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   BGH, 29.06.2017 - I ZB 90/15   

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https://dejure.org/2017,43763
BGH, 29.06.2017 - I ZB 90/15 (https://dejure.org/2017,43763)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2017 - I ZB 90/15 (https://dejure.org/2017,43763)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - I ZB 90/15 (https://dejure.org/2017,43763)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Unterbrechung durch Insolvenz eines

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - I ZB 90/15
    Danach wird etwa ein nach Eintritt der Rechtskraft der Kostengrundentscheidung, aber vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingeleitetes Kostenfestsetzungsverfahren durch Insolvenzeröffnung gemäß § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - VIII ZB 79/11, MDR 2012, 990).

    Sie soll dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit geben, sich auf die durch Insolvenz einer Partei eingetretene Veränderung der Sachlage einzustellen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, MDR 2006, 55 Rn. 16; BGH, MDR 2012, 990 Rn. 7).

  • BGH, 07.12.2006 - V ZB 93/06

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Anordnung der Eigenverwaltung

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - I ZB 90/15
    Dies gilt auch bei einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - V ZB 93/06, NJW-RR 2007, 629 Rn. 6).

    Bei einer Eigenverwaltung soll dem Insolvenzschuldner diese Möglichkeit eingeräumt werden (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 629 Rn. 8).

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 82/13

    Streitwertbeschwerde als Gegenvorstellung hinsichtlich Festsetzung des

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - I ZB 90/15
    Im Hinblick auf den Ausschluss der Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes ist die Gegenvorstellung statthaft (BGH, Beschluss vom 30. April 2015 - I ZR 82/13, juris Rn. 3; Beschluss vom 8. August 2014 - IX ZR 189/10, juris Rn. 3).
  • BGH, 27.04.2010 - VIII ZB 81/09

    Mietrechtstreit auf Räumung und Zahlung rückständiger Miete:

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - I ZB 90/15
    Die Vorschrift des § 240 ZPO betrifft jedoch nur Verfahren, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits rechtshängig sind (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - IX ZB 232/08, NJW-RR 2009, 566 Rn. 9; Beschluss vom 27. April 2010 - VIII ZB 81/09, WuM 2010, 385; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 240 Rn. 1).
  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - I ZB 90/15
    Die Vorschrift des § 240 ZPO betrifft jedoch nur Verfahren, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits rechtshängig sind (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - IX ZB 232/08, NJW-RR 2009, 566 Rn. 9; Beschluss vom 27. April 2010 - VIII ZB 81/09, WuM 2010, 385; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 240 Rn. 1).
  • BGH, 29.06.2005 - XII ZB 195/04

    Unterbrechung des erstinstanzlichen Kostenfestsetzungsverfahrens bei späterer

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - I ZB 90/15
    Sie soll dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit geben, sich auf die durch Insolvenz einer Partei eingetretene Veränderung der Sachlage einzustellen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04, MDR 2006, 55 Rn. 16; BGH, MDR 2012, 990 Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 2 W 30/06

    Streitwertbeschwerdeverfahren: Unterbrechung durch Insolvenzeröffnung

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - I ZB 90/15
    Dahinstehen kann im Streitfall, ob Verfahren über Streitwertbeschwerden überhaupt nach § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen werden können (vgl. dazu OLG Neustadt, NJW 1965, 591; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 2 W 30/06, juris; Jaspersen in Vorwerk/ Wolf, BeckOK ZPO, 24. Edition, Stand 1. März 2017, § 240 Rn. 2.15; Münch-Komm.ZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 240 Rn. 3).
  • BGH, 08.08.2014 - IX ZR 189/10

    Streitwert bei Zinsen als Teil eines einheitlichen Gesamtanspruchs

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - I ZB 90/15
    Im Hinblick auf den Ausschluss der Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes ist die Gegenvorstellung statthaft (BGH, Beschluss vom 30. April 2015 - I ZR 82/13, juris Rn. 3; Beschluss vom 8. August 2014 - IX ZR 189/10, juris Rn. 3).
  • BGH, 13.02.2019 - V ZR 68/17

    Festsetzung des Werts des Streitgegenstands hinsichtlich Erhöhung durch

    Sie ist im Hinblick auf den Ausschluss der Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes statthaft (BGH, Beschlüsse vom 30. April 2015 - I ZR 82/13, juris Rn. 3 und vom 29. Juni 2017 - I ZB 90/15, juris Rn. 4).
  • BGH, 29.03.2018 - I ZB 12/17

    Gegenvorstellung bzgl. der Festsetzung des Streitwerts für das

    Im Hinblick auf den Ausschluss der Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes ist die Gegenvorstellung statthaft (BGH, Beschluss vom 30. April 2015 - I ZR 82/13, juris Rn. 3; Beschluss vom 29. Juni 2017 - I ZB 90/15, juris Rn. 4).
  • OLG München, 10.07.2023 - 4 W 482/23

    Unterbrechung gilt auch für Streitwertbeschwerdeverfahren

    Sie soll dem Insolvenzverwalter, der das Verfahren bislang nicht kennt, die Möglichkeit geben, sich auf die durch Insolvenz einer Partei eingetretene Veränderung der Sachlage einzustellen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29.06.2017 - I ZB 90/15 -, Rn. 9 - 11, juris m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2018 - IV ZR 135/16

    Wahrung der Frist für die Einlegung der Gegenvorstellung

    Die Gegenvorstellung der Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss des Senats vom 14. Juni 2017 wird zurückgewiesen, weil die für die Einlegung der Gegenvorstellung in entsprechender Anwendung der §§ 68 Abs. 1 Satz 3, 63 Abs. 3 Satz 2 GKG geltende Frist von sechs Monaten nach Eintritt der Rechtskraft (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2017 - I ZB 90/15, juris Rn. 6) nicht gewahrt ist.
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