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   BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16   

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BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16 (https://dejure.org/2016,20335)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2016 - 1 StR 24/16 (https://dejure.org/2016,20335)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16 (https://dejure.org/2016,20335)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 174c Abs. 1 StGB
    Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (Begriff des Missbrauchs: Verschleifungsverbot, Ausnutzug der Autoritäts- oder Vertrauensstellung, erforderliche Einzelfallbetrachtung; Begriff des Anvertrautseins: durch ...

  • lexetius.com

    StGB § 174c

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 174c Abs 1 StGB
    Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses: Eigenständigkeit des Merkmals "Missbrauch"; Intensität der Kontakte zwischen Täter und Opfer

  • IWW

    § 154 Abs. 1 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 174c Abs. 1 StGB, § 174c StGB, § 174a Abs. 1 StGB, § 174 StGB, § 174a StGB, § 467 Abs. 1, § 472 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Eigenständigkeit des Merkmals "Missbrauch" i.S. des § 174c Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- oder Behandlungsverhältnisses; Ausnutzung des schon vorhandenen Interesses eines Arztes an ihrer Person durch eine bereits in ...

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses: Eigenständigkeit des Merkmals "Missbrauch"; Intensität der Kontakte zwischen Täter und Opfer

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 174c
    »Missbrauch« bei § 174c Abs. 1 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1; StGB § 174c Abs. 1
    Eigenständigkeit des Merkmals "Missbrauch" i.S. des § 174c Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ); Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- oder Behandlungsverhältnisses; Ausnutzung des schon vorhandenen Interesses eines Arztes an ihrer Person durch eine bereits in ...

  • datenbank.nwb.de

    Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses: Eigenständigkeit des Merkmals "Missbrauch"; Intensität der Kontakte zwischen Täter und Opfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Staatsanwältin unter Ausnutzung eines Beratungs- und Behandlungsverhältnisses

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz und Auszüge)

    (Sexueller) Missbrauch einer Staatsanwältin

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Missbrauch muss Missbrauch sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sexueller Missbrauch einer Staatsanwältin - durch einen psychiatrischen Gutachter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Psychiatrischer Gutachter freigesprochen: Kein Missbrauch an Staatsanwältin

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Psychiatrischer Gutachter vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Staatsanwältin freigesprochen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freispruch eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Staatsanwältin unter Ausnutzung eines Beratungs- und Behandlungsverhältnisses

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 85 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Strafrecht | "Missbrauch" bei § 174c I StGB

Sonstiges

  • anwaltsregister.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Münchner-Justizskandal - "Sex-Gutachter" Dr. Schwarz vom BGH freigesprochen: Ärzte dürfen mit Patienten wieder Sex haben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 61, 208
  • NJW 2016, 2965
  • NStZ-RR 2016, 362
  • StV 2017, 382
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 669/10

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16
    § 174c StGB dient dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Situationen, in denen dieses Rechtsgut aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der durch Krankheit oder Behinderung belasteten Rechtsgutsträger und der Eigenart von Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnissen typischer Weise besonders gefährdet ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 669/10, BGHSt 56, 226, 230).

    Kommt es in Zusammenhang mit einem solchen Verhältnis zu sexuellen Handlungen zwischen dem behandelnden Arzt und einem Patienten, kann ein Missbrauch auch vorliegen, wenn das Opfer - wie hier - mit dem Sexualkontakt einverstanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 669/10, BGHSt 56, 226, 230; Beschluss vom 2. Mai 2016 - 4 StR 133/16).

    In den meisten Fällen wird sich von selbst verstehen, dass ein Arzt, der sexuelle Handlungen an einer Patientin oder einem Patienten im Rahmen eines Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnisses vornimmt, dieses besondere Verhältnis missbraucht, etwa wenn er vorgibt, die sexuelle Handlung sei medizinisch notwendig, wenn er behandlungsbezogene Nachteile beim Zurückweisen seines Ansinnens in den Raum stellt oder wenn er die schutzlose Lage einer (entkleideten) Patientin zur Vornahme sexueller Handlungen ausnutzt (BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 669/10, BGHSt 56, 226, 234 mwN).

