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   BGH, 29.06.1983 - 2 StR 80/83   

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https://dejure.org/1983,2751
BGH, 29.06.1983 - 2 StR 80/83 (https://dejure.org/1983,2751)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1983 - 2 StR 80/83 (https://dejure.org/1983,2751)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1983 - 2 StR 80/83 (https://dejure.org/1983,2751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Gesamtbetrachtung aller Umstände für die Wertung der Tat und des Täters - Gewaltanwendung durch Verbringen der Zeugin gegen ihren Willen zum Tatort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1, Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 2 StR 80/83
    Die Strafen, die das Landgericht innerhalb des, wie ausgeführt, rechtsfehlerfrei ausgewählten Strafrahmens gegen die Angeklagten verhängt hat, sind zwar milde, liegen aber noch innerhalb des Spielraumes, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist, so daß sich ein Eingreifen des Revisionsgerichts verbietet (vgl. BGHSt 29, 319, 320 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82 -).
  • BGH, 18.08.1978 - 4 StR 176/77

    Gesetzwidrige Beschränkung der Öffentlichkeit des Verfahrens - Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 2 StR 80/83
    Daß die Strafkammer nicht erkannt hätte, daß schon das Verbringen der Zeugin gegen ihren Willen zum Tatort Gewaltanwendung im Sinne des § 177 StGB war (BGH, Urteil vom 19. Mai 1976, bei Holtz MDR 1976/812; BGH, Urteile vom 18. August 1977 - 4 StR 176/77 - und vom 22. Februar 1978 - 2 StR 460/77 -), schließt der Senat aus.
  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 195/82

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines minder schweren Falles -

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 2 StR 80/83
    Das Landgericht hat seine Entscheidung über die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens ausführlich begründet und dabei die gebotene Gesamtbetrachtung aller Umstände vorgenommen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (BGHSt 26, 97, 99; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81 - und vom 26. Mai 1982 - 2 StR 195/82; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 460/77

    Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung im

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 2 StR 80/83
    Daß die Strafkammer nicht erkannt hätte, daß schon das Verbringen der Zeugin gegen ihren Willen zum Tatort Gewaltanwendung im Sinne des § 177 StGB war (BGH, Urteil vom 19. Mai 1976, bei Holtz MDR 1976/812; BGH, Urteile vom 18. August 1977 - 4 StR 176/77 - und vom 22. Februar 1978 - 2 StR 460/77 -), schließt der Senat aus.
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 164/81

    Bestimmung einer Strafe nach dem Gesetz, das die schwerste Strafe androht -

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 2 StR 80/83
    Das Landgericht hat seine Entscheidung über die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens ausführlich begründet und dabei die gebotene Gesamtbetrachtung aller Umstände vorgenommen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (BGHSt 26, 97, 99; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81 - und vom 26. Mai 1982 - 2 StR 195/82; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 2 StR 80/83
    Die Strafen, die das Landgericht innerhalb des, wie ausgeführt, rechtsfehlerfrei ausgewählten Strafrahmens gegen die Angeklagten verhängt hat, sind zwar milde, liegen aber noch innerhalb des Spielraumes, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist, so daß sich ein Eingreifen des Revisionsgerichts verbietet (vgl. BGHSt 29, 319, 320 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82 -).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 2 StR 80/83
    Das Landgericht hat seine Entscheidung über die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens ausführlich begründet und dabei die gebotene Gesamtbetrachtung aller Umstände vorgenommen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (BGHSt 26, 97, 99; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 164/81 - und vom 26. Mai 1982 - 2 StR 195/82; ständige Rechtsprechung).
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