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   BGH, 29.06.2016 - XII ZB 300/15   

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https://dejure.org/2016,22519
BGH, 29.06.2016 - XII ZB 300/15 (https://dejure.org/2016,22519)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2016 - XII ZB 300/15 (https://dejure.org/2016,22519)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - XII ZB 300/15 (https://dejure.org/2016,22519)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 180 BGB, § 1638 BGB, § 1909 Abs 1 BGB
    Beschränkung der elterlichen Sorge durch Testament: Erbschaftsausschlagung durch ein von der Vermögensverwaltung ausgeschlossenes Elternteil

  • IWW

    § 59 Abs. 1 FamFG, Art. 6 Abs. 2 GG, § 1638 Abs. 1 BGB, § 1909 Abs. 1 BGB, § 1638 BGB, § 1369 BGB, § 1909 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 180 BGB, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 180, 1638, 1909 Abs. 1
    Ausschluss der Vermögenssorge über ererbtes Vermögen: kein Recht des ausgeschlossenen Elternteils zur Erbausschlagung im Namen des erbenden Kindes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Ergänzungspflegschaft wegen Beschränkung der elterlichen Sorge durch Testament; Anordnung des Ausschlusses der elterlichen Vermögensverwaltung für vom Kind ererbtes Vermögen durch Verfügung von Todes wegen; Ausschluss der Befugnis zur Ausschlagung der ...

  • rewis.io

    Beschränkung der elterlichen Sorge durch Testament: Erbschaftsausschlagung durch ein von der Vermögensverwaltung ausgeschlossenes Elternteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung einer Ergänzungspflegschaft wegen Beschränkung der elterlichen Sorge durch Testament; Anordnung des Ausschlusses der elterlichen Vermögensverwaltung für vom Kind ererbtes Vermögen durch Verfügung von Todes wegen; Ausschluss der Befugnis zur Ausschlagung der ...

  • rechtsportal.de

    Anordnung einer Ergänzungspflegschaft wegen Beschränkung der elterlichen Sorge durch Testament; Anordnung des Ausschlusses der elterlichen Vermögensverwaltung für vom Kind ererbtes Vermögen durch Verfügung von Todes wegen; Ausschluss der Befugnis zur Ausschlagung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Elterliche Vermögensverwaltung kraft Testaments ausgeschlossen: Mutter kann Erbe des Kindes nicht ausschlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Testamentarischer Ausschluss der elterlichen Vermögensverwaltung - und die Ausschlagung der Erbschaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erbausschlagung bei Ausschluss der elterlichen Vermögensverwaltung?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Umfang des durch Verfügung von Todes wegen angeordneten Ausschlusses der elterlichen Vermögensverwaltung für vom Kind ererbtes Vermögen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei Erbausschlagung eines minderjährigen Kindes

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Ausgeschlossener Elternteil kann Erbschaft im Namen des Kindes nicht ausschlagen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschlagung einer Erbschaft kann bei fehlender Vertretungsmacht eines Elternteils unwirksam sein

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Ausschluss von der Vermögensverwaltung umfasst auch das Ausschlagungsrecht

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Wenn Kinder erben: Der Ausschluss von Sorgeberechtigten von der Verwaltung des Erbes

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verfügung des Erblassers, Eltern des minderjährigen Erben nicht über Erbschaft verwalten zu lassen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wenn Kinder erben: Der Ausschluss von Sorgeberechtigten von der Verwaltung des Erbes

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Ausschluss von der Vermögensverwaltung umfasst auch das Ausschlagungsrecht

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Ausschluss der Eltern bei Erbschaft des Kindes

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erfasst der Ausschluss des § 1638 BGB auch die Entscheidung über die Ausschlagung der Erbschaft?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3032
  • MDR 2016, 1149
  • FamRZ 2016, 1660
  • Rpfleger 2016, 735
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88

    Zurückweisung des einleitenden Verfahrensantrages wegen Minderjährigkeit des

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - XII ZB 300/15
    Der Bundesgerichtshof hat die Frage bislang offen gelassen (BGHZ 106, 96, 100 = NJW 1989, 984, 985).

