Rechtsprechung
BGH, 29.06.2006 - IX ZR 176/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Kanzlei Prof. Schweizer
Rechtsschutzmöglichkeiten - Umfang der Informationspflicht des Anwalts
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Anwalts zur Nachfrage bei Schweigen des Mandanten auf die Informierung über den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung nebst Rechtsmittelmöglichkeiten einschließlich der einzuhaltenden Fristen
- Anwaltsblatt
§ 679 BGB
Pflicht zur Nachfrage beim Mandanten vor Fristablauf? - judicialis
ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233 § 234; BGB § 675 § 280
Pflichten des Rechtsanwalts bei Unterrichtung über den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Nachfragepflicht des Rechtsanwalts bei Mitteilung an Mandant
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)
Keine Nachfragepflicht beim Mandanten
Direkte Verlinkung nicht möglich.
Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2006, 271 - brak-mitteilungen.de
, S. 41 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Haftung - Keine Nachfragepflicht beim Mandanten
Besprechungen u.ä.
- brak-mitteilungen.de
, S. 41 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Haftung - Keine Nachfragepflicht beim Mandanten
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 16.09.2003 - 6 O 100/03
- OLG Hamm, 13.07.2004 - 28 U 173/03
- BGH, 29.06.2006 - IX ZR 176/04
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2779
- AnwBl 2006, 669
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer …
Es gehört zu den Pflichten eines mit der Vertretung im erstinstanzlichen Verfahren beauftragten Rechtsanwaltes, seinen Mandanten über den Inhalt einer im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidung zu informieren und zutreffend über die formellen Voraussetzungen des gegebenen Rechtsmittels zu belehren; erst danach endet sein Auftrag (BGH Beschlüsse vom 27. März 2003 - IX ZR 399/99 - NJW 2003, 2022, 2023 und vom 29. Juni 2006 - IX ZR 176/04 - NJW 2006, 2779;… MünchKommBGB/Heermann 5. Aufl. § 675 Rn. 32). - OLG Hamm, 26.11.2009 - 28 U 27/08
Pflichten eines Rechtsanwalts als Prozessbevollmächtigter eines Mandanten in …
Zwar ist der Anwalt allgemein nach dem Grundsatz des sichersten Weges verpflichtet, den Nachweis des Zugangs empfangsbedürftiger Schriftstücke sicherzustellen (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - IX ZR 176/04, NJW 2006, 2779, Tz. 3). - OLG Nürnberg, 26.02.2018 - 7 UF 1595/17
Bei dem Arrestverfahren handelt es sich um eine Familienstreitsache
Es gehört zu den Pflichten einer mit der Vertretung im erstinstanzlichen Verfahren beauftragten Rechtsanwältin, ihren Mandanten über den Inhalt einer in erster Instanz ergangenen Entscheidung zu informieren und zutreffend über die formellen Voraussetzungen des gegebenen Rechtsmittels zu belehren; erst dann endet ihr Auftrag (BGH NJW 2003, 2022; NJW 2006, 2779). - BPatG, 27.10.2011 - 10 W (pat) 28/07
Patentbeschwerdeverfahren - "Feuerlöschdüse (europäisches Patent)" - …
Es besteht beim Ausbleiben einer Antwort grundsätzlich auch keine Nachfragepflicht des Vertreters (vgl. BPatGE 13, 87, 94; zum Zivilprozess BGH NJW 2006, 2779).