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BGH, 29.07.1954 - 2 StR 529/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
Auszug aus BGH, 29.07.1954 - 2 StR 529/53
Zu Recht hat die Strafkammer dieses Vorgehen als Vornahme einer unzüchtigen Handlung von einer gewissen Stärke und Dauer und daher als ein Unzuchttreiben im Sinne des § 175 StGB gewertet (BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]). - RG, 02.04.1936 - 3 D 155/36
1. Was ist in § 175 a Nr. 3 StGB. unter "Verführung" zu verstehen? Welche …
Auszug aus BGH, 29.07.1954 - 2 StR 529/53
Keinen Rechtsfehler zeigt auch die Annahme, der Angeklagte habe durch sein Tun versucht, den Jungen zu verführen, mit ihm Unzucht zu treiben (RGSt 70, 199).