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BGH, 29.06.2017 - 5 StR 250/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 66 Abs. 4 Satz 3 StGB
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Umstände der für die Prüfung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung ausgeschlossenen Taten als Beweisanzeichen für das Vorliegen des Hanges und der Gefährlichkeit des Angeklagten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 66 Abs. 4 S. 3
Berücksichtigung der Umstände der für die Prüfung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung ausgeschlossenen Taten als Beweisanzeichen für das Vorliegen des Hanges und der Gefährlichkeit des Angeklagten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
Gesamtwürdigung; Annahme eines Hangs; Sicherungsverwahrung
Auszug aus BGH, 29.06.2017 - 5 StR 250/17
Das Landgericht durfte die Umstände der in den Jahren 1992 und 1996 begangenen, für die Prüfung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB ausgeschlossenen Taten als Beweisanzeichen für das Vorliegen des Hanges und der Gefährlichkeit des Angeklagten berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 1982 - 1 StR 600/82, NStZ 1983, 71; vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98, NStZ 1999, 502, 503). - BGH, 02.11.1982 - 1 StR 600/82
Verhängung von Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 29.06.2017 - 5 StR 250/17
Das Landgericht durfte die Umstände der in den Jahren 1992 und 1996 begangenen, für die Prüfung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB ausgeschlossenen Taten als Beweisanzeichen für das Vorliegen des Hanges und der Gefährlichkeit des Angeklagten berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 1982 - 1 StR 600/82, NStZ 1983, 71; vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98, NStZ 1999, 502, 503).