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BGH, 29.06.2021 - 3 StR 156/21 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 249 StPO
Beweiswürdigung bei Einführung von Urkunden im Wege des Vorhalts (Aussage; Erinnerung der Vernehmungsperson; Verlesung; Inbegriff der Hauptverhandlung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 Abs 1 StPO, § 261 StPO
Strafverfahren: Einführung von Urkunden im Wege des Vorhalts; Protokolle von 7 Jahre zurückliegenden Vernehmungen - IWW
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 261 StPO, § 249 Abs. 1 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 2 StGB
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 23.11.2020 - 24 KLs 14/16
- LG Wuppertal, 23.11.2020 - 322 Js 83/13
- BGH, 29.06.2021 - 3 StR 156/21
Papierfundstellen
- NStZ 2022, 119
- StV 2021, 782 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 31.01.2023 - AnwSt (R) 6/22 Nur ihre Aussage wird zum verwertbaren Teil des Inbegriffs der Verhandlung, nicht aber das vorgehaltene Schriftstück (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 3 StR 156/21, NStZ 2022, 119 Rn. 8 mwN sowie weitere Nachweise bei Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 249 Rn. 28).
- BGH, 17.02.2022 - 4 StR 282/21
Versuch der Beteiligung (Sich-bereit-Erklären); Beweiswürdigung
Die Nachrichten des Angeklagten werden nach prozessordnungsgemäßer Einführung im Wege förmlicher Verlesung ? die Einführung im Wege des Vorhalts ist unter den hier gegebenen Vorzeichen ungeeignet (zu den Grenzen der Einführung von Urkunden im Wege des Vorhalts vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Juni 2021 ? 3 StR 156/21, NStZ 2022, 119) ? einer eingehenden Auslegung zu unterziehen sein, die in den schriftlichen Urteilsgründen nachvollziehbar darzulegen sein wird.