Rechtsprechung
BGH, 29.07.2014 - 4 StR 126/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 243 Abs. 4 StPO; § 337 Abs. 1 StPO
Mitteilungspflichten über außerhalb der Hauptverhandlung stattfindende Verständigungsgespräche (Vorliegen mitteilungspflichtiger Gespräche; Umfang der Mitteilungspflicht; Auswirkung von Besetzungswechseln; Beruhen des Urteils auf unterlassener Mitteilung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 202a StPO, § 212 StPO, § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c StPO, § 263 StGB
Strafverfahren wegen Betrugs: Mitteilungspflicht über geführte Vorgespräche bei Neubesetzung der Strafkammer; Urteilsfeststellungen zum Eintritt eines Gefährdungsschadens - IWW
§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § ... 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3e GmbHG, § 257c StPO, § 154a StPO, § 154 StPO, § 257c Abs. 5 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 76 Abs. 2 Satz 4 GVG, § 76 Abs. 1 Satz 2 GVG
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Vorsitzenden einer Strafkammer zum Bericht über sämtliche vor der Hauptverhandlung geführten Verständigungsgespräche
- rewis.io
Strafverfahren wegen Betrugs: Mitteilungspflicht über geführte Vorgespräche bei Neubesetzung der Strafkammer; Urteilsfeststellungen zum Eintritt eines Gefährdungsschadens
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Strafverfahren wegen Betrugs: Mitteilungspflicht über geführte Vorgespräche bei Neubesetzung der Strafkammer; Urteilsfeststellungen zum Eintritt eines Gefährdungsschadens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß” - gilt nicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verständigungsgespräche im Zwischenverfahren - und die Mitteilungspflicht des Gerichts
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2014, 3385
- StV 2015, 149
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14
Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von …
Mit dieser Zielrichtung wäre es unvereinbar, die Mitteilungspflicht davon abhängig zu machen, dass sich die Besetzung des Gerichts zwischen dem Zeitpunkt der Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO und dem Zeitpunkt, in dem gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 oder 2 StPO über diese Erörterungen Mitteilung zu machen ist, nicht ändert (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 4 StR 126/14, NJW 2014, 3385, 3386). - OLG Saarbrücken, 25.05.2016 - Ss 29/16
Strafverfahren: Gerichtliche Mitteilungspflicht bei Erörterungen zwischen …
Etwas anderes folgt auch nicht aus dem von dem Verteidiger für seine gegenteilige Auffassung bemühten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2014 (4 StR 126/14, NJW 2014, 3385 f. - juris Rn. 11), wonach sich an der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO auch durch eine zwischen dem im Zwischenverfahren erfolgten Verständigungsgespräch und der Eröffnung des Hauptverfahrens erfolgte vollständige Neubesetzung der Strafkammer nichts ändert (…ebenso BGH NJW 2016, 513 ff. - juris Rn. 14). - BGH, 02.12.2014 - 1 StR 422/14
Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Inhalt der Mitteilung: keine …
Auch die übrigen Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben anknüpfend an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 (…BVerfG, aaO) die aus § 243 Abs. 4 StPO folgende Mitteilungspflicht gemäß dem Wortlaut der Norm bislang - soweit ersichtlich - tragend lediglich auf den Inhalt von verständigungsorientierten Vorgesprächen bezogen, nicht aber auf die Art und Weise, wie solche Gespräche zustande gekommen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310; Beschlüsse vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 272/13, StV 2014, 67; vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 411/13, NStZ 2013, 722 m. Anm. Mosbacher; vom 25. November 2013 - 5 StR 502/13, NStZ-RR 2014, 52; vom 3. Dezember 2013 - 2 StR 410/13, NStZ 2014, 219; vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418; vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529 m. Anm. Allgayer; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601 m. Anm. Grube; Beschlüsse vom 14. Juli 2014 - 5 StR 217/14, NStZ-RR 2014, 315; vom 29. Juli 2014 - 4 StR 126/14, NJW 2014, 3385).
- BGH, 08.01.2015 - 2 StR 123/14
Mangelndes Beruhen auf einem mangelnden Negativattest; Verständigung (Begriff der …
Sie entfällt auch nicht durch den zum Beginn der Hauptverhandlung erfolgten Wechsel in der Person des Vorsitzenden Richters, der die Mitteilungspflicht des neuen Vorsitzenden unberührt lässt (BGH NJW 2014, 3385). - KG, 25.04.2019 - 3 Ss 27/19
Mitteilungspflicht von mit anderem Spruchkörper geführten Erörterungen
Dabei ist unerheblich, ob diese Gespräche tatsächlich zu einer Verständigung geführt haben oder ergebnislos verlaufen sind (BGH NJW 2014, 3385).Anerkannt ist die Pflicht zur Mitteilung der vorausgegangenen Erörterungsgespräche nach erfolgter Neubesetzung der zur Entscheidung berufenen Strafkammer (vgl. BGH NJW 2014, 3385; für den Richterwechsel aufgrund erfolgreicher Besetzungsrüge: BGH NStZ 2016, 221).
- OLG Hamburg, 27.11.2015 - 1 Rev 32/15
Erörterungen vor Beginn der Hauptverhandlung über Möglichkeiten einer …
Für den Angeklagten bestand - gerade nach der hier erfolgten Negativmitteilung der Berufungsstrafkammer (§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO) - ebenso wie für die Öffentlichkeit kein Informationsdefizit (vgl. zu einer Zurechnung Mitteilungspflichten begründender Gespräche einzelner Strafkammermitglieder BGH, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 4 StR 126/14, NJW 2014, 3385, 3386).