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   BGH, 29.06.2021 - VI ZR 566/19   

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https://dejure.org/2021,21303
BGH, 29.06.2021 - VI ZR 566/19 (https://dejure.org/2021,21303)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2021 - VI ZR 566/19 (https://dejure.org/2021,21303)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2021 - VI ZR 566/19 (https://dejure.org/2021,21303)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    §§ 826, 31 BGB, § 826 BGB, § 31 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, §§ 6, 27 Abs. 1 EG-FGV, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung

  • rewis.io

    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugkäufer: Sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Frage der Kenntnis des Vorstands von der Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 31; BGB § 826; ZPO § 138 Abs. 3
    Sekundäre Darlegungslast des Fahrzeugherstellers zur Kenntnis des Vorstands vom Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826 H
    Zur sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen hatte und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte.

  • rechtsportal.de

    BGB § 826 H
    Zur sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen hatte und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte.

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen hatte und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dieselskandal - und die sekundäre Darlegungslast bei Schadensersatzklagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klage aus eigenen und hilfsweise aus abgetretenem Recht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Diesel-Verfahren: VW trifft sekundäre Darlegungslast

  • lto.de (Kurzinformation)

    Diesel-Verfahren: VW trifft sekundäre Darlegungslast

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dieselskandal: Beweislast liegt bei VW

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Diesel-Skandal - VW trifft sekundäre Darlegungslast

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sekundäre Darlegungslast von VW in Bezug auf unzulässige Abschalteinrichtungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1816
  • VersR 2021, 1251
  • WM 2021, 1558
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.01.2021 - VI ZR 405/19

    Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - VI ZR 566/19
    Bei der Inanspruchnahme einer juristischen Person hat der Anspruchsteller dementsprechend auch darzulegen und zu beweisen, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter (§ 31 BGB) die objektiven und subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 826 BGB verwirklicht hat (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 2021 - VI ZR 405/19, ZIP 2021, 368 Rn. 15 mwN).

    Genügt er seiner sekundären Darlegungslast nicht, gilt die Behauptung des Anspruchstellers nach § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 2021 - VI ZR 405/19, ZIP 2021, 368 Rn. 16 mwN).

    Demgegenüber ist der Beklagten Vortrag hierzu möglich und zumutbar (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 2021 - VI ZR 405/19, ZIP 2021, 368 Rn. 19 mwN).

    Auf den Schutzzweck der §§ 6, 27 Abs. 1 EG-FGV und der zur vollständigen Harmonisierung der technischen Anforderungen für Fahrzeuge erlassenen Rechtsakte der Europäischen Union kommt es im Rahmen des Schadensersatzanspruchs aus § 826 BGB, anders als das Berufungsgericht meint, nicht an (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 2021 - VI ZR 405/19, ZIP 2021, 368 Rn. 24 mwN).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 367/19

    Erfolgreiche Revision gegen Abweisung einer Schadensersatzklage in einem

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - VI ZR 566/19
    Das Inverkehrbringen von mit einer offensichtlich unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugen unter bewusster Ausnutzung der Arglosigkeit der Erwerber, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die ordnungsgemäße Durchführung des Typgenehmigungsverfahrens als selbstverständlich voraussetzen, und die Inkaufnahme der damit einhergehenden Belastung der Umwelt und der Gefahr, dass bei einer Aufdeckung dieses Sachverhalts eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung der betroffenen Fahrzeuge erfolgen könnte, ist, wie der Senat bereits entschieden hat, als sittenwidrige Schädigung der unwissenden Käufer der bemakelten Fahrzeuge anzusehen (vgl. Senatsurteile vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 25 und vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19, NJW 2020, 2804 Rn. 12 f.; Senatsbeschluss vom 9. März 2021 - VI ZR 889/20, VersR 2021, 661 Rn. 16).

    bb) Angesichts dieses Tatvorwurfs durfte das Berufungsgericht vom Kläger keinen näheren Vortrag dazu verlangen, welche konkrete bei der Beklagten tätige Person ein entsprechendes sittenwidriges Verhalten an den Tag gelegt hat (vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19, NJW 2020, 2804 Rn. 14 ff.).

