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   BGH, 29.07.2014 - II ZR 360/12   

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https://dejure.org/2014,30322
BGH, 29.07.2014 - II ZR 360/12 (https://dejure.org/2014,30322)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2014 - II ZR 360/12 (https://dejure.org/2014,30322)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2014 - II ZR 360/12 (https://dejure.org/2014,30322)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 707 BGB, § 713 BGB, § 716 BGB, § 723 Abs 3 BGB, § 740 BGB
    Rechtsanwaltsozietät: Auskunfts- und Vergütungsbeteiligungsansprüche bei Ausscheiden eines in Insolvenzsachen tätigen Sozius

  • IWW

    § 552 a ZPO, § 740 BGB, § 706 BGB, § 707 BGB, § 723 Abs. 3 BGB, § 564 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustehen von Einnahmen eines Gesellschafters einer GbR beim Ausscheiden für die Gesellschaft aufgrund Gesellschaftsvertrages

  • rewis.io

    Rechtsanwaltsozietät: Auskunfts- und Vergütungsbeteiligungsansprüche bei Ausscheiden eines in Insolvenzsachen tätigen Sozius

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustehen von Einnahmen eines Gesellschafters einer GbR beim Ausscheiden für die Gesellschaft aufgrund Gesellschaftsvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 707 ; BGB § 723 Abs. 3 ; BGB § 740
    Zustehen von Einnahmen eines Gesellschafters einer GbR beim Ausscheiden für die Gesellschaft aufgrund Gesellschaftsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Beteiligung am Ergebnis schwebender Geschäfte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1995 - II ZR 97/94

    Bewertung des Mandantenstamms einer Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus BGH, 29.07.2014 - II ZR 360/12
    Ebenso ist es für das Bestehen der Auskunftsansprüche unerheblich, ob die Abfindung - wie es nach der Rechtsprechung des Senats mangels einer anderslautenden Regelung bei einer Freiberuflersozietät regelmäßig der Fall ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2010 - II ZR 29/09, ZIP 2010, 1594 Rn. 2) - in der Weise zu leisten ist, dass die Sachwerte geteilt werden und allen Gesellschaftern die rechtlich unbeschränkte Möglichkeit eingeräumt ist, um die Mandanten zu werben, oder ob angesichts der hier gegebenen Besonderheit, dass es sich bei den insolvenzrechtlichen Mandaten nicht um solche der Klägerin zu 3 handelt und ein Werben um solche Mandate rechtlich nicht möglich ist, die Mandate zu bewerten und auf einen etwaigen Abfindungsanspruch anzurechnen sind (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 6. März 1995 - II ZR 97/94, ZIP 1995, 833 Rn. 8).
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 68/08

    Anspruch auf Zahlung eines Ruhegeldes nach Vollendung des 62. Lebensjahres

    Auszug aus BGH, 29.07.2014 - II ZR 360/12
    Das Revisionsgericht prüft nur nach, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen wurde (st.Rspr., s. nur BGH, Urteil vom 16. März 2009 - II ZR 68/08, ZIP 2009, 880 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 29/09

    Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät: Teilung der Sachwerte verbunden

    Auszug aus BGH, 29.07.2014 - II ZR 360/12
    Ebenso ist es für das Bestehen der Auskunftsansprüche unerheblich, ob die Abfindung - wie es nach der Rechtsprechung des Senats mangels einer anderslautenden Regelung bei einer Freiberuflersozietät regelmäßig der Fall ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2010 - II ZR 29/09, ZIP 2010, 1594 Rn. 2) - in der Weise zu leisten ist, dass die Sachwerte geteilt werden und allen Gesellschaftern die rechtlich unbeschränkte Möglichkeit eingeräumt ist, um die Mandanten zu werben, oder ob angesichts der hier gegebenen Besonderheit, dass es sich bei den insolvenzrechtlichen Mandaten nicht um solche der Klägerin zu 3 handelt und ein Werben um solche Mandate rechtlich nicht möglich ist, die Mandate zu bewerten und auf einen etwaigen Abfindungsanspruch anzurechnen sind (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 6. März 1995 - II ZR 97/94, ZIP 1995, 833 Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 06.11.2019 - 4 U 123/19