    Gesetzliche Folge einer Beschränkung der elterlichen Sorge ist, dass die Vermögenssorge einschließlich der gesetzlichen Vertretung für das von Todes wegen erworbene Vermögen insgesamt ausgeschlossen ist (BGHZ 106, 96, 99 f. = NJW 1989, 984, 985).

    Davon abgesehen hat der Ausschluss von der Vermögensverwaltung durch letztwillige Verfügung aber in jedem Fall zur Folge, dass die elterliche Sorge bezüglich des von Todes wegen erworbenen Vermögens in vollem Umfang ausgeschlossen ist (BGHZ 106, 96, 99 f. = NJW 1989, 984).

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 2/07

    Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Wahrnehmung der Rechte eines

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - XII ZB 300/15
    Insbesondere ist die Mutter gegen die Anordnung der Ergänzungspflegschaft, die zugleich feststellt, dass insoweit die elterliche Vermögenssorge ausgeschlossen ist, nach § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigt, da durch den angefochtenen Beschluss in die elterliche Sorge als Bestandteil ihres Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG eingegriffen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 5. März 2008 - XII ZB 2/07 - FamRZ 2008, 1156; MünchKommBGB/Huber 6. Aufl. § 1638 Rn. 15).

    Dieses unterliegt aber kraft der in § 1638 BGB getroffenen Regelung auch insoweit der Disposition des Erblassers, als er im nach seiner subjektiven Einschätzung beurteilten Interesse des bedachten Kindes die Vertretungsmacht der Eltern oder eines Elternteils nicht zur Entstehung kommen lassen und damit eine mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung vergleichbare Wirkung erzielen kann (vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. März 2008 - XII ZB 2/07 - FamRZ 2008, 1156).

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2007 - 5 UF 75/07

    Ausschluß der Geltendmachung von Pflichteilsansprüchen durch den

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - XII ZB 300/15
    (1) Nach der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der das Oberlandesgericht unausgesprochen gefolgt ist, wird die Ausschlagung der Erbschaft von der Beschränkung der Vermögenssorge in § 1638 Abs. 1 BGB nicht erfasst (OLG Karlsruhe FamRZ 1965, 573 f.; OLG Düsseldorf FamRZ 2007, 2091, 2093; KG KGJ 48, 22; vgl. etwa auch Staudinger/Heilmann BGB [2016] § 1638 Rn. 7, 16 mwN; MünchKommBGB/Huber 6. Aufl. § 1638 Rn. 15; Palandt/Götz BGB 75. Aufl. § 1638 Rn. 2; BGB-RGRK/Adelmann 12. Aufl. § 1638 Anm. 10; Gernhuber/Coester-Waltjen Familienrecht 6. Aufl. § 61 Rn. 5; Ott NJW 2014, 3473, 3474).

    Daher greift das Argument nicht durch, dass eine Verwaltung im Fall der Ausschlagung gerade abgelehnt werde und die Ausschlagung im Vorfeld der Verwaltung liege (so OLG Karlsruhe FamRZ 1965, 573, 574; OLG Düsseldorf FamRZ 2007, 2091, 2093; Staudinger/Heilmann BGB [2016] § 1638 Rn. 7, 16; Ott NJW 2014, 3473, 3474).

  • OLG Brandenburg, 15.03.2019 - 9 WF 265/18

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Verwaltung von Kindern ererbten

    Insbesondere ist die Mutter gegen die Anordnung der Ergänzungspflegschaft nach § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigt, da durch den angefochtenen Beschluss in die elterliche Sorge als Bestandteil ihres Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG eingegriffen worden ist (BGH, FamRZ 2016, 1660; FamRZ 2008, 1156).
  • OLG Saarbrücken, 02.04.2019 - 6 UF 9/19

    Versorgungsausgleich: Ausgleich eines geringfügigen Anrechts aus der

    Bei dieser Sachlage gewinnt unter den gegebenen Umständen der Halbteilungsgrundsatz entscheidendes Gewicht und es ist auch das geringfügige Anrecht auszugleichen (BGH, a.a.O.; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht, Senatsbeschluss vom 14. November 2018 - 6 UF 109/18 - Borth, FamRZ 2016, 1660; Götsche, FamRB 2016, 383).
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