  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 201/98

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme des bürgenden Verbandes im Warenverkehr mit

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - VI ZR 566/19
    Auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine erst im Revisionsverfahren erhobene Einrede der Verjährung überhaupt berücksichtigt werden kann (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. Juni 2004 - IX ZR 201/98, juris Rn. 64), kommt es daher nicht an.
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - VI ZR 566/19
    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist die Klage nicht bereits wegen alternativer Klagehäufung unzulässig (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 27. November 2013 - III ZR 371/12, juris Rn. 2; vom 24. März 2011 - I ZR 108/09, BGHZ 189, 56 Rn. 6 ff. - TÜV).
  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - VI ZR 566/19
    Das Inverkehrbringen von mit einer offensichtlich unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugen unter bewusster Ausnutzung der Arglosigkeit der Erwerber, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die ordnungsgemäße Durchführung des Typgenehmigungsverfahrens als selbstverständlich voraussetzen, und die Inkaufnahme der damit einhergehenden Belastung der Umwelt und der Gefahr, dass bei einer Aufdeckung dieses Sachverhalts eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung der betroffenen Fahrzeuge erfolgen könnte, ist, wie der Senat bereits entschieden hat, als sittenwidrige Schädigung der unwissenden Käufer der bemakelten Fahrzeuge anzusehen (vgl. Senatsurteile vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 25 und vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19, NJW 2020, 2804 Rn. 12 f.; Senatsbeschluss vom 9. März 2021 - VI ZR 889/20, VersR 2021, 661 Rn. 16).
  • OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17

    Kein Schadensersatz von VW für Käufer von Diesel mit Abschaltautomatik

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - VI ZR 566/19
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in ZIP 2019, 815 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 27.11.2013 - III ZR 371/12

    Bestimmtheit des Klageantrags: Eventualverhältnis unterschiedlicher

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - VI ZR 566/19
    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist die Klage nicht bereits wegen alternativer Klagehäufung unzulässig (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 27. November 2013 - III ZR 371/12, juris Rn. 2; vom 24. März 2011 - I ZR 108/09, BGHZ 189, 56 Rn. 6 ff. - TÜV).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - VI ZR 566/19
    Das Inverkehrbringen von mit einer offensichtlich unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugen unter bewusster Ausnutzung der Arglosigkeit der Erwerber, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die ordnungsgemäße Durchführung des Typgenehmigungsverfahrens als selbstverständlich voraussetzen, und die Inkaufnahme der damit einhergehenden Belastung der Umwelt und der Gefahr, dass bei einer Aufdeckung dieses Sachverhalts eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung der betroffenen Fahrzeuge erfolgen könnte, ist, wie der Senat bereits entschieden hat, als sittenwidrige Schädigung der unwissenden Käufer der bemakelten Fahrzeuge anzusehen (vgl. Senatsurteile vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 25 und vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19, NJW 2020, 2804 Rn. 12 f.; Senatsbeschluss vom 9. März 2021 - VI ZR 889/20, VersR 2021, 661 Rn. 16).
  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 29.06.2021 - VI ZR 566/19
    Die Beklagte geht zwar zu Recht davon aus, dass die Geltendmachung eines Anspruchs aus abgetretenem Recht auch bei einheitlichem Klageziel einen anderen Streitgegenstand darstellt als die Geltendmachung aus eigenem Recht, weil der der Klage zugrunde gelegte Lebenssachverhalt im Kern geändert wird, wenn die Klage statt auf eigenes auf fremdes Recht gestützt wird (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414 Rn. 8 mwN).
  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    (2) Der im Senatstermin gestellte Antrag stellt zweifelsfrei klar, dass das klägerische Begehren einer Entschädigungszahlung von mindestens insgesamt 1.000,00 EUR nicht auf einer unzulässigen Häufung alternativer Klagegründe / Streitgegenstände beruht (vgl. dazu zuletzt etwa BGH Urt. v. 17.1.2023 - VI ZR 203/22, r+s 2023, 265 Rn. 15; BGH Urt. v. 29.6.2021 - VI ZR 566/19, VersR 2021, 1251 Rn. 8; grundlegend BGH Urt. v. 24.3.2011 - I ZR 108/09, BGHZ 189, 56 Rn. 6 ff.) .
  • BGH, 24.02.2022 - VII ZR 13/20

    Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung: Begriff der "Berechtigung"; Hemmung

    a) aa) Zu der Frage, wann bei einem Wechsel des Vortrags zur Berechtigung, einen Anspruch gerichtlich geltend zu machen, eine Änderung des Klagegrundes vorliegt, entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass in dem Übergang von einem Anspruch aus eigenem Recht zu einem solchen aus abgetretenem Recht ein Wechsel des Streitgegenstands liegt, weil der der Klage zugrundeliegende Lebenssachverhalt im Kern geändert wird (Urteil vom 29. Juni 2021 - VI ZR 566/19 Rn. 9, WM 2021, 1558; Urteil vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04 Rn. 8, NJW 2007, 2414).
  • BGH, 24.05.2022 - VI ZR 1215/20

