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   BGH, 29.07.1959 - 4 StR 214/59   

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https://dejure.org/1959,5540
BGH, 29.07.1959 - 4 StR 214/59 (https://dejure.org/1959,5540)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1959 - 4 StR 214/59 (https://dejure.org/1959,5540)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1959 - 4 StR 214/59 (https://dejure.org/1959,5540)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 29.07.1959 - 4 StR 214/59
    Daß die Zurechnungsfähigkeit bei einem an sich gesunden Menschen infolge eines Affektzustandes ausgeschlossen sein kann, ist, wie in der Rechtsprechung ausgesprochen worden ist, nur in sehr seltenen Ausnahmefällen anzunehmen (vgl. OGHSt 3, 19, 23; BGHSt 3, 194, 199 [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52]; 6, 329, 332) [BGH 14.10.1954 - 4 StR 362/54].

    Auch der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung BGHSt 3, 194, 199 [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52] einen Schuldausschließungsgrund dieser Art nur dann als für die Frage der Verantwortung erheblich erklärt, wenn der Täter unverschuldet in den Zustand hochgradigen Affekts geraten ist.

  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Auszug aus BGH, 29.07.1959 - 4 StR 214/59
    Daß die Zurechnungsfähigkeit bei einem an sich gesunden Menschen infolge eines Affektzustandes ausgeschlossen sein kann, ist, wie in der Rechtsprechung ausgesprochen worden ist, nur in sehr seltenen Ausnahmefällen anzunehmen (vgl. OGHSt 3, 19, 23; BGHSt 3, 194, 199 [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52]; 6, 329, 332) [BGH 14.10.1954 - 4 StR 362/54].

    In BGHSt 6, 329, 332 [BGH 14.10.1954 - 4 StR 362/54] und 10, 26 wurde die Frage offengelassen.

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 29.07.1959 - 4 StR 214/59
    Die unter I und II der Revisionsschrift erhobenen Aufklärungsrügen sind unzulässig, weil nicht angegeben ist, auf welchen Wege der Tatrichter zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte gelangen können (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 29.07.1959 - 4 StR 214/59
    Bereits in anderem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß der Mensch, weil er auf freie, sittliche Selbstbestimmung angelegt ist, auch jederzeit in die verantwortliche Entscheidung gerufen ist, sich als Teilhaber der Rechtsgemeinschaft rechtmäßig zu verhalten und das Unrecht zu vermeiden (BGHSt 2, 194 ff, 201) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51].
  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54

    Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom

    Auszug aus BGH, 29.07.1959 - 4 StR 214/59
    Allerdings sind gegenüber diesem Standpunkt in BGHSt 7, 325, 327 [BGH 21.04.1955 - 4 StB 552/54]/28 Zweifel geäußert worden.
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 29.07.1959 - 4 StR 214/59
    Das Revisionsgericht ist jedoch befugt nachzuprüfen, ob der Tatrichter hierbei von einem zutreffenden Maßstab der an den Angeklagten zu stellenden Anforderungen ausgegangen ist, Dies ist jedoch nicht der Fall, in der Entscheidung BGHSt 10, 208, 216 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56] hat der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen, daß der damalige Angeklagte grob fahrlässig handelte, indem er seinen Entschluß, die vermeintliche Leiche an Ort und Stelle zu verbrennen, in die Tat umsetzte, ohne zuvor durch eine jeden Zweifel mit größter Sicherheit ausschließende Untersuchung den eingetretenen Tod festzustellen.
  • BGH, 11.12.1964 - 4 StR 176/64

    Rechtsmittel

    Ob, wie die Revision meint, § 51 Abs. 1 StGB nicht anwendbar ist, wenn der Täter seine Bewußtseinsstörung verschuldet hat, kann unerörtert bleiben (vgl. dazu BGHSt 3, 194, 199 [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52] und 4 StR 214/59 vom 29. Juli 1959 - Ferienstrafsenat - Zweifel gegenüber diesen Standpunkt in BGHSt 7, 325, 327, 328 [BGH 21.04.1955 - 4 StB 552/54]; offen gelassen in 4 StR 302/62 vom 12. Oktober 1962).
  • BGH, 20.05.1960 - 4 StR 132/60

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Einweisung in eine Heilanstalt oder

    Wenn, worauf die Verteidigung hinweist, in der Sache gegen G. (4 StR 214/59, Urteil vom 29. Juli 1959) der Bundesgerichtshof eine Beobachtung nach § 81 StPO für erforderlich erachtet hat, so war dies in den Besonderheiten des damaligen Falles begründet.
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