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   BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04   

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https://dejure.org/2005,1817
BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04 (https://dejure.org/2005,1817)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2005 - IV ZR 56/04 (https://dejure.org/2005,1817)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - IV ZR 56/04 (https://dejure.org/2005,1817)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2287 Abs. 1
    Beeinträchtigungsabsicht gegenüber Vertragserben durch lebzeitige Schenkung auch bei Absicht des Erblassers, seine Abkömmlinge durch die Schenkung gleich zu behandeln

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung eines beachtlichen lebzeitigen Eigeninteresses durch den Erblasser auf Grund lebzeitiger Verfügung für eine Gleichbehandlung seiner Abkömmlinge zu sorgen; Sittliche Verpflichtung zur Gleichbehandlung der Abkömmlinge; Ausgleichung von Vorempfängen

  • Judicialis

    BGB § 2287 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2287 Abs. 1
    Wirksamkeit beeinträchtigende Verfügungen; Begriff des lebzeitigen Eigeninteresses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 2287 Abs. 1
    Beeinträchtigungsabsicht gegenüber Vertragserben durch lebzeitige Schenkung auch bei Absicht des Erblassers, seine Abkömmlinge durch die Schenkung gleich zu behandeln

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater schenkt einem seiner Söhne Geld - Unzulässige Korrektur des Erbvertrags mit der Ehefrau

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berliner Testament - Kein lebzeitiges Eigeninteresse

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beeinträchtigende Schenkungen: Anforderungen an ein lebzeitiges Eigeninteresse i.S. von § 2287 BGB

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1462
  • MDR 2006, 29
  • FamRZ 2005, 1550
  • WM 2005, 2098
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04
    Die Beweislast für einen Mißbrauch trage zwar derjenige, der den Anspruch aus § 2287 BGB erhebt; aber der durch die lebzeitige Verfügung Begünstigte müsse die Umstände darlegen, die den Erblasser zu seiner Verfügung bewogen hätten (BGHZ 66, 8, 16 f.).

    b) Allerdings ist ein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse auch darin gesehen worden, eine sittliche Verpflichtung zu erfüllen, so etwa wenn der Erblasser mit dem Geschenk einer Person, die ihm in besonderem Maße geholfen hatte, seinen Dank abstatten wollte (BGHZ 66, 8, 16; OLG Köln FamRZ 1992, 607 unter II 3; ferner zu § 2330 BGB BGH, Urteil vom 9. April 1986 - IVa ZR 125/84 - FamRZ 1986, 1079; zu § 534 BGB BGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - X ZR 126/98 - NJW 2000, 3488 unter I).

  • BGH, 17.06.1992 - IV ZR 88/91

    Lebzeitige Verfügung durch erbvertraglich gebundenen Erblasser

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04
    Anders als in Fällen, in denen ein späterer Erblasser durch lebzeitige Schenkung jemanden an sich binden möchte, dessen Zuwendung und Betreuung er im Alter erhofft (vgl. Senatsurteil vom 17. Juni 1992 - IV ZR 88/91 - NJW 1992, 2630 unter II), wollte der Vater der Parteien des vorliegenden Falles dagegen keine eigenen, noch zu seinen Lebzeiten erfüllbaren Interessen mit Hilfe der Zuwendung an den Beklagten fördern.

    Dabei sind zwar die persönlichen Verhältnisse und Vorstellungen zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 17. Juni 1992 aaO unter II 2).

  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 126/98

    Begriff des angemessenen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04
    b) Allerdings ist ein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse auch darin gesehen worden, eine sittliche Verpflichtung zu erfüllen, so etwa wenn der Erblasser mit dem Geschenk einer Person, die ihm in besonderem Maße geholfen hatte, seinen Dank abstatten wollte (BGHZ 66, 8, 16; OLG Köln FamRZ 1992, 607 unter II 3; ferner zu § 2330 BGB BGH, Urteil vom 9. April 1986 - IVa ZR 125/84 - FamRZ 1986, 1079; zu § 534 BGB BGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - X ZR 126/98 - NJW 2000, 3488 unter I).
  • BGH, 12.07.1989 - IVa ZR 174/88

    Wirksamkeit einer formlosen Einwilligung in eine beeinträchtigende Verfügung

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04
    Jedenfalls fehle es an der für die Wirksamkeit einer solchen Einwilligung erforderlichen notariellen Beurkundung (vgl. BGHZ 108, 252, 254 f.).
  • BGH, 27.09.1995 - IV ZR 217/93

    Begriff der beeinträchtigenden Schenkung

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04
    b) Von seinem Standpunkt aus folgerichtig hat das Berufungsgericht nicht geprüft, ob und gegebenenfalls inwieweit die streitige lebzeitige Verfügung des Vaters im Hinblick auf den Pflichtteilsanspruch des Beklagten nach dem Vater schon objektiv nicht die berechtigten Erberwartungen der Mutter als Vertragserbin beeinträchtigen konnte; der Anspruch aus § 2287 BGB ist auf das beschränkt, was nach Begleichung des Pflichtteils des Beschenkten übrig bleibt (BGHZ 88, 269, 272; Senatsurteil vom 27. September 1995 - IV ZR 217/93 - ZEV 1996, 25 unter 3 a).
  • BGH, 23.04.1986 - IVa ZR 97/85

    Nichtigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments - Missbrauch der

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04
    a) Auch ohne ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers muß dessen Zuwendung nicht in jedem Fall mißbräuchlich sein, etwa wenn er eine Schenkung in dem Bestreben vornimmt, auf diesem Wege gerade den Vorteil des Vertragserben wahrzunehmen und dessen Versorgung sicherzustellen (BGH, Urteil vom 23. April 1986 - IVa ZR 97/85 - NJW-RR 1987, 2 unter III 3).
  • BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 168/82

    § 2287 BGB - Verhältnis zum Pflichtteilsanspruch des Beschenkten

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04
    b) Von seinem Standpunkt aus folgerichtig hat das Berufungsgericht nicht geprüft, ob und gegebenenfalls inwieweit die streitige lebzeitige Verfügung des Vaters im Hinblick auf den Pflichtteilsanspruch des Beklagten nach dem Vater schon objektiv nicht die berechtigten Erberwartungen der Mutter als Vertragserbin beeinträchtigen konnte; der Anspruch aus § 2287 BGB ist auf das beschränkt, was nach Begleichung des Pflichtteils des Beschenkten übrig bleibt (BGHZ 88, 269, 272; Senatsurteil vom 27. September 1995 - IV ZR 217/93 - ZEV 1996, 25 unter 3 a).
  • BGH, 09.04.1986 - IVa ZR 125/84

    Annahme einer sittlichen Pflicht zu einer Schenkung als Belohnung für geleistete

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04
    b) Allerdings ist ein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse auch darin gesehen worden, eine sittliche Verpflichtung zu erfüllen, so etwa wenn der Erblasser mit dem Geschenk einer Person, die ihm in besonderem Maße geholfen hatte, seinen Dank abstatten wollte (BGHZ 66, 8, 16; OLG Köln FamRZ 1992, 607 unter II 3; ferner zu § 2330 BGB BGH, Urteil vom 9. April 1986 - IVa ZR 125/84 - FamRZ 1986, 1079; zu § 534 BGB BGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - X ZR 126/98 - NJW 2000, 3488 unter I).
  • BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80

    Beauftragung des Berichterstatters mit der Durchführung einer Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04
    Denn ob ein lebzeitiges Eigeninteresse oder andere Gründe gegeben sind, die eine den Vertragserben beeinträchtigende lebzeitige Verfügung des späteren Erblassers trotz seiner erbvertraglichen Bindung billigenswert und gerechtfertigt erscheinen lassen, hat der Tatrichter aus der Sicht eines objektiven Beobachters in Anbetracht der gegebenen Umstände zu beurteilen (BGHZ 77, 264, 266).
  • OLG Köln, 30.09.1991 - 2 W 140/91

    Anspruch auf Herausgabe eines Sparguthabens bzw. eines Sparbuches auf Grund eines

    Auszug aus BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04
    b) Allerdings ist ein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse auch darin gesehen worden, eine sittliche Verpflichtung zu erfüllen, so etwa wenn der Erblasser mit dem Geschenk einer Person, die ihm in besonderem Maße geholfen hatte, seinen Dank abstatten wollte (BGHZ 66, 8, 16; OLG Köln FamRZ 1992, 607 unter II 3; ferner zu § 2330 BGB BGH, Urteil vom 9. April 1986 - IVa ZR 125/84 - FamRZ 1986, 1079; zu § 534 BGB BGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - X ZR 126/98 - NJW 2000, 3488 unter I).
  • BGH, 27.01.1982 - IVa ZR 240/80

    Schutz des Vertragserben

  • OLG Hamm, 12.09.2017 - 10 U 75/16

    Erbeinsetzung im gemeinschaftlichen Ehegattentestament kann lebzeitige

    Bejaht wird ein lebzeitiges Eigeninteresse etwa bei der Erfüllung einer sittlichen Pflicht des Erblassers aufgrund besonderer Leistungen, Opfern oder Versorgungszusagen, die der Beschenkte für den Erblasser erbracht hat (vgl. etwa BGH, NJW-RR 2005, 1462).
  • BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13

    Erbvertrag: Herausgabeanspruch des Vertragserben gegen einen Dritten bei

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass durch Schenkungen des Erblassers an einen Pflichtteilsberechtigten die Vertragserben nicht beeinträchtigt werden, sofern die Schenkungen dem Pflichtteil wertmäßig entsprechen (Senatsurteile vom 28. September 1983 - IVa ZR 168/82, BGHZ 88, 269, 272; vom 29. Juni 2005 - IV ZR 56/04, ZEV 2005, 479 unter 3 b; Senatsbeschluss vom 3. Mai 2006 - IV ZR 72/05, ZEV 2006, 505 unter II 3 a; MünchKomm-BGB/Musielak, 6. Aufl. § 2287 Rn. 10).
  • OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16

    Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung in einem Berliner Testament

    Zwar wird ein lebzeitiges Eigeninteresse bejaht, wenn es sich um die Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung des Erblassers aufgrund besonderer Leistungen, Opfer oder Versorgungszusagen handelt, die der Beschenkte für den Erblasser oder ihm nahestehende Personen erbracht hat (BGH NJW-RR 2005, 1462); dabei sind jedoch Pflichtschenkungen (§§ 534, 1624 BGB) die jedes vernünftige Maß überschreiten, nicht gerechtfertigt (OLG Koblenz OLGZ 91, 235).
  • OLG Saarbrücken, 22.06.2022 - 5 U 98/21

    Prüfung eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers an gemischten

    Die Annahme eines lebzeitigen Eigeninteresses scheidet ebenfalls aus, wenn der Erblasser die Zuwendungen wesentlicher Vermögenswerte in erster Linie auf Grund eines auf Korrektur der Verfügung von Todes wegen gerichteten Sinneswandels vornimmt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 1980 - IVa ZR 5/80, BGHZ 77, 264; Urteil vom 29. Juni 2005 - IV ZR 56/04, NJW-RR 2005, 1462).

    Ein solches Anliegen, das darauf abzielt, die sie bindenden Anordnungen aus dem gemeinschaftlichen Testament nachträglich zu korrigieren, spricht jedoch nicht gegen, sondern ganz im Gegenteil für einen die Anwendung des § 2287 BGB rechtfertigenden Missbrauch der lebzeitigen Verfügungsbefugnis der Erblasserin (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2005 - IV ZR 56/04, NJW-RR 2005, 1462; Urteil vom 25. Januar 2006 - IV ZR 153/04, FamRZ 2006, 473).

  • OLG Hamm, 14.09.2017 - 10 U 1/17

    Erben steht verschenktes Wiesengrundstück zu

    Bejaht wird ein lebzeitiges Eigeninteresse etwa bei der Erfüllung einer sittlichen Pflicht des Erblassers aufgrund besonderer Leistungen, Opfern oder Versorgungszusagen, die der Beschenkte für den Erblasser erbracht hat (vgl. etwa BGH, NJW-RR 2005, 1462).
  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 153/04

    Missbräuchliche Benachteiligung von Vertragserben durch Verfügung zu Lebzeiten

    a) Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Juni 2005 (IV ZR 56/04 - ZEV 2005, 479 unter 2) näher ausgeführt hat, lässt sich das Verhalten eines Erblassers, der im Hinblick auf Vorempfänge einzelner Vertragserben der Meinung ist, er müsse abweichend vom Erbvertrag anderen Vertragserben einen Ausgleich durch lebzeitige Zuwendungen verschaffen, nicht als Wahrung eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers werten, das von den benachteiligten Vertragserben hinzunehmen wäre.
  • OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22

    Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht

    Bejaht wird ein lebzeitiges Eigeninteresse auch bei der Erfüllung einer sittlichen Pflicht des Erblassers aufgrund besonderer Leistungen, Opfer oder Versorgungszusagen, die der Beschenkte für den Erblasser erbracht hat (BGH NJW-RR 2005, 1462; OLG Hamm - Senat, Urteil vom 14. September 2017 - I-10 U 1/17 -, juris).

    Ein solches Anliegen, das darauf abzielt, die bindenden Anordnungen aus dem gemeinschaftlichen Testament nachträglich zu korrigieren, spricht im Übrigen nicht gegen, sondern - ganz im Gegenteil - für einen, die Anwendung des § 2287 BGB rechtfertigenden Missbrauch der lebzeitigen Verfügungsbefugnis der Erblasserin (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2005 - IV ZR 56/04, NJW-RR 2005, 1462; Urteil vom 25. Januar 2006 - IV ZR 153/04, FamRZ 2006, 473).

  • LG Köln, 12.12.2007 - 20 O 416/06

    Vertragserbe kann Herausgabe eines Geschenks verlangen bei Schenkung des

    Hierauf kommt es indessen nicht entscheidend an, weil vom Bestehen der Benachteiligungsabsicht bereits dann auszugehen ist, wenn feststeht, dass für die unentgeltliche Zuwendung ein rechtfertigendes lebzeitiges Eigeninteresse nicht bestand; dabei hat der Begünstigte die für die Zuwendung maßgeblichen Umstände darzulegen (BGH NJW 1986, 1755 ff) und gegebenenfalls die Umstände zu beweisen, die aus seiner Sicht für den Erblasser Beweggrund für die Schenkung waren und eine lebzeitiges Eigeninteresse begründeten (Vgl. BGH MDR 2006, 29 ff.).
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