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   BGH, 29.06.2020 - 4 StR 654/19   

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https://dejure.org/2020,18236
BGH, 29.06.2020 - 4 StR 654/19 (https://dejure.org/2020,18236)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2020 - 4 StR 654/19 (https://dejure.org/2020,18236)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2020 - 4 StR 654/19 (https://dejure.org/2020,18236)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Entpflichtung des beigeordneten Anwalts

  • IWW

    § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellungen auf Antrag des Angeklagten und der Rechtsanwälte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3
    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellungen auf Antrag des Angeklagten und der Rechtsanwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07

    Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche

    Auszug aus BGH, 29.06.2020 - 4 StR 654/19
    Danach ist Voraussetzung für die Aufhebung einer Beiordnung, dass konkrete Umstände vorgetragen werden, aus denen sich die endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07, StraFo 2008, 243; und Urteil vom 8. Februar 1995 - 3 StR 586/94, NStZ 1995, 296; jeweils mwN).

    Könnte er damit die Auswechslung eines Verteidigers erzwingen, könnte er ein Verfahren ohne sachlichen Grund nahezu beliebig verzögern und blockieren (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07, StraFo 2008, 243).

  • BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94

    Vergewaltigung - Strafverschärfung - Strafänderungsgrund - Abberufung des

    Auszug aus BGH, 29.06.2020 - 4 StR 654/19
    Danach ist Voraussetzung für die Aufhebung einer Beiordnung, dass konkrete Umstände vorgetragen werden, aus denen sich die endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07, StraFo 2008, 243; und Urteil vom 8. Februar 1995 - 3 StR 586/94, NStZ 1995, 296; jeweils mwN).

    Die vorgetragenen Schwierigkeiten im Mandatsverhältnis, vor allem die Meinungsverschiedenheiten über die Art und den Umfang der Weiterleitung von Verfahrensakten an den Angeklagten, können eine endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses oder einen sonstigen Grund im Sinne des § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO nicht begründen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1995 - 3 StR 586/94, NStZ 1995, 296).

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus BGH, 29.06.2020 - 4 StR 654/19
    Ein wichtiger Grund wird eher fernliegen oder gar ausgeschlossen sein, wenn die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses vom Beschuldigten schuldhaft herbeigeführt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, BGHSt 39, 310, 314 f.; und Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78

    Erfordernis an die richterliche Unterschrift unter die Urteilsgründe -

    Auszug aus BGH, 29.06.2020 - 4 StR 654/19
    Ein wichtiger Grund wird eher fernliegen oder gar ausgeschlossen sein, wenn die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses vom Beschuldigten schuldhaft herbeigeführt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, BGHSt 39, 310, 314 f.; und Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78).
  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 426/06

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen Strafurteile mangels hinreichender

    Auszug aus BGH, 29.06.2020 - 4 StR 654/19
    Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten über die Verteidigungsstrategie rechtfertigen für sich genommen die Entpflichtung nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 426/06; BGH, Beschluss vom 5. März 2020 - SB 6/20 mwN).
  • BGH, 16.08.2019 - 3 StR 149/19

    Anspruch auf Aufhebung eines beigeordneten Pflichtverteidigers; Nachweis einer

    Auszug aus BGH, 29.06.2020 - 4 StR 654/19
    Der Umstand, dass der Angeklagte einer anderen Anwältin sein Vertrauen schenkt und deshalb ihre Beiordnung wünscht, reicht zur Auswechslung des Pflichtverteidigers nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2019 - 3 StR 149/19).
  • BGH, 05.12.2022 - 5 StR 429/22

    Ablehnung des Antrags auf Pflichtverteidigerwechsel (endgültige Zerstörung des

    Ansonsten könnte ein Angeklagter durch Erstattung unberechtigter Beschwerden und Anzeigen die Entpflichtung seines Verteidigers faktisch erzwingen, was nicht sachgerecht ist (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 4 StR 654/19 Rn. 6).
  • BGH, 21.12.2021 - 4 StR 295/21

    Ablehnung des Antrages auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers

    Danach ist Voraussetzung für die Aufhebung einer Beiordnung, dass konkrete Umstände vorgetragen werden, aus denen sich die endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses ergibt (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 4 StR 654/19).
  • OLG Karlsruhe, 17.06.2021 - 3 Ws 200/21

    Aufhebung der Beiordnung des Pflichtverteidigers wegen zerstörtem

    einen objektiv nicht gerechtfertigten Verteidigerwechsel zu erzwingen, denn sonst könnte sie ohne sachlichen Grund ein Verfahren nahezu beliebig verzögern und blockieren (vgl. BGH, B. v. 29.6.2020 - 4 StR 654/19 - juris).
  • BGH, 14.12.2021 - 4 StR 306/21

    Ablehnung des Antrages auf Verteidigerwechsel

    Voraussetzung hierfür ist, dass konkrete Umstände vorgetragen werden, aus denen sich die endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses ergibt (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 4 StR 654/19 Rn. 3 mwN).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 14.09.2020 - 2 BGs 619/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Statthaftigkeit bei

    Es ist weder ersichtlich noch tatsachengestützt vorgetragen worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2020 - StB 4/20, BeckRS 2020, 3078, vom 5. März 2020 - StB 6/20, NStZ 2020, 434, und vom 29. Juni 2020 - 4 StR 654/19, BeckRS 2020, 15343), dass die Voraussetzungen des § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO vorliegen.
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