechnik; 1959, 599 f - Teekanne). - BGH, 21.04.1959 - I ZR 189/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.06.1966 - Ib ZR 99/64
Die Revision übersieht, daß in den genannten Fällen die in einem früheren Rechtsstreit getroffenen Feststellungen über das Bestehen einer Verkehrsdurchsetzung in Urteilen des Reichsgerichts oder von Oberlandesgerichten enthalten waren, in denen auch das gegnerische Vorbringen gewürdigt worden ist (BGHZ 16, 83, 86 [BGH 21.12.1954 - I ZR 36/53] - Wickelsterne; 30, 357, 361 f - Nährbier; BGH GRUR 1959, 360, 362 - Elektrotechnik; 1959, 599 f - Teekanne). - BGH, 29.03.1960 - I ZR 89/58
Dreitannen
Auszug aus BGH, 29.06.1966 - Ib ZR 99/64
Bei einem so komplexen Sachverhalt wird der Richter daher vielfach nicht in der Lage sein, aus eigener Kenntnis der erheblichen Umstände ein Urteil über die Verkehrsgeltung eines Wortes abzugeben (BGH GRUR 1955, 481, 483 - Hamburger Kinderstube; vgl. auch BGHZ 32, 133 ff - Dreitannen). - BGH, 27.01.1961 - I ZR 95/59
Anforderungen an die Beurteilung zeichenrechtlicher Gleichartigkeit von Waren - …
- BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64
Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer …
- BGH, 16.03.1962 - I ZR 144/60
Rechtsmittel
- BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53
Rechtsmittel
- LG München I, 08.12.2023 - 37 O 2041/23
Klimaneutrales Bier?
Eine solche Irreführung scheidet jedoch aus, wenn der Verkehr die Bezeichnung als Handelsmarke ansieht (BGH GRUR 1957, 348 - Klasen-Möbel; BGH GRUR 1967, 100, - Edeka-Schloss-Export). - BGH, 28.11.1991 - I ZR 297/89
Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzhaftung wegen ungerechtfertigter …
Aus einer räumlich beschränkten Verkehrsgeltung kann aber allenfalls ein räumlich entsprechend beschränkter Schutz hergeleitet werden (vgl. BGHZ 21, 182, 196 - Ihr Funkberater; BGHZ 30, 357, 371 - Nährbier; BGHZ 74, 1, 7 [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] - RBB/RBT; vgl. auch Urt. v. 29.6.1966 - Ib ZR 99/64, GRUR 1967, 100, 102 - Edeka-Schloß-Export). - BGH, 02.02.1973 - I ZR 85/71
Cinzano
Soweit die Revision demgegenüber auf die sog. Garantiefunktion des Warenzeichens verweist, ist ihr entgegenzuhalten, daß, wie schon das Reichsgericht (RGZ 161, 29, 37), der Bundesgerichtshof ständig daran festgehalten hat (vgl. GRUR 1966, 45 - Markenbenzin; GRUR 1967, 100, 104 - Edeka-Schloßexport), daß das Warenzeichen keine Garantiefunktion im Rechtssinne hat, also die gleichbleibende Beschaffenheit der bezeichneten Ware nicht zwingend verbürgt.
- BGH, 29.06.1989 - I ZR 88/87
Markenqualität
Maßgebend dabei sind die Umstände des Einzelfalls (…BGH, Urt. v. 4.12.1956 - I ZR 106/55, GRUR 1957, 348, 349 = WRP 1957, 73 - Klasen-Möbel; Urt. v. 29.6.1966 - Ib ZR 99/64, GRUR 1967, 100, 103 f. = WRP 1967, 264, 268 f. - Edeka-Schloß-Export; OLG Düsseldorf GRUR 1984, 887, 888 - Die starke Marke;… v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 37 Rdn. 46). - BGH, 11.07.1975 - I ZR 77/74 Ein solcher Rechtssatz läßt sich auch nicht aus den beiden vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen (BGH GRUR 1961, 343, 345 - Messmer-Tee; BGH GRUR 1967, 100, 101 - Edeka-Schloß-Export) entnehmen.
- BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 70/65
Westfalenblatt II
Denn die Frage, nach welchen Gesichtspunkten sich die Wertschätzung einer Zeitung beim Publikum richtet und wie die Werbung mit einer Gesamtauflage zu verstehen ist, kann ein Gericht, das mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist aufgrund seiner eigenen Sachkunde und Lebenserfahrung beantworten (vgl. BGH GRUR 1967, 100, 103 - Edeka-Schloß-Export). - BGH, 10.04.1968 - I ZR 128/66
Eintragung eines Warenzeichens für die Herstellung und den Vertrieb von …
Bei Übereinstimmung der angegriffenen Bezeichnung mit einem einzelnen Bestandteil des Klagezeichens kann Verwechslungsgefahr dann gegeben sein, wenn nach der Bedeutung, die diesem Teil innerhalb des Klagezeichens zukommt, anzunehmen ist, daß die Vorstellung der beteiligten Verkehrskreise auf den Geschäftsbetrieb des Zeicheninhabers gelenkt, wird (BGH GRUR 1961, 343, 345 - Meßmer-Tee); Voraussetzung für diese Annahme ist in aller Regel, daß diesem Bestandteil eine hinreichende Unterscheidungskraft zukommt; Bestandteile, die keine oder nur geringe Kennzeichnungskraft besitzen, können die Verwechslungsgefahr nicht begründen (BGH GRUR 1967, 100, 101 - Edeka-Schloß-Export).