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ansprüche des berechtigten unmittelbaren Besitzers

    Denn die Geltendmachung eines Anspruchs aus abgetretenem Recht stellt auch bei einheitlichem Klageziel einen anderen Streitgegenstand dar als die Geltendmachung aus eigenem Recht, weil der der Klage zugrunde gelegte Lebenssachverhalt im Kern geändert wird, wenn die Klage statt auf eigenes auf fremdes Recht gestützt wird (vgl. Senat, Urteile vom 29. Juni 2021 - VI ZR 566/19, VersR 2021, 1251 Rn. 9; vom 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17, NJW 2019, 1669 Rn. 9; jew. mwN).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2023 - 20 Kap 2/17

    Kapitalmarkthaftung einer Holdinggesellschaft wegen unterlassener

    Sofern die von der Rechtsprechung verlangten allgemeinen Voraussetzungen für das Eingreifen der Grundsätze der sekundären Darlegungslast gegeben sind (vgl. BGH, Urteil vom 25.5.2020 - VI ZR 252/19 - juris Rn. 39; Urteil vom 8.3.2021 - VI ZR 505/19 - juris Rn. 27 f., 30 a.E.; Urteil vom 29.6.2021 - VI ZR 566/19 - juris Rn. 16, jeweils zur Haftung gegenüber Käufern gemäß § 826 BGB), ist dem Emittenten abzuverlangen, zur Kenntnis und zum internen Informationsfluss im Unternehmen vorzutragen (Möllers/Höck, WuB 2018, 303, 306 mwN; vgl. auch Spindler in BeckOGK-BGB, Stand 1.11.2022, § 826 Rn. 198 ff.; vgl. zudem OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2022 - 13 Kap 1/16 - juris Rn. 615, wonach der Emittent seine interne Compliance-Organisation darzulegen hat).
  • BGH, 08.03.2022 - VI ZR 475/19

    Haftung des Kraftfahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Sekundäre

    Auf den Schutzzweck der §§ 6, 27 Abs. 1 EG-FGV und der zur vollständigen Harmonisierung der technischen Anforderungen für Fahrzeuge erlassenen Rechtsakte der Europäischen Union kommt es im Rahmen des Anspruchs aus § 826 BGB entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht an (vgl. Senatsurteile vom 29. Juni 2021 - VI ZR 566/19, DAR 2021, 498 Rn. 19; vom 26. Januar 2021 - VI ZR 405/19, VersR 2021, 458 Rn. 24; vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19, NJW 2020, 2804 Rn. 24).
  • OLG Dresden, 29.07.2021 - 9a U 378/20

    Zulässigkeit einer Kühlmittelsolltemperaturregelung bei Dieselfahrzeugen;

    Genügt er seiner sekundären Darlegungslast nicht, gilt die Behauptung des Anspruchstellers nach § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BGH, Urteil vom 29. Juni 2021 - VI ZR 566/19 -, Rn. 15 - 16, juris).
  • OLG Dresden, 29.07.2021 - 9a U 2888/19

    Verlangt ein Fahrzeugkäufer von dem Fahrzeughersteller Schadenersatz wegen der

    Genügt er seiner sekundären Darlegungslast nicht, gilt die Behauptung des Anspruchstellers nach § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BGH, Urteil vom 29. Juni 2021 - VI ZR 566/19 -, Rn. 15 - 16, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 22.07.2022 - 17 O 141/21

    Dieselskandal bei Wohnmobilen: Kein Anspruch auf Schadensersatz; keine andere

    Genügt er seiner sekundären Darlegungslast nicht, gilt die Behauptung des Anspruchstellers nach § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2021, Az. VI ZR 566/19, Rn. 16).
  • OLG Dresden, 29.07.2021 - 9a U 2517/19

    Verlangt ein Fahrzeugkäufer von dem Fahrzeughersteller Schadenersatz wegen der

    Auch in diesem Punkt gelten die dargestellten Grundsätze zur sekundären Darlegungslast (BGH, Urteil vom 29. Juni 2021 - VI ZR 566/19 -, Rn. 15 - 16, juris).
  • OLG Köln, 02.02.2022 - 13 U 123/21
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.6.2021 (VI ZR 566/19) betrifft eine illegale Prüfstanderkennung (a. a. O. juris Rn. 12) und lässt sich daher auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt einer - unterstellt - unzulässigen Abschalteinrichtung nicht übertragen.
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