    Anspruch eines aus einer Berufsausübungsgemeinschaft ausgeschiedenen

    Der Bundesgerichtshof hat dementsprechend für einen Fall, in dem individualvertraglich zwischen Partnern einer Sozietät vereinbart war, dass die Vergütung für Mandate eines Sozius in Insolvenzverfahren, die bis zum Ausscheiden des Gesellschafters bereits bestanden, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgerechnet waren und für die ihm die Vergütung noch nicht zugeflossen war, anteilig nach dem Verhältnis des vor und nach seinem Ausscheiden angefallenen Bearbeitungsaufwands zusteht, entschieden, dass Ansprüche auf Auskunftserteilung über schwebende Insolvenzverfahren zwecks Berechnung eines Vergütungsanspruchs unabhängig davon bestehen, ob eine Aufteilung des vor und nach dem Ausscheiden eines Insolvenzverwalters aus einer Sozietät geleisteten Aufwandes überhaupt möglich ist (BGH, Beschluss vom 29.07.2014 - II ZR 360/12, Rn. 11, juris).
  • LG Hamburg, 02.09.2016 - 308 O 260/15

    Sozietätsvertrag: Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Anspruch eines

    § 19.2 stellt insoweit eine besondere Bestimmung für die sich bei Insolvenzverfahren und anderen übertragenen Ämtern ergebende Besonderheit dar, dass diese Verfahren - anders als normale Prozessverfahren und damit abweichend vom gesetzlichen Leitbild der §§ 738 ff. BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 29.7.2014 - II ZR 360/13, BeckRS 2014, 19313, Rn. 2) - bei Ausscheiden des Sozius nicht in der Sozietät verbleiben können.

    Eine solche Regelung, die sich nur auf die vom ausscheidenden Partner mitgenommenen Verfahren bezieht und nicht auf sämtliche Verfahren der Sozietät, steht jedenfalls dann, wenn sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt, dass die Gesellschafter in dieser Weise verfahren wollten, mit den gesetzlichen Regelungen der §§ 738 ff. BGB in Einklang (BGH, Hinweisbeschluss vom 29.7.2014 - II ZR 360/13, BeckRS 2014, 19313, Rn. 2).

    Ob dies auch für Geschäfte abweichend vom gesetzlichen Leitbild gilt, die von dem Ausscheidenden mitgenommen werden, oder ob insoweit die mitgenommenen Mandate bei der Ermittlung des Praxiswertes gerade nicht mindernd zu berücksichtigen sind, sondern nur auf einen etwaigen Abfindungsanspruch anzurechnen sind (vgl. z.B. BGH Urteil vom 6.3.1995 - II ZR 97/94, ZIP 1995, 833 Rn. 8 = NJW 1995, 1551), braucht vorliegend indes nicht entschieden zu werden (offen gelassen auch von BGH, Beschluss vom 29.7.2014 - II ZR 360/12, BeckRS 2014, 19313 Tz. 14).

    Der Abfindungsanspruch aus § 19.2, der einer analogen Anwendung des § 740 BGB auf bestimmte Verfahren entspricht, geht nicht über die gemäß § 740 BGB zulässigen und aus der Anwendung dieser Vorschrift entstehenden Folgen hinaus (so auch BGH, BeckRS 2014, 19313 Tz. 9).

    Dass der Ausscheidende dabei nicht gleichermaßen an den schwebenden Geschäften der Sozietät beteiligt wird, ist unter Berücksichtigung der von § 18.4 und § 19.4 ermöglichten und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als angemessen angesehenen Abfindung des bis zum Ausscheiden am Gewinn beteiligten Ausscheidenden durch anteilige Mitnahme der Mandate (BGH, NJW 1994, 796/797; BGH WM 1979, 1064, 1065; ZIP 1990, 1200, 1201) nicht zu beanstanden (so für einen vergleichbaren Fall auch BGH, BeckRS 2014, 19313 Tz. 9).

  • BGH, 10.12.2019 - II ZR 451/18

    Erforderlichkeit eines richterlichen Hinweises; Verletzung des rechtlichen

    Den vom Berufungsgericht angenommenen Ansprüchen auf Auszahlung von Gewinnanteilen und hierauf gerichteten Auskunftsansprüchen könnte dann die Durchsetzungssperre entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2012 - II ZR 159/10, ZIP 2013, 361 Rn. 42 ff.; Beschluss vom 29. Juli 2014 - II ZR 360/12, ZInsO 2015, 2440 Rn. 12; Urteil vom 3. Februar 2015 - II ZR 335/13, ZIP 2015, 1116; Urteil vom 13. Oktober 2015 - II ZR 214/13, ZIP 2016, 216 Rn. 18).
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