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   BGH, 29.06.2017 - 5 StR 250/17   

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https://dejure.org/2017,24891
BGH, 29.06.2017 - 5 StR 250/17 (https://dejure.org/2017,24891)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2017 - 5 StR 250/17 (https://dejure.org/2017,24891)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 5 StR 250/17 (https://dejure.org/2017,24891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Umstände der für die Prüfung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung ausgeschlossenen Taten als Beweisanzeichen für das Vorliegen des Hanges und der Gefährlichkeit des Angeklagten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 66 Abs. 4 S. 3
    Berücksichtigung der Umstände der für die Prüfung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung ausgeschlossenen Taten als Beweisanzeichen für das Vorliegen des Hanges und der Gefährlichkeit des Angeklagten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98

    Gesamtwürdigung; Annahme eines Hangs; Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - 5 StR 250/17
    Das Landgericht durfte die Umstände der in den Jahren 1992 und 1996 begangenen, für die Prüfung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB ausgeschlossenen Taten als Beweisanzeichen für das Vorliegen des Hanges und der Gefährlichkeit des Angeklagten berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 1982 - 1 StR 600/82, NStZ 1983, 71; vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98, NStZ 1999, 502, 503).
  • BGH, 02.11.1982 - 1 StR 600/82

    Verhängung von Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - 5 StR 250/17
    Das Landgericht durfte die Umstände der in den Jahren 1992 und 1996 begangenen, für die Prüfung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB ausgeschlossenen Taten als Beweisanzeichen für das Vorliegen des Hanges und der Gefährlichkeit des Angeklagten berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 1982 - 1 StR 600/82, NStZ 1983, 71; vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98, NStZ 1999, 502, 503).
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