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   BGH, 29.06.2016 - IV ZR 387/15   

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https://dejure.org/2016,20437
BGH, 29.06.2016 - IV ZR 387/15 (https://dejure.org/2016,20437)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2016 - IV ZR 387/15 (https://dejure.org/2016,20437)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - IV ZR 387/15 (https://dejure.org/2016,20437)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 Abs 1 BGB, § 2306 Abs 1 BGB vom 24.09.2009
    Pflichtteilsrecht: Anfechtung der Annahme einer Erbschaft des mit Beschwerungen als Erbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten

  • IWW

    § 1944 BGB, § ... 2306 Abs. 1 BGB, § 2306 BGB, § 119 BGB, § 119 Abs. 1 BGB, §§ 1954, 1955, 1957 BGB, § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB, Art. 229 § 23 Abs. 4 Satz 2 EGBGB, § 2306 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 1953 Abs. 1, 2 BGB, § 1954 Abs. 1 BGB, § 286 ZPO, § 1954 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1944 Abs. 1 BGB, § 1957 Abs. 1 BGB, § 1953 Abs. 1 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 119 Abs. 1, 2306
    Anfechtungsrecht des zum Erben berufenen Pflichtteilsberechtigten bei irriger Vorstellung, durch Ausschlagung des mit Beschränkungen versehenen Erbes seinen Pflichtteil zu verlieren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft berechtigenden Irrtums ; Irrige Annahme des mit Beschwerungen als Erbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten bzgl. der zu unterlassenden Erbausschlagung zur Wahrung des Pflichtteils; Irrtum über die Folgen der ...

  • rewis.io

    Pflichtteilsrecht: Anfechtung der Annahme einer Erbschaft des mit Beschwerungen als Erbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2306; BGB § 119 Abs. 1
    Vorliegen eines zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft berechtigenden Irrtums; Irrige Annahme des mit Beschwerungen als Erbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten bzgl. der zu unterlassenden Erbausschlagung zur Wahrung des Pflichtteils; Irrtum über die Folgen der ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 119 Abs. 1 ; BGB § 1944 ; BGB § 2306
    Vorliegen eines zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft berechtigenden Irrtums; Irrige Annahme des mit Beschwerungen als Erbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten bzgl. der zu unterlassenden Erbausschlagung zur Wahrung des Pflichtteils; Irrtum über die Folgen der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Irrtümliche Erbschaftsannahme kann angefochten werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung der Erbschaftsannahme - und der Irrtum über den Pflichtteil

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft wegen Irrtums

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erbschaft ausschlagen und Pflichtteil verlangen - Irrtumsbedingte Versäumung der Ausschlagungsfrist kann angefochten werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Irrtumsbedingte Anfechtung der Annahme einer Erbschaft

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Trotz Erbschaftsreform - Anfechtung der Annahme im Zusammenhang mit § 2306 BGB bleibt möglich!

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was Pflichtteilsberechtigte, die vom Erblasser mit Beschränkungen bzw. Beschwerungen als Erben eingesetzt sind, wissen sollten

  • erbrecht-anwalt.de (Kurzinformation)

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2954
  • MDR 2016, 1153
  • FamRZ 2016, 1450
  • FamRZ 2016, 1583
  • Rpfleger 2016, 651
  • JR 2017, 638
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05

    Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - IV ZR 387/15
    Die Sonderregeln der §§ 1954, 1955, 1957 BGB für Frist, Form und Wirkung der Anfechtung ändern oder erweitern die Anfechtungsgründe nicht (Senatsbeschluss vom 5. Juli 2006 - IV ZB 39/05, BGHZ 168, 210 Rn. 19).

    Der Senat hat zu § 2306 Abs. 1 BGB a.F. entschieden, die irrige Vorstellung des unter Beschwerungen als Erbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren, rechtfertige die Anfechtung einer auf dieser Vorstellung beruhenden Annahme einer Erbschaft (Senatsbeschluss vom 5. Juli 2006 aaO Rn. 22).

    Auch nach der Neuregelung des § 2306 Abs. 1 BGB können sich zur Anfechtung wegen Inhaltsirrtums berechtigende Sachverhaltskonstellationen ergeben, auf die die Grundsätze des Senatsbeschlusses vom 5. Juli 2006 (IV ZB 39/05, BGHZ 168, 210) entsprechende Anwendung finden.

    Eine derartige Fallkonstellation lag auch der Senatsentscheidung vom 5. Juli 2006 zugrunde (IV ZB 39/05, BGHZ 168, 210 Rn. 1, 22).

