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   BGH, 29.06.2016 - XII ZB 48/16   

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https://dejure.org/2016,22034
BGH, 29.06.2016 - XII ZB 48/16 (https://dejure.org/2016,22034)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2016 - XII ZB 48/16 (https://dejure.org/2016,22034)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - XII ZB 48/16 (https://dejure.org/2016,22034)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 278 Abs 3 FamFG, § 295 Abs 1 S 1 FamFG
    Verfahren über die Verlängerung der Betreuung: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 278 Abs. 1 FamFG, § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 278 Abs. 3 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe im Verfahren über die Verlängerung der Betreuung; Erforderlichkeit der Anhörung des Betroffenen durch den erkennenden Richter bei einer Erstbestellung eines Betreuers

  • rewis.io

    Verfahren über die Verlängerung der Betreuung: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 278 Abs. 3
    Voraussetzungen einer Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe im Verfahren über die Verlängerung der Betreuung; Erforderlichkeit der Anhörung des Betroffenen durch den erkennenden Richter bei einer Erstbestellung eines Betreuers

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen einer Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe im Verfahren über die Verlängerung der Betreuung; Erforderlichkeit der Anhörung des Betroffenen durch den erkennenden Richter bei einer Erstbestellung eines Betreuers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betreuerbestellung: Wann darf der Betroffene im Wege der Rechtshilfe angehört werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Anhörung des Betroffenen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1029
  • MDR 2016, 1148
  • FGPrax 2016, 226
  • FamRZ 2016, 1667
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.03.2016 - XII ZB 258/15

    Betreuungssache: Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - XII ZB 48/16
    Zu den Voraussetzungen einer Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe im Verfahren über die Verlängerung der Betreuung (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 16. März 2011, XII ZB 601/10, FamRZ 2011, 880 und vom 2. März 2016, XII ZB 258/15, FamRZ 2016, 804).

    Danach darf die persönliche Anhörung nur dann im Wege der Rechtshilfe erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung ohne eigenen Eindruck von dem Betroffenen getroffen werden kann, was auf Ausnahmefälle beschränkt bleibt (Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 19 mwN; vgl. zur Unterbringung Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15 - FamRZ 2016, 804 Rn. 12 f.).

    Ordnet das Betreuungsgericht abweichend von dem in § 278 Abs. 3 FamFG niedergelegten Grundsatz eine Anhörung im Wege der Rechtshilfe an, so bedarf dies besonderer Gründe, aus denen sich ergibt, dass eine persönliche Anhörung nicht erforderlich war (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15 - FamRZ 2016, 804 Rn. 14).

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - XII ZB 48/16
    Zu den Voraussetzungen einer Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe im Verfahren über die Verlängerung der Betreuung (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 16. März 2011, XII ZB 601/10, FamRZ 2011, 880 und vom 2. März 2016, XII ZB 258/15, FamRZ 2016, 804).

    Danach darf die persönliche Anhörung nur dann im Wege der Rechtshilfe erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung ohne eigenen Eindruck von dem Betroffenen getroffen werden kann, was auf Ausnahmefälle beschränkt bleibt (Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 19 mwN; vgl. zur Unterbringung Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15 - FamRZ 2016, 804 Rn. 12 f.).

  • BGH, 08.04.2020 - XII ZB 558/19

    Betreuungsverfahren: Maßstab für Betreuerauswahl; Absehen von persönlicher

    Dies bleibt aber auf Ausnahmefälle beschränkt, weshalb das Betreuungsgericht für die abweichend von § 278 Abs. 3 FamFG erfolgende Anordnung einer Anhörung im Wege der Rechtshilfe besonderer Gründe bedarf, aus denen sich ergibt, dass eine persönliche Anhörung nicht erforderlich ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 503/17 - FamRZ 2018, 849 Rn. 10 und vom 29. Juni 2016 - XII ZB 48/16 - FamRZ 2016, 1667 Rn. 7 mwN).
  • LG Wuppertal, 05.05.2020 - 9 T 71/20

    Persönliche Anhörung des Betroffenen in Unterbringungssachen kann trotz

    Betreffend eine Verlängerung einer Betreuungsanordnung hat der BGH ausgeführt, ein Anruf der Betroffenen durch das Amtsgericht mache einen persönlichen Eindruck nicht entbehrlich und lasse auch eine schriftliche Dokumentation einer mangelnden Krankheitseinsicht durch die Betroffene selbst die Notwendigkeit der persönlichen Anhörung nicht entfallen (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - XII ZB 48/16 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 503/17

    Verpflichtung des in einem Betreuungsverfahren zuständigen Beschwerdegerichts zur

    Ordnet das Betreuungsgericht abweichend von dem in § 278 Abs. 3 FamFG niedergelegten Grundsatz eine Anhörung im Wege der Rechtshilfe an, so bedarf dies besonderer Gründe, aus denen sich ergibt, dass eine persönliche Anhörung nicht erforderlich war (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2016 - XII ZB 48/16 - FamRZ 2016, 1667 Rn. 7 mwN).
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