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   BGH, 29.06.1999 - 4 StR 258/99   

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BGH, 29.06.1999 - 4 StR 258/99 (https://dejure.org/1999,6506)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1999 - 4 StR 258/99 (https://dejure.org/1999,6506)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 4 StR 258/99 (https://dejure.org/1999,6506)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 184c Nr. 1 StGB;
    Sexuelle Handlung; Schwerer sexueller Mißbrauch;

  • Wolters Kluwer

    Schwerer sexueller Mißbrauch eines Kindes - Freiheitsstrafe - Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Revision - Vorsatz - Sexualbezug der Handlung - Motiv des Täters

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 154 a Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 176 Abs. 1; ; StGB § 176a Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 184c Nr. 1; ; StGB § 176; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 240; ; StGB § 239; ; StGB § 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 184 c
    "Griff zwischen die Beine" als sexuelle Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.1994 - 1 StR 466/94

    Reitschülerin - § 185 StGB, Beleidung kann (ausnahmsweise) auch in einer

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 258/99
    Diese Feststellungen könnten den Schuldspruch (§§ 176 Abs. 1, 176a Abs. 1 Nr. 4 StGB) nur dann tragen, wenn es sich bei dem Griff des Angeklagten zwischen die Beine des Mädchens um eine - vom Vorsatz des Angeklagten umfaßte - "sexuelle Handlung" im Sinne des § 184c Nr. 1 StGB handelte (vgl. hierzu BGHSt 29, 336, 338; BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 1 bis 7).
  • BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99

    Darlegungspflicht des Richters bei der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 258/99
    Bei erneuter Prüfung der Voraussetzungen des § 66 Abs. 3 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 3 StR 89/99, zur Veröffentlichung vorgesehen) wird § 62 StGB zu beachten sein.
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 258/99
    Diese Feststellungen könnten den Schuldspruch (§§ 176 Abs. 1, 176a Abs. 1 Nr. 4 StGB) nur dann tragen, wenn es sich bei dem Griff des Angeklagten zwischen die Beine des Mädchens um eine - vom Vorsatz des Angeklagten umfaßte - "sexuelle Handlung" im Sinne des § 184c Nr. 1 StGB handelte (vgl. hierzu BGHSt 29, 336, 338; BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 1 bis 7).
  • BGH, 09.07.1986 - 3 StR 206/86

    Feststellungen zum Gesamtvorsatz und zum Tatbeginn als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 258/99
    Diese Feststellungen könnten den Schuldspruch (§§ 176 Abs. 1, 176a Abs. 1 Nr. 4 StGB) nur dann tragen, wenn es sich bei dem Griff des Angeklagten zwischen die Beine des Mädchens um eine - vom Vorsatz des Angeklagten umfaßte - "sexuelle Handlung" im Sinne des § 184c Nr. 1 StGB handelte (vgl. hierzu BGHSt 29, 336, 338; BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 1 bis 7).
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