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   BGH, 29.07.2020 - XII ZB 172/18   

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https://dejure.org/2020,27262
BGH, 29.07.2020 - XII ZB 172/18 (https://dejure.org/2020,27262)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2020 - XII ZB 172/18 (https://dejure.org/2020,27262)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2020 - XII ZB 172/18 (https://dejure.org/2020,27262)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    §§ 76 FamFG, 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 59 FamFG, § 1906 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB, § 335 Abs. 3 FamFG, § 1902 BGB, § 70 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Zulassen der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren; Abhängen der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung von der Klärung einer bislang noch nicht höchstrichterlich entschiedenen klärungsbedürftigen ...

  • rewis.io

    Verfahrenskostenhilfe: Bewilligung auch bei zu erwartendem ungünstigen Ausgang für den Antragsteller

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 76 ; ZPO § 114 ; ZPO § 119

  • rechtsportal.de

    FamFG § 76 ; ZPO § 114 ; ZPO § 119

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrenskostenhilfe: Bewilligung auch bei zu erwartendem ungünstigen Ausgang für den Antragsteller

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verweigerte Verfahrenskostenhilfe - und die wegen unklarer Rechtsfrage zugelassene Rechtsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1267
  • MDR 2020, 1333
  • FamRZ 2020, 1855
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12

    Verfahrenskostenhilfe: Erfolgsaussicht bei einer höchstrichterlich noch nicht

    Auszug aus BGH, 29.07.2020 - XII ZB 172/18
    Lässt das Beschwerdegericht in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren die Rechtsbeschwerde zu, weil nach seiner Auffassung die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung von der Klärung einer bislang noch nicht höchstrichterlich entschiedenen klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängen, darf es dem Beschwerdeführer Verfahrenskostenhilfe auch dann nicht mangels Erfolgsaussicht versagen, wenn die Rechtsfrage seiner Auffassung nach zu Ungunsten des Beschwerdeführers zu entscheiden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12, FamRZ 2013, 1214).

    Hängt die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe dagegen aus der Sicht des Beschwerdegerichts allein von der Frage der hinreichenden Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ab, darf die Rechtsbeschwerde insoweit nicht zugelassen werden (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12 - FamRZ 2013, 1214 Rn. 5 mwN).

    Ist das Beschwerdegericht daher, wie hier, der Auffassung, dass die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung von der Klärung einer höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage abhängen, muss es dem Beschwerdeführer beim Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen insoweit Verfahrenskostenhilfe bewilligen, und zwar auch dann, wenn das Beschwerdegericht die Auffassung vertritt, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Beschwerdeführers zu entscheiden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12 - FamRZ 2013, 1214 Rn. 8 mwN und vom 7. März 2012 - XII ZB 391/10 - FamRZ 2012, 964 Rn. 14 mwN; vgl. auch BVerfG FamRZ 2013, 605, 606).

  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14

    Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 29.07.2020 - XII ZB 172/18
    Dies bezieht sich auf die nach § 1902 BGB bestehende Vertretungsmacht des Betreuers beziehungsweise die rechtsgeschäftlich begründete Vertretungsmacht des Vorsorgebevollmächtigten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 2014 - XII ZB 117/14 - FamRZ 2015, 249 Rn. 7 f. und BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 24).
  • BGH, 29.07.2020 - XII ZB 173/18

    Die Beschwerde des Betreuers - im Namen des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 29.07.2020 - XII ZB 172/18
    Danach durfte das Beschwerdegericht dem Betroffenen Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren vorliegend nicht versagen, nachdem es im Hauptsacheverfahren (XII ZB 173/18) die Rechtsbeschwerde nach § 70 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG zugelassen hat, weil nach seiner Auffassung die Anwendung des § 1906 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwerfe, die höchstrichterlich noch nicht geklärt wurde.
  • BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10

    Versagung von PKH verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG

    Auszug aus BGH, 29.07.2020 - XII ZB 172/18
    Ist das Beschwerdegericht daher, wie hier, der Auffassung, dass die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung von der Klärung einer höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage abhängen, muss es dem Beschwerdeführer beim Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen insoweit Verfahrenskostenhilfe bewilligen, und zwar auch dann, wenn das Beschwerdegericht die Auffassung vertritt, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Beschwerdeführers zu entscheiden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12 - FamRZ 2013, 1214 Rn. 8 mwN und vom 7. März 2012 - XII ZB 391/10 - FamRZ 2012, 964 Rn. 14 mwN; vgl. auch BVerfG FamRZ 2013, 605, 606).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 29.07.2020 - XII ZB 172/18
    Dies bezieht sich auf die nach § 1902 BGB bestehende Vertretungsmacht des Betreuers beziehungsweise die rechtsgeschäftlich begründete Vertretungsmacht des Vorsorgebevollmächtigten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 2014 - XII ZB 117/14 - FamRZ 2015, 249 Rn. 7 f. und BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 24).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen:

    Auszug aus BGH, 29.07.2020 - XII ZB 172/18
    Ist das Beschwerdegericht daher, wie hier, der Auffassung, dass die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung von der Klärung einer höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage abhängen, muss es dem Beschwerdeführer beim Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen insoweit Verfahrenskostenhilfe bewilligen, und zwar auch dann, wenn das Beschwerdegericht die Auffassung vertritt, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Beschwerdeführers zu entscheiden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12 - FamRZ 2013, 1214 Rn. 8 mwN und vom 7. März 2012 - XII ZB 391/10 - FamRZ 2012, 964 Rn. 14 mwN; vgl. auch BVerfG FamRZ 2013, 605, 606).
  • BGH, 04.10.2022 - VIII ZR 290/21

    Nichtigkeit kombinierter Kauf- und Mietverträge mit Verwertungsklausel

    Hierbei handelt es sich in der vorliegenden Fallkonstellation um eine schwierige, bisher nicht entschiedene Rechtsfrage, deren Klärung nicht dem nur einer summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten dienenden Prozesskostenhilfeverfahren unterfällt, sondern dem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist (st. Rspr.; vgl. nur BVerfG, NVwZ 2012, 1390; BGH, Beschlüsse vom 7. März 2012 - XII ZB 391/10, NJW 2012, 1964 Rn. 14; vom 12. Juli 2016 - VIII ZB 25/15, NJW 2016, 3248 Rn. 25; vom 27. August 2019 - VI ZB 8/18, NJW 2020, 55 Rn. 18; vom 29. Juli 2020 - XII ZB 172/18, NJW-RR 2020, 1267 Rn. 13).
  • OLG Rostock, 15.12.2021 - 4 W 31/21

    Leistungsfreiheit des privaten Krankenversicherers bei geschlossener

    Insbesondere darf Prozesskostenhilfe nicht verweigert werden, wenn wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Revision oder Rechtsbeschwerde zugelassen werden müsste (vgl. BGH, Beschluss vom 29.07.2020, Az.: XII ZB 172/18, - zitiert nach juris -, Rn. 13 f. m. w. N.), wobei das tatsächliche oder wirtschaftliche Gewicht für den beteiligten Rechtsverkehr ein besonderes Interesse der Allgemeinheit an einer Entscheidung des Revisionsgerichts begründen, wenn es um die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen geht (vgl. BT-Drs. 14/4722, S. 104 m. w. N.).
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