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   BGH, 29.07.2003 - 4 StR 222/03   

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https://dejure.org/2003,7290
BGH, 29.07.2003 - 4 StR 222/03 (https://dejure.org/2003,7290)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2003 - 4 StR 222/03 (https://dejure.org/2003,7290)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03 (https://dejure.org/2003,7290)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Begründungspflicht bei im Strafurteil getroffener Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche; Ersatz sämtlicher materieller und immaterieller Schäden

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 406
    Anforderungen an die Begründung der Adhäsionsentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - 4 StR 222/03
    Vielmehr wären in Anbetracht, dass die Tat zurzeit des Urteils bereits ein Jahr und vier Monate (richtig: zwei Jahre und vier Monate) zurücklag und Verletzungen der Nebenklägerin, die einen Dauer- oder Folgeschaden wahrscheinlich machen, den Urteilsgründen nicht zu entnehmen sind, auch unter Berücksichtigung der nur maßvollen Anforderungen an einen solchen Anspruch (vgl. BGH NJW 1993, 2382 f. und NJW 1998, 160) eingehende Ausführungen angezeigt gewesen.
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus BGH, 29.07.2003 - 4 StR 222/03
    Vielmehr wären in Anbetracht, dass die Tat zurzeit des Urteils bereits ein Jahr und vier Monate (richtig: zwei Jahre und vier Monate) zurücklag und Verletzungen der Nebenklägerin, die einen Dauer- oder Folgeschaden wahrscheinlich machen, den Urteilsgründen nicht zu entnehmen sind, auch unter Berücksichtigung der nur maßvollen Anforderungen an einen solchen Anspruch (vgl. BGH NJW 1993, 2382 f. und NJW 1998, 160) eingehende Ausführungen angezeigt gewesen.
  • BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18

    Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte);

    Zwar soll regelmäßig eine Zurückverweisung allein zur Entscheidung über einen Adhäsionsantrag unterbleiben; in diesen Fällen soll vielmehr von einer Entscheidung über die Entschädigung des Verletzten ganz abgesehen werden (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 27. März 1987 - 2 StR 106/87, NStZ 1988, 237, 238; vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03, juris Rn. 5; vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 337).
  • BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17

    Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall durch Vornahme des Beischlafs

    Die Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden setzt voraus, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen können (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03; Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2014, 50).
  • BGH, 14.03.2018 - 4 StR 516/17

    Vergewaltigung (Konkurrenzverhältnis bei mehreren hintereinander begangenen

    Zwar soll regelmäßig eine Zurückverweisung allein zur Entscheidung über einen Adhäsionsantrag unterbleiben; in diesen Fällen soll vielmehr von einer Entscheidung über die Entschädigung des Verletzten ganz abgesehen werden (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 27. März 1987 - 2 StR 106/87, NStZ 1988, 237, 238; vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03, juris Rn. 5; vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 337).
  • BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10

    Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung (Gehilfenvorsatz hinsichtlich der

    Bei dieser Sachlage wäre es deshalb erforderlich gewesen darzutun, warum ein solcher Ausspruch gleichwohl gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03).
  • BGH, 12.11.2019 - 3 StR 436/19

    Adhäsionsausspruch (Zeitpunkt des Zinsbeginns; Feststellungsausspruch)

    Der Feststellungsausspruch bedarf grundsätzlich einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung mit Blick auf die Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03, juris Rn. 4; vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344), soweit sich der Anspruch nicht ohne Weiteres aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe erklärt.
  • BGH, 07.07.2017 - 4 StR 44/17

    Adhäsionsverfahren (Umfang des Adhäsionsauspruchs: zukünftige Ersatzansprüche;

    Die Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden setzt nach der auch für das Adhäsionsverfahren geltenden Rechtsprechung der Zivilgerichte voraus, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen können (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03; ebenso BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13, insoweit nicht veröffentlicht).

    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Feststellungsanspruch kommt nicht in Betracht (Senatsbeschluss vom 29. Juli 2003 aaO).

  • BGH, 26.09.2013 - 2 StR 306/13

    Ablehnung eines Beweisantrags; Adhäsionsanspruch (Umfang: Ersatzpflicht für

    Die Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden setzt nach der auch für das Adhäsionsverfahren geltenden Rechtsprechung der Zivilgerichte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03) voraus, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen können (BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03; s. Senat, Urteil vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12; Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 603/12).
  • BGH, 27.02.2013 - 2 StR 206/12

    Adhäsionsverfahren

    Insoweit ist für ein Feststellungsurteil kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03).
  • BGH, 09.05.2017 - 4 StR 111/17

    Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem Rechtsmittel (Überbürdung)

    Angesichts des Umstands, dass sich das Landgericht keine sichere Überzeugung von weiteren behaupteten physischen und psychischen Beschwerden des Neben- und Adhäsionsklägers verschaffen konnte, hätte es einer eingehenden Begründung des Ausspruchs bedurft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344, und vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03, juris).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 603/12

    Begründung des Anspruchs auf Zahlung von Schmerzensgeld für immaterielle Schäden

    Bei dieser Sachlage wäre es deshalb erforderlich gewesen darzutun, warum ein solcher Ausspruch gerechtfertigt ist (BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 4 StR 222/03).
  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 179/15

    Festellung der Verpflichtung des Angeklagten zur Zahlung von Schadensersatz und

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