    Ein Missbrauch liegt deshalb etwa bei einvernehmlichen sexuellen Handlungen des Ehepartners oder Lebensgefährten während eines Betreuungsverhältnisses oder bei einer von dem Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis unabhängigen "Liebesbeziehung' und in deren Folge nur gelegentlich der Behandlung oder nach deren Abschluss vorgenommenen sexuellen Handlung nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 669/10, BGHSt 56, 226, 234 mwN).

  • BGH, 02.05.2016 - 4 StR 133/16

    Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16
    Das Verhältnis muss auch nicht von einer so besonderen Intensität und Dauer sein, dass eine Abhängigkeit des Behandelten vom Arzt entstehen kann; es ist ausreichend, wenn das Opfer die fürsorgerische Tätigkeit des Täters entgegennimmt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 318/11, NStZ 2012, 440; vgl. zu den Anforderungen an dieses Verhältnis auch BGH, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 4 StR 133/16).

    Vor dem Hintergrund der innerhalb von Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnissen üblicherweise bestehenden Vertrauens- und Abhängigkeitsbeziehung soll ein Missbrauch derselben durch sexuelle Handlungen verhindert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 4 StR 133/16 mwN).

    Kommt es in Zusammenhang mit einem solchen Verhältnis zu sexuellen Handlungen zwischen dem behandelnden Arzt und einem Patienten, kann ein Missbrauch auch vorliegen, wenn das Opfer - wie hier - mit dem Sexualkontakt einverstanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 669/10, BGHSt 56, 226, 230; Beschluss vom 2. Mai 2016 - 4 StR 133/16).

  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94

    Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16
    Ein Freispruch durch das Revisionsgericht erfolgt, wenn die zu einem bestimmten Anklagepunkt fehlerfrei und erkennbar vollständig getroffenen Feststellungen ergeben, dass sich der Angeklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar gemacht hat, und weitere Feststellungen, die zu einer Verurteilung führen könnten, auch unter Berücksichtigung des Gebots umfassender Sachaufklärung und erschöpfender Beweiswürdigung nicht zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteile vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98, NJW 1999, 1562, 1564 und vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02, NStZ-RR 2004, 270, 271; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 354 Rn. 3 mwN).

    Angesichts dieser Umstände hat der Senat im konkreten Fall keinen Anlass gesehen, zur Prüfung dieser Frage den gesamten Akteninhalt ergänzend heranzuziehen (vgl. hierzu näher BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; KG, Beschlüsse vom 3. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06), NStZ-RR 2006, 276 und vom 17. Januar 2007 - (2/5) 1 Ss 448/06 (73/06), StraFo 2007, 245; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, 59. Aufl., § 354 Rn. 3).

  • BGH, 22.04.2004 - 5 StR 534/02

    Freispruch durch BGH in einer Mordsache

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16
    Ein Freispruch durch das Revisionsgericht erfolgt, wenn die zu einem bestimmten Anklagepunkt fehlerfrei und erkennbar vollständig getroffenen Feststellungen ergeben, dass sich der Angeklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar gemacht hat, und weitere Feststellungen, die zu einer Verurteilung führen könnten, auch unter Berücksichtigung des Gebots umfassender Sachaufklärung und erschöpfender Beweiswürdigung nicht zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteile vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98, NJW 1999, 1562, 1564 und vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02, NStZ-RR 2004, 270, 271; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 354 Rn. 3 mwN).

    Die Entscheidung über eine Entschädigung des Angeklagten wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98, NJW 1999, 1562, 1564 und vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02).

  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16
    Ein Freispruch durch das Revisionsgericht erfolgt, wenn die zu einem bestimmten Anklagepunkt fehlerfrei und erkennbar vollständig getroffenen Feststellungen ergeben, dass sich der Angeklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar gemacht hat, und weitere Feststellungen, die zu einer Verurteilung führen könnten, auch unter Berücksichtigung des Gebots umfassender Sachaufklärung und erschöpfender Beweiswürdigung nicht zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteile vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98, NJW 1999, 1562, 1564 und vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02, NStZ-RR 2004, 270, 271; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 354 Rn. 3 mwN).

    Die Entscheidung über eine Entschädigung des Angeklagten wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98, NJW 1999, 1562, 1564 und vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02).

