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   BGH, 29.07.2008 - X ZB 12/07   

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https://dejure.org/2008,10544
BGH, 29.07.2008 - X ZB 12/07 (https://dejure.org/2008,10544)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2008 - X ZB 12/07 (https://dejure.org/2008,10544)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - X ZB 12/07 (https://dejure.org/2008,10544)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen den Widerruf eines Patents; Fehlende handschriftliche Streichung des Wortes "nicht" aus einem Sitzungsprotokoll mit dem Vordruck "nicht öffentlich" als Beweis für eine Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Verhandlung; Anforderungen an ...

  • Judicialis

    PatG § 21 Abs. 1 Nr. 4; ; PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3; ; PatG § 100 Abs. 3 Nr. 5; ; PatG § 100 Abs. 3 Nr. 6; ; PatG § 108; ; PatG § 109

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3, 5, 6
    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde gegen den Widerruf eines Patents betreffend ein Verfahren zur Herstellung einer Dämmstoffplatte mangels Verstoßes gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung, der Gewährung rechtlichen Gehörs und die Gründe der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.05.1999 - X ZB 13/98

    Zugriffsinformation

    Auszug aus BGH, 29.07.2008 - X ZB 12/07
    Das Gericht ist verpflichtet, dieses Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., BVerfG NJW 1995, 2095, 2096 m.w.N.; Sen.Beschl. v. 19.5.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffs-information).

    Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; Sen.Beschl. v. 19.5.1999, aaO, 920; Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04

    Vertikallibelle

    Auszug aus BGH, 29.07.2008 - X ZB 12/07
    Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; Sen.Beschl. v. 19.5.1999, aaO, 920; Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).

    An diesem Gesetzeszweck müssen sich die Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nicht mit Gründen versehen" ausrichten (Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).

  • BVerfG, 02.05.1995 - 1 BvR 2174/94

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 29.07.2008 - X ZB 12/07
    Das Gericht ist verpflichtet, dieses Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., BVerfG NJW 1995, 2095, 2096 m.w.N.; Sen.Beschl. v. 19.5.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffs-information).
  • BGH, 12.07.2006 - X ZB 33/05

    Rohrleitungsprüfverfahren

    Auszug aus BGH, 29.07.2008 - X ZB 12/07
    Dem Erfordernis der Erkennbarkeit der maßgebenden Gründe ist auch dann nicht genügt, wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind oder sich auf leere Redensarten oder auf die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken (BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; st. Rspr., vgl. Sen.Beschl. v. 12.7.2006 - X ZB 33/05 - Rohrleitungsprüfverfahren m.N.).
  • BGH, 27.02.2008 - X ZB 10/07

    Installiereinrichtung

    Auszug aus BGH, 29.07.2008 - X ZB 12/07
    Denn die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs dient allein der Wahrung dieses Verfahrensgrundrechts der am Verfahren Beteiligten (Sen.Beschl. v. 11.6.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur; Sen.Beschl v. 27.6.2007 - X ZB 6/05, GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II, zur Veröffentlichung in BGHZ 173, 47 vorgesehen; Sen.Beschl. v. 27.2.2008 - X ZB 10/07 - Installiereinrichtung).
  • BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01

    "Zahnstruktur"; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 29.07.2008 - X ZB 12/07
    Denn die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs dient allein der Wahrung dieses Verfahrensgrundrechts der am Verfahren Beteiligten (Sen.Beschl. v. 11.6.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur; Sen.Beschl v. 27.6.2007 - X ZB 6/05, GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II, zur Veröffentlichung in BGHZ 173, 47 vorgesehen; Sen.Beschl. v. 27.2.2008 - X ZB 10/07 - Installiereinrichtung).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 29.07.2008 - X ZB 12/07
    Dem Erfordernis der Erkennbarkeit der maßgebenden Gründe ist auch dann nicht genügt, wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind oder sich auf leere Redensarten oder auf die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken (BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; st. Rspr., vgl. Sen.Beschl. v. 12.7.2006 - X ZB 33/05 - Rohrleitungsprüfverfahren m.N.).
  • BGH, 12.02.1958 - V ZR 12/57

    Protokollberichtigung nach Revisionseinlegung

    Auszug aus BGH, 29.07.2008 - X ZB 12/07
    Vielmehr ist in einem solchen Fall unter Heranziehung aller Erkenntnisquellen - insbesondere eines erst während des Rechtsmittelverfahrens von der Vorinstanz erlassenen Protokollberichtigungsbeschlusses - frei zu würdigen, ob tatsächlich eine nichtöffentliche Verhandlung stattgefunden hat (BGHZ 26, 340).
  • BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 324/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 29.07.2008 - X ZB 12/07
    Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; Sen.Beschl. v. 19.5.1999, aaO, 920; Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BGH, 29.07.2008 - X ZB 12/07
    Denn die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs dient allein der Wahrung dieses Verfahrensgrundrechts der am Verfahren Beteiligten (Sen.Beschl. v. 11.6.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur; Sen.Beschl v. 27.6.2007 - X ZB 6/05, GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II, zur Veröffentlichung in BGHZ 173, 47 vorgesehen; Sen.Beschl. v. 27.2.2008 - X ZB 10/07 - Installiereinrichtung).
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