  • BGH, 17.02.1965 - IV ZR 74/64

    Voraussetzungen für das Rentenwahlrecht - Anwendbarkeit privatrechtlicher

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - IV ZR 387/15
    Ebenso wenig ist nach den bisher getroffenen Feststellungen ersichtlich, dass die Beklagte die Rechtsanwältin zu diesem Zeitpunkt mit der Erklärung der Irrtumsanfechtung bevollmächtigt hätte und sich daher deren Wissen zurechnen lassen müsste (vgl. Senatsurteil vom 17. Februar 1965 - IV ZR 74/64, MDR 1965, 646; BPatG vom 24. März 2016 - 7 W (pat) 31/15, juris Rn. 28).
  • BPatG, 24.03.2016 - 7 W (pat) 31/15

    (Patentbeschwerdeverfahren - "Versehentliche Rücknahmeerklärung"

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - IV ZR 387/15
    Ebenso wenig ist nach den bisher getroffenen Feststellungen ersichtlich, dass die Beklagte die Rechtsanwältin zu diesem Zeitpunkt mit der Erklärung der Irrtumsanfechtung bevollmächtigt hätte und sich daher deren Wissen zurechnen lassen müsste (vgl. Senatsurteil vom 17. Februar 1965 - IV ZR 74/64, MDR 1965, 646; BPatG vom 24. März 2016 - 7 W (pat) 31/15, juris Rn. 28).
  • RG, 22.12.1905 - II 395/05

    Kann ein Konkursverwalter, der auf Grund des § 17 K.O. die gänzliche Erfüllung

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - IV ZR 387/15
    Ob eine Kenntnis früher hätte erlangt werden können und ob diese fehlende Kenntniserlangung verschuldet ist, spielt demgegenüber keine Rolle (BGH aaO; ferner OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 447, 448; RGZ 62, 201, 205).
  • OLG Frankfurt, 26.09.2005 - 12 U 39/05

    Anfechtung eines Kreditvertrages wegen Irrtums; Verwertung einer Grundschuld

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - IV ZR 387/15
    Ob eine Kenntnis früher hätte erlangt werden können und ob diese fehlende Kenntniserlangung verschuldet ist, spielt demgegenüber keine Rolle (BGH aaO; ferner OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 447, 448; RGZ 62, 201, 205).
  • BGH, 19.02.1968 - III ZR 196/65

    Anfechtung des Testaments - Irrtum über Entwicklung der Grundstückspreise -

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - IV ZR 387/15
    Ebenso wie ein Irrtum im Tatsachenbereich kann auch eine irrige rechtliche Beurteilung verhindern, dass der pflichtteilsberechtigte Erbe diejenige Kenntnis erlangt, die ihm eine richtige Abwägung des Für und Wider der zu treffenden Entscheidung, ihrer Tragweite und Auswirkung ermöglicht (BGH, Urteil vom 19. Februar 1968 - III ZR 196/65, WM 1968, 542 unter II 2).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 16/96

    Umfang eines Erbverzichts im Anwendungsbereich der HöfeO; Anpassung des

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - IV ZR 387/15
    Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (Senatsbeschluss aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. November 1996 - BLw 16/96, BGHZ 134, 152, 156).
  • BGH, 22.03.2023 - IV ZB 12/22

    Irrtum des eine Erbschaft Ausschlagenden bei Abgabe seiner Erklärung über die an

    Ein derartiger Rechtsirrtum berechtigt aber nur dann zur Anfechtung, wenn das vorgenommene Rechtsgeschäft wesentlich andere als die beabsichtigten Wirkungen erzeugt (vgl. Senatsurteil vom 29. Juni 2016 - IV ZR 387/15, ZEV 2016, 574 Rn. 11; Senatsbeschluss vom 5. Juli 2006 - IV ZB 39/05, BGHZ 168, 210 Rn. 19; st. Rspr.).

    Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (Senatsurteil vom 29. Juni 2016 aaO; Senatsbeschluss vom 5. Juli 2006 aaO; jeweils m.w.N.).

    ff) Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde folgt ein anderes Verständnis nicht daraus, dass der Senat in seinen Entscheidungen vom 5. Juli 2006 (IV ZB 39/05, BGHZ 168, 210) zu § 2306 Abs. 1 BGB in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung und vom 29. Juni 2016 (IV ZR 387/15, ZEV 2016, 574) zu § 2306 Abs. 1 BGB in der derzeit geltenden Fassung einem die Erbschaft annehmenden Erben ein Anfechtungsrecht zugestanden hat, weil der Erbe nicht gewusst hatte, dass er das Pflichtteilsrecht im Falle der Ausschlagung nicht verliert (ebenso KG ZEV 2020, 152 Rn. 30).