  • OLG Karlsruhe, 04.06.2009 - 3 Ss 113/08

    Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen; Sexueller

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16
    Dabei handelt es sich um ein einschränkendes Tatbestandsmerkmal, dem eine eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BT-Drucks. 13/8267 S. 7; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Juni 2009 - 3 Ss 113/08, BeckRS 2009, 20082).

    Je weniger der Täter hingegen im Rahmen dieses Verhältnisses mit dem Opfer befasst ist, desto höher sind die Anforderungen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Juni 2009 - 3 Ss 113/08, BeckRS 2009, 20082; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 1998 - 4 StR 324/98, NStZ 1999, 29 (zu § 174a StGB)).

  • BGH, 25.02.1999 - 4 StR 23/99

    Sexueller Mißbrauch von Gefangenen; Mißbrauch der Stellung; Liebesbeziehung

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16
    Deshalb kann nicht schon jeder sexuelle Kontakt im Rahmen eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses per se missbräuchlich im Sinne von § 174c StGB sein, ansonsten würde das Tatbestandsmerkmal "unter Missbrauch' jede Bedeutung verlieren (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99, NStZ 1999, 349 (zu § 174a Abs. 1 StGB), OLG Karlsruhe aaO).
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 324/98

    Merkmal des "Anvertrautseins" bei sexuellem Missbrauch von Gefangenen;

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16
    Je weniger der Täter hingegen im Rahmen dieses Verhältnisses mit dem Opfer befasst ist, desto höher sind die Anforderungen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Juni 2009 - 3 Ss 113/08, BeckRS 2009, 20082; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 1998 - 4 StR 324/98, NStZ 1999, 29 (zu § 174a StGB)).
  • KG, 17.01.2007 - 1 Ss 448/06

    Ausländerrecht: Grundlage für eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts bei

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16
    Angesichts dieser Umstände hat der Senat im konkreten Fall keinen Anlass gesehen, zur Prüfung dieser Frage den gesamten Akteninhalt ergänzend heranzuziehen (vgl. hierzu näher BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; KG, Beschlüsse vom 3. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06), NStZ-RR 2006, 276 und vom 17. Januar 2007 - (2/5) 1 Ss 448/06 (73/06), StraFo 2007, 245; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, 59. Aufl., § 354 Rn. 3).
  • BVerfG, 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14

    Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16
    Einzelne Tatbestandsmerkmale dürfen deshalb nicht so ausgelegt werden, dass sie vollständig in anderen Tatbestandsmerkmalen aufgehen, also zwangsläufig mit diesen mitverwirklicht werden (Verschleifung oder Entgrenzung von Tatbestandsmerkmalen; st. Rspr.; vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 2 BvR 2558/14 u.a., NJW 2015, 2949, 2954 mwN).
  • KG, 27.01.2014 - 161 Ss 2/14

    Anvertrautsein im Rahmen einer Akupunkturbehandlung

  • KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05

    Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung: Voraussetzungen des

  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 318/11

    Ausschluss des Angeklagten (Abwesenheit bei Entscheidung über die Entlassung

  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 98/79

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen - Bestehen eines

  • OLG Celle, 08.06.2017 - 1 Ss 25/17

    Begriff der Drohung mit einem empfindlichen Übel i.S. von § 240 Abs. 1 StGB

    Ein Freispruch durch das Revisionsgericht erfolgt, wenn die fehlerfrei und erkennbar vollständig getroffenen Feststellungen ergeben, dass sich der Angeklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar gemacht hat und weitere Feststellungen, die zu einer Verurteilung führen könnten, auch unter Berücksichtigung des Gebots umfassender Sachaufklärung und erschöpfender Beweiswürdigung nicht zu erwarten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, BGHSt 61, 208 m.w.N.; KK-StPO-Gericke, 7. Aufl. 2013, § 354 Rn. 3).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 424/19

    Verurteilung der ehemaligen AfD-Vorsitzenden wegen fahrlässigen Falscheids

    Eine weitere Strafbarkeit ist weder nach den Urteilsausführungen noch nach dem sonstigen Akteninhalt ersichtlich (vgl. hierzu näher BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, BGHSt 61, 208; Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; KG, Beschlüsse vom 3. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06), NStZ-RR 2006, 276 und vom 17. Januar 2007 - (2/5) 1 Ss 448/06 (73/06), StraFo 2007, 245).
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 44/20

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Handlungen im Rahmen einer

    Dass die Nebenklägerin noch minderjährig war und ihre Eltern in die Behandlung nicht eingebunden waren, ist insofern ebenso ohne Belang, da eine rechtsgeschäftliche Beziehung nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 318/11, BGHR StGB § 174c Anvertraut 1 Rn. 11; Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, BGHSt 61, 208 Rn. 19).

