Rechtsprechung
BGH, 29.06.2005 - IV ZR 33/04 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
AVB Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Leistungsausschluß wegen Straftat der versicherten Person); JGG § 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gesetzliche Straftatbestände als Tatbestandsmerkmale der versicherungsvertraglichen Ausschlussregelung; Leistungsbefreiung des Versicherers infolge der vorsätzlichen Ausführung oder des strafbaren Versuchs eines Vergehens oder Verbrechens durch die versicherte Person; ...
- Judicialis
AVB Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Leistungsausschluß wegen Straftat der versicherten Person); ; JGG § 3
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AVB für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung § 19 Abs. 3; JGG § 3
Leistungsausschluss wegen Straftat setzt bei einem Jugendlichen Verantwortlichkeit i. S. v. § 3 JGG voraus - RA Kotz
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Leistungsfreiheit wegen Straftat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen; Leistungsfreiheit des Versicherers bei strafbaren Versuch eines Vergehens oder Verbrechens durch den Versicherungsnehmer; Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes bei Jugendlichen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1342
- MDR 2005, 1407
- NJ 2005, 502
- VersR 2005, 1226
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.12.1990 - IV ZR 13/90
Wirksamkeit einer Ausschlußklausel in den BBUZ wegen vorsätzlicher …
Auszug aus BGH, 29.06.2005 - IV ZR 33/04
Durch eine solche Verweisung werden die gesetzlichen Straftatbestände Tatbestandsmerkmale der versicherungsvertraglichen Ausschlußregelung; die zivilrechtliche Bewertung des Verhaltens des Versicherten hat sich insoweit nach strafrechtlichen Gesichtspunkten zu richten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1990 - IV ZR 13/90 - VersR 1991, 289 unter II 2 m.w.N. zu § 3 Nr. 1b BB-BUZ).Auf die - etwa auch im Rahmen des § 61 VVG anwendbare (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. Oktober 2003 - IV ZR 16/03 - VersR 2003, 1561 unter II 2 a) - zivilprozessuale Beweislastverteilung der §§ 827, 828 BGB kann er sich im Rahmen der vorliegenden Straftatenklausel nicht stützen (vgl. zu § 827 BGB: BGH, Urteil vom 5. Dezember 1990 aaO).
- BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68
Verantwortlichkeit eines Jugendlichen
Auszug aus BGH, 29.06.2005 - IV ZR 33/04
Weitergehend als in § 828 Abs. 3 BGB haben insoweit im Strafrecht Erkenntnisse der Jugendpsychologie Anerkennung gefunden, wonach es für die Verantwortlichkeit eines Jugendlichen für sein Handeln nicht nur auf dessen intellektuelle Fähigkeit ankommt, das Ungesetzliche einer Tat einzusehen, sondern auch darauf, ob er fähig war, seinen Willen dieser Einsicht entsprechend zu bestimmen (vgl. zum ganzen BGH, Urteil vom 10. März 1970 - VI ZR 182/68 - VersR 1970, 467 unter 1 b). - BGH, 29.10.2003 - IV ZR 16/03
Darlegungs- und Beweislast in der Fahrzeugvollversicherung
Auszug aus BGH, 29.06.2005 - IV ZR 33/04
Auf die - etwa auch im Rahmen des § 61 VVG anwendbare (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. Oktober 2003 - IV ZR 16/03 - VersR 2003, 1561 unter II 2 a) - zivilprozessuale Beweislastverteilung der §§ 827, 828 BGB kann er sich im Rahmen der vorliegenden Straftatenklausel nicht stützen (vgl. zu § 827 BGB: BGH…, Urteil vom 5. Dezember 1990 aaO). - BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
Auszug aus BGH, 29.06.2005 - IV ZR 33/04
Die sogenannte Strafmündigkeit des Täters im Sinne von § 3 JGG ist eine Schuldvoraussetzung (vgl. dazu z.B. BGHSt 9, 370, 382). - BGH, 23.09.1998 - IV ZR 1/98
Umfang des Risikoausschlusses wegen Straftaten in der Unfallversicherung
Auszug aus BGH, 29.06.2005 - IV ZR 33/04
Bleiben nicht behebbare Zweifel an der Schuldfähigkeit des Täters, so ist - ebenso wie im Strafprozeß - zu seinen Gunsten zu entscheiden (BGH, Urteil vom 23. September 1998 - IV ZR 1/98 - VersR 1998, 1410 unter II).
- OLG Hamm, 18.01.2006 - 20 U 159/05
Aufkommen der Haftpflichtversicherung für Schäden durch Verletzungen, die bei …
d) Die vom BGH (ZfS 2005, 562) für einen leistungsbefreienden Ausschluss geforderte Verantwortlichkeit eines Jugendlichen nach § 3 JGG ist im Hinblick auf den Bericht der Jugendgerichtshilfe (Bl. 55 d. Beiakten) und auf die erfolgte Verurteilung nicht zweifelhaft.