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   BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73   

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https://dejure.org/1973,7282
BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73 (https://dejure.org/1973,7282)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1973 - 3 StR 47/73 (https://dejure.org/1973,7282)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1973 - 3 StR 47/73 (https://dejure.org/1973,7282)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Voraussetzungen für die "Offenkundigkeit" der Verhinderung eines Richters - Anforderungen an das Vorliegen einer mittelbaren Falschbeurkundung - Voraussetzungen für das Vorliegen öffentlicher Urkunden - ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 561/72

    Strafbarkeit des pflichtwidrigen Ausstellens von Führerscheinen gegen Bezahlung -

    Auszug aus BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73
    Der Ersatzführerschein ist, wie der (Erst-)Führerschein (BGHSt 25, 95, 96), eine öffentliche Urkunde.

    Daß aber dieser Vermerk am öffentlichen Glauben teil hat, ist unstreitig (vgl. BGHSt 25, 95, 96).

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73
    Zweifelhaft könnte allenfalls erscheinen, ob das Landgericht zu Recht eine Fortsetzungstat angenommen hat, konnte doch der dazu erforderliche Gesamtvorsatz des Angeklagten nach Sachlage die Person derjenigen, die ihm später Zuwendungen für seine Amtspflichtverletzungen machten, ebensowenig vorwegbegreifen wie den Zeitpunkt, zu dem das geschehen würde (vgl. BGHSt 1, 313).
  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 423/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73
    In diesem Verhalten liegt außerdem ein unter der erschwerten Voraussetzung des § 133 Abs. 2 StGB (vgl. dazu BGHSt 1, 388) verübter Verwahrungsbruch.
  • BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Auszug aus BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73
    Daß der Angeklagte Beamter war, verschlägt nichts; als solcher kann er ebenfalls Täter eines Verwahrungsbruchs sein (BGHSt 5, 155, 159).
  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 43/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73
    Der Schuldspruch ist auf beide Absätze des § 348 StGB zu stützen; das Vergehen nach Abs. 2 der Vorschrift geht nicht etwa in demjenigen nach Abs. 1 auf (BGH, Urt. vom 5. Mai 1954 - 1 StR 43/54 - S. 5, insoweit in LM § 348 Abs. 2 StGB Nr. 8 nicht abgedruckt).
  • BGH, 07.07.1955 - 3 StR 203/55
    Auszug aus BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73
    Der gewinnsüchtigen Absicht wegen tritt dieser nicht hinter dem Vergehen nach § 348 Abs. 2 StGB zurück (BGHSt 9, 4).
  • BGH, 05.08.1958 - 5 StR 160/58
    Auszug aus BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73
    In dem in BGHSt 12, 33 entschiedenen Fall war dies wesentlich weniger augenfällig.
  • BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73
    Sowohl G. wie H. waren zuständig zu ihrer "Aufnahme"; auch die örtliche Zuständigkeit war, wohnte T. doch in Homberg, zweifelsfrei gegeben (vgl. dazu BGHSt 12, 85, 86).
  • BGH, 21.10.1958 - 5 StR 412/58
    Auszug aus BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73
    Dann aber bedurfte es nicht ihrer ausdrücklichen Feststellung; das entspricht gesicherter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 12, 113, 114; 18, 162, 164; 21, 174, 179).
  • BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62

    Vera Brühne

    Auszug aus BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73
    Dann aber bedurfte es nicht ihrer ausdrücklichen Feststellung; das entspricht gesicherter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 12, 113, 114; 18, 162, 164; 21, 174, 179).
  • BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines

  • OLG Köln, 08.02.1972 - Ss 263/71
  • RG, 04.05.1933 - II 269/33

    1. Kann der Nachlaßpfleger (§ 1960 Abs. 2 BGB.) dem "Kurator" im Sinne des § 266

  • RG, 28.06.1889 - 1545/89

    Kann eine Durchstreichung von Worten auf einer Urkunde als eine Beschädigung der

  • RG, 15.03.1926 - II 755/25

    1. § 348 Abs. 1 StGB. Kann bei Herstellung einer öffentlichen Urkunde (Paß) durch

  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 37/74

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden

    Das zwingt dazu, die Vorschrift des § 21 f Abs. 2 GVG - die keinerlei bedeutsamen sachlichen Änderungen gegenüber der früheren Regelung in § 66 Abs. 1 GVG aF enthält (BGH, Urteil vom 29. August 1973 - 3 StR 47/73 -) - eng auszulegen und eine Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden nur in den Fällen sog. vorübergehender Verhinderung zuzulassen (vgl. auch BGHSt 8, 17, 18 [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55] ; 14, 11, 14 ff [BGH 06.11.1959 - 4 StR 376/59] ).
  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 17/77

    Standeswidrige Werbung

    Unerörtert muß bleiben, ob der Vorsitzende des hier erkennenden 2. Senats für die Feststellung der Verhinderung in allen Fällen zuständig gewesen ist, oder ob nicht jedenfalls in den Fällen, in denen die Verhinderung nicht "offenkundig" war und sich auf andere Senate auswirkte, der Präsident des Bayerischen Ehrengerichtshofs die nötigen Feststellungen über die Verhinderungen hätte treffen müssen (vgl. § 105 Abs. 1 BRAO, §§ 21 a bis 21 e GVG; BGHSt 12, 113, 114; 18, 162, 163; 21, 174, 179; 25, 163, 164; BGH NJW 1974, 870 Nr. 19; BGH, Urteile vom 29. August 1973 - 3 StR 47/73 -, vom 11. Juni 1974 - 4 StR 14/74 - und vom 1. Februar 1977 - 5 StR 47/77 -).
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