    (3) Der Angeklagte handelte unter Missbrauch des Behandlungsverhältnisses, indem er die sich daraus ergebende Vertrauensstellung bewusst zu sexuellem Kontakt ausnutzte (s. BT-Drucks. 13/8267 S. 7; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, BGHSt 61, 208 Rn. 22).

  • BGH, 02.02.2021 - 4 StR 364/19

    Sexuelle Handlung bei gynäkologischen Untersuchungen, die heimlich zu sexuellen

    Das Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis muss auch nicht von einer solchen - zumindest beabsichtigten - Intensität und Dauer sein, dass eine Abhängigkeit entstehen kann, die es dem Opfer zusätzlich zu der mit einem derartigen Verhältnis allgemein verbundenen Unterordnung unter die Autorität des Täters und die damit einhergehende psychische Hemmung hinaus erschwert, einen Abwehrwillen zu bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 3 StR 44/20, Rn. 26 f.; Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, BGHSt 61, 208, 215; Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 318/11, NStZ 2012, 440, 441 ("Routineuntersuchung'); Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 669/10, BGHSt 56, 226, 230 mwN).

    Danach ging es dem Gesetzgeber bei der Neufassung des § 174c StGB insbesondere darum, den Missbrauch der durch das Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis begründeten Vertrauensstellung und des sich daraus ergebenden Abhängigkeitsverhältnisses zu sexuellen Kontakten unter Strafe zu stellen (vgl. BTDrucks. 13/8267, S. 7; vgl. auch BTDrucks. 15/350, S. 16; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, BGHSt 61, 208, 215; Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 318/11, NStZ 2012, 440, 441; Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 669/10, BGHSt 56, 226, 230; siehe auch Urteil vom 4. April 1979 - 3 StR 98/79, BGHSt 28, 365, 367 (zu § 174 StGB aF)).

  • OLG Celle, 27.10.2017 - 1 Ss 49/17

    Keine Volksverhetzung durch Aufdruck "REFUGEES NOT WELCOME" mit gleichzeitigem

    Ein Freispruch durch das Revisionsgericht erfolgt, wenn die fehlerfrei und erkennbar vollständig getroffenen Feststellungen ergeben, dass sich der Angeklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar gemacht hat und weitere Feststellungen, die zu einer Verurteilung führen könnten, auch unter Berücksichtigung des Gebots umfassender Sachaufklärung und erschöpfender Beweiswürdigung nicht zu erwarten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, BGHSt 61, 208 m.w.N.; KK-StPO- Gericke , 7. Aufl. 2013, § 354 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 27.09.2022 - 5 RVs 60/22

    Sexueller Missbrauch; Behandlungsverhältnis; erforderliche Feststellungen;

    Bei dem von § 174c Abs. 1 StGB vorausgesetzten Missbrauch des Beratungsverhältnisses handelt es sich um ein einschränkendes Tatbestandsmerkmal, dem eine eigenständige Bedeutung zukommt (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16 -, BGHSt 61, 208-218, Rn. 21).

    Dementsprechend ist nicht schon jeder sexuelle Kontakt im Rahmen eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses per se missbräuchlich (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16 -, BGHSt 61, 208-218, Rn. 21).

    Auch wenn die Patientin oder der Patient mit den sexuellen Handlungen im Rahmen des Behandlungsverhältnisses ausdrücklich einverstanden ist, versteht es sich in den meisten Fällen von selbst, dass ein Arzt, der sexuelle Handlungen an einer Patientin oder einem Patienten im Rahmen eines Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnisses vornimmt, dieses besondere Verhältnis missbraucht (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16 -, BGHSt 61, 208-218, Rn. 22 m.w.N.).

    Maßstab ist somit, ob sich Arzt und Patient/Patientin "auf Augenhöhe" begegnen (BGH NJW 2016, 2965 (2967)).