    Dieser Verlust des Pflichtteilsrechts als Rechtsfolge der Erbschaftsannahme ist zwingende Folge des Einrückens in die Erbenstellung durch die Annahme der Erbschaft (Senatsurteil vom 29. Juni 2016 aaO Rn. 21; Senatsbeschluss vom 5. Juli 2006 aaO Rn. 22).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 3 Wx 314/15

    Anfechtung der Versäumung der Erbausschlagungsfrist

    Der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, ist dagegen kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (BGHZ 168, 210; BGH NJW 2016, 2954).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2016 (NJW 2016, 2954) ausgeführt, der mit Beschränkungen und Beschwerungen belastete Erbe wisse im Regelfall nicht, dass er die Erbschaft ausschlagen müsse, um seinen Pflichtteilsanspruch nicht zu verlieren.

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2016 - 3 Wx 12/16

    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft wegen Irrtums über die Zugehörigkeit

    Zwar kann ein Inhaltsirrtum auch darin gesehen werden, dass der Erklärende über die Rechtsfolgen seiner Willenserklärung irrt, weil das Rechtsgeschäft nicht nur die von ihm erstrebten Rechtswirkungen erzeugt, sondern solche, die sich davon unterscheiden, wobei ein solcher Rechtsirrtum nach ständiger Rechtsprechung nur dann zur Anfechtung berechtigt, wenn das vorgenommene Rechtsgeschäft wesentlich andere als die beabsichtigten Wirkungen erzeugt (BGH NJW 2016, 2954).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2017 - 20 W 197/16

    Irrtum über Person des Nächstberufenen

    Der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder ungewollter Rechtsfolgen als Nebenfolgen stellt hingegen einen unbeachtlichen Motivirrtum dar, welcher keinen Anfechtungsgrund darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 29.06.2016, Az. IV ZR 387/15, zitiert nach juris Rn. 11; vgl. auch Senat, Beschluss vom 05.09.2011, Az. 20 W 329/10, unveröffentlicht).
  • KG, 11.07.2019 - 19 W 50/19

    Anfechtung der Erbausschlagung wegen Irrtums

    Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrum (vgl. BGH v. 29.6.2016, IV ZR 387/15, Rn. 11; BGH v. 5.7.2006, IV ZB 39/05, Rn. 19; BGH v. 10.7.2002, VIII ZR 199/01 zum Irrtum über ein kaufrechtliches Rücktrittsrecht; BGH v. 5.6.2008, V ZB 150/07 zum Kalkulationsirrtum).

    Aus den Entscheidungen des BGH vom 29. Juni 2016 (IV ZR 387/15) und vom 5. Juli 2006 (IV ZB 39/05) ergibt sich nichts anderes.

  • OLG Frankfurt, 06.02.2021 - 21 W 167/20

    Anfechtung der Ausschlagung bei Irrtum über die Person des Nächstberufenen

    Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (BGH NJW 2016, 2954 ff, BGHZ 168, 210).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2019 - 3 Wx 166/17

    Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Inhaltsirrtums

    Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern unbeachtlicher Motivirrtum (BGH NJW 2016, 2954 ff; BGHZ 168, 210 ff).
  • OLG Hamm, 21.04.2022 - 15 W 51/19

    Lenkende Ausschlagung

    Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (BGH, Beschluss vom 05.07.2006, IV ZB 39/05 = BGHZ 168, 210 ff. = NJW 2006, 3353 ff.; Beschluss vom 29.06.2016, IV ZB 387/15 = NJW 2016, 2954).
  • OLG Koblenz, 27.07.2021 - 12 U 1681/20

    Wirksamkeit eines Pflichtteilsverzichts; Anfechtung eines Verzichts;

    Ein zur Anfechtung berechtigender Inhaltsirrtum ist dann gegeben, wenn das Rechtsgeschäft nicht die erstrebten, sondern davon wesentlich unterschiedliche Rechtsfolgen erzeugt (BGH in NJW 2016, 2954 ; Palandt/Ellenberger, BGB , 80. Aufl., § 119 Rdnr. 15).
  • LAG Köln, 07.07.2021 - 11 Sa 689/18

    Eventualanfechtung; Prozessvergleich

    Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (vgl. z.B.: BGH Urt. v. 29.06.2016 - IV ZR 387/15 -m. w. N.).
  • OLG Hamm, 04.11.2021 - 10 W 125/21

    Anfechtung der Erbschaftsannahme; relevanter Rechtsfolgeirrtum; Irrtum über

  • OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 66/21

    Funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers für Einziehung von Erbschein und

  • LG Frankfurt/Main, 12.01.2023 - 24 O 39/22

    Kein Widerrufsrecht des Aufhebungsvertrages des Luftbeförderungsvertrages

  • AG Euskirchen, 27.10.2020 - 27 C 258/19
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