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   BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09   

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https://dejure.org/2010,922
BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09 (https://dejure.org/2010,922)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2010 - 1 StR 245/09 (https://dejure.org/2010,922)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09 (https://dejure.org/2010,922)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 400 Abs. 1 AktG; § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB; § 27 StGB; § 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB; § 370 Abs. 3 AO aF; § 826 StGB
    Versuchter Betrug (Manipulationen der Umsatz- und Ertragszahlen am Neuen Markt; "Fall Falk"); unrichtige Darstellung; Beihilfe zur unrichtigen Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft im Jahresabschluss; Verfall (Erlangtes bei versuchtem Betrug; Wert ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 73 Abs 1 S 1 StGB, § 73c StGB, § 263 Abs 1 StGB
    Verfallsanordnung bei versuchtem Betrug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 73 Abs 1 S 1 StGB, § 73c StGB, § 263 Abs 1 StGB
    Verfallsanordnung bei versuchtem Betrug

  • Wolters Kluwer

    Täuschung potentieller Käufer von Aktien über die tatsächliche wirtschaftliche Situation einer AG durch Manipulierung der Umsatzzahlen und Ertragszahlen durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates der AG; Objektive Bezifferung von zu tauschenden Aktienpaketen im ...

  • rewis.io

    Verfallsanordnung bei versuchtem Betrug

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfallsanordnung bei versuchtem Betrug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Täuschung potentieller Käufer von Aktien über die tatsächliche wirtschaftliche Situation einer AG durch Manipulierung der Umsatzzahlen und Ertragszahlen durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates der AG; Objektive Bezifferung von zu tauschenden Aktienpaketen im ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. teilweise erfolgreich

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die Verschärfung der Rechtsprechung zum Verfall am Beispiel der Vermögensabschöpfung bei unvollendeten Vermögensdelikten (RA Markus Rübenstahl; HRRS 11/2010, S. 505 ff.)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Alexander Falk

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 396 (Ls.)
  • NStZ 2011, 83
  • NStZ-RR 2013, 193
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Für einen Fall versuchten Betrugs, der in den aufgezeigten zentralen Punkten mit der vorliegenden Fallgestaltung übereinstimmt, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass der Täter auch aus einer nur versuchten rechtswidrigen Tat etwas im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB erlangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09, NStZ 2011, 83, 85 mwN; zum Verfall bei Erlangung rechtswidriger Vermögensvorteile durch ein nur versuchtes Vermögensdelikt vgl. auch Saliger aaO § 73 Rn. 17b).
  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 505/12

    Unerlaubtes Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage (Abfallbegriff; Abgrenzung

    Eine solche Feststellung rechtfertigende Umstände können etwa darin liegen, dass der Täter die juristische Person nur als formalen Mantel seiner Tat nutzt, eine Trennung zwischen seiner eigenen Vermögenssphäre und derjenigen der Gesellschaft aber nicht vornimmt, oder darin, dass jeder aus der Tat folgende Vermögenszufluss an die Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wird (BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256 Rn. 126, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09, NStZ 2011, 83, 86; BVerfG (Kammer), StV 2004, 409).

    Der für die Anwendung des § 73 Abs. 3 StGB erforderliche Bereicherungszusammenhang besteht aber nur dann, wenn sich aufgrund weiterer Umstände - etwa durch eine Gesamtschau der Zahlungsflüsse (vgl. OLG Hamburg, aaO; vgl. hierzu aber auch - im selben Verfahren - BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09, NStZ 2011, 83, 85 f.) - gleichwohl feststellen lässt, dass mit den in Frage stehenden Transaktionen das Ziel verfolgt wurde, das durch die Tat unmittelbar begünstigte Vermögen des Täters oder - wie hier - eines weiteren Dritten dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen oder die Tat zu verschleiern.

  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 53/13

    Verfall gegen Drittbegünstige (Verfall bei versuchter Tat; Erlangung durch die

    Auf die - zum Teil erfolgreichen - Revisionen der Staatsanwaltschaft hob der Senat (Urteil vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09, wistra 2010, 477) das Urteil des Landgerichts mit den zugehörigen Feststellungen insoweit auf, als das Landgericht davon abgesehen hatte, gegen zwei Angeklagte (Fa. und R.) sowie gegen drei Verfallsbeteiligte (H. AG i.L., A. GmbH und F.), an die Teile der erlangten Kaufpreiszahlung weitergeleitet worden waren, den Verfall des Wertersatzes anzuordnen.

    Als rechtswidrige Tat kommt dabei auch eine versuchte Straftat in Betracht (BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09 Rn. 37, wistra 2010, 477; BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13).

    Das Landgericht habe sich insoweit zu Unrecht an das Urteil des Bundesgerichtshofs im ersten Rechtsgang gebunden gefühlt, in dem die Feststellungen zur Höhe des von den Beteiligten Erlangten aufrecht erhalten wurden (BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09, wistra 2010, 477).

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