  • VG Berlin, 27.01.2023 - 90 K 5.21

    Berufspflichtverletzung durch einen Arzt: Aufnahme einer sexuellen Beziehung zu

    Deshalb kann nicht schon jeder sexuelle Kontakt im Rahmen eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses per se missbräuchlich sein, ansonsten würde das Tatbestandsmerkmal "unter Missbrauch" jede Bedeutung verlieren (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16 - NJW 2016, 2965, beck-online Rn. 21 m.w.N.).

    In den meisten Fällen wird sich von selbst verstehen, dass ein Arzt, der sexuelle Handlungen an einer Patientin oder einem Patienten im Rahmen eines Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnisses vornimmt, dieses besondere Verhältnis missbraucht, etwa wenn er vorgibt, die sexuelle Handlung sei medizinisch notwendig, wenn er behandlungsbezogene Nachteile beim Zurückweisen seines Ansinnens in den Raum stellt oder wenn er die schutzlose Lage einer (entkleideten) Patientin zur Vornahme sexueller Handlungen ausnutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16 - NJW 2016, 2965, beck-online Rn. 22 m.w.N.).

    Ein Missbrauch liegt deshalb etwa bei einvernehmlichen sexuellen Handlungen des Ehepartners oder Lebensgefährten während eines Betreuungsverhältnisses oder bei einer von dem Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis unabhängigen "Liebesbeziehung" und in deren Folge nur gelegentlich der Behandlung oder nach deren Abschluss vorgenommenen sexuellen Handlung nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16 - NJW 2016, 2965, beck-online Rn. 2 m.w.N.).

    Je weniger der Täter hingegen im Rahmen dieses Verhältnisses mit dem Opfer befasst ist, desto höher sind die Anforderungen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16 - NJW 2016, 2965, beck-online Rn. 24 m.w.N.).

    An einem Missbrauch fehlt es, wenn eine bereits in ärztlicher Behandlung befindliche Patientin von sich aus das schon vorhandene Interesse eines mit ihr privat bekannten Arztes an ihrer Person ausnutzt, um sich im Rahmen einer lockeren freundschaftlichen Beziehung lediglich auf diesem Weg sonst nicht erhältliche Medikamente verschreiben zu lassen, dabei dem Arzt aufgrund ihrer beruflichen Stellung und Persönlichkeit "auf Augenhöhe" begegnet und der Entschluss, mit dem Arzt sexuell zu verkehren, nicht auf wesentliche (krankheitsbedingte) Willensmängel zurückzuführen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16 - NJW 2016, 2965, beck-online Rn. 25 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 12.10.2022 - 17 U 125/21

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Schenkungswiderruf und Rückforderung

    Je intensiver die Kontakte zwischen Täter und Opfer im Rahmen dieses Verhältnisses sind, desto geringere Anforderungen sind an das Vorliegen eines Missbrauchs zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16 -, BGHSt 61, 208-218, Rn. 23 f.).
  • BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16

    Vorhalte- und Verwertungsverbot für aus dem Bundeszentralregister getilgte

    Zwar dient § 174c StGB in erster Linie dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Situationen, in denen dieses Rechtsgut aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der durch Krankheit oder Behinderung belasteten Rechtsgutsträger und der Eigenart von Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnissen typischer Weise besonders gefährdet ist (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, NJW 2016, 2965 mwN).
  • BGH, 05.05.2022 - 1 StR 475/21

    Steuerhinterziehung: Schuldner der Umsatzsteuer bei der Erbringung von

    Die Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für etwa erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) ist vom Landgericht zu treffen, weil Art und Umfang von möglichen entschädigungspflichtigen Maßnahmen ohne weitere Feststellungen und ohne weitere Anhörung der Beteiligten nicht zu bestimmen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, BGHSt 61, 208 Rn. 34 und vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 435/01 Rn. 10 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 29.03.2021 - 1 OLG 2 Ss 14/21

    Auslegung des § 174c Abs. 1 StGB für einvernehmliche Handlungen eines

  • OLG Hamm, 24.09.2019 - 4 RVs 93/19

    Missbrauch eines Behandlungsverhältnisses; Einverständnis

  • LG Essen, 10.08.2021 - 67 Ns 157/20

    Sexueller Missbrauch, Behandlungsverhältnis

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