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   BGH, 29.08.2018 - 4 StR 138/18   

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https://dejure.org/2018,30151
BGH, 29.08.2018 - 4 StR 138/18 (https://dejure.org/2018,30151)
BGH, Entscheidung vom 29.08.2018 - 4 StR 138/18 (https://dejure.org/2018,30151)
BGH, Entscheidung vom 29. August 2018 - 4 StR 138/18 (https://dejure.org/2018,30151)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 338 Nr. 3, § 24 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 257 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Befangenheitsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 24 Abs. 2 ; StPO § 338 Nr. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Befangenheitsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Befangen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die in der Hauptverhandlung augebauten Spannungen zwischen Richter und Verteidiger

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Gericht bezeichnet Verteidiger als unverschämt - keine Besorgnis der Befangenheit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit durch die

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 4 StR 138/18
    Jedenfalls ist die Befangenheitsrüge unbegründet; das Revisionsgericht behandelt diese Rüge nach Beschwerdegesichtspunkten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 3 StR 208/12; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 338 Rn. 27 mwN).

    Auch in der Gesamtschau liegt nach der tatsächlichen Würdigung des Senats (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 3 StR 208/12) kein Grund vor, der vom Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten die Besorgnis begründen könnte, der Vorsitzende nehme ihm gegenüber eine voreingenommene Haltung ein.

  • BGH, 20.08.2008 - 5 StR 336/08

    Besorgnis der Befangenheit bei Unmutsäußerungen und abwertenden Gesten des

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 4 StR 138/18
    Vor dem Hintergrund des jeweils vorangegangenen, in dem Zurückweisungsbeschluss ausführlich dargelegten Prozessverhaltens des Verteidigers erweisen sich diese Reaktionen des Vorsitzenden aber nicht als in hohem Maße rechtsfehlerhaft, unangemessen oder sonst unsachlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. August 2008 - 5 StR 336/08; vom 12. Februar 2013 - 2 StR 536/12; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 24 Rn. 17 f. mwN).
  • BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94

    Ablehnung - Ablehnungsgesuch - Frist - Fristversäumnis - Prüfung des Einzelfalls

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 4 StR 138/18
    Spannungen zwischen Richter und Verteidiger, die erst im Verfahren entstanden sind, begründen in aller Regel nicht die Besorgnis der Befangenheit (BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 895/92, StV 1993, 339; Urteil vom 5. April 1995 - 5 StR 681/94, StV 1995, 396).
  • BGH, 04.03.1993 - 1 StR 895/92

    Ablehnung eines Richters wegen anderer als prozessbedingter Kontakte zu einem

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 4 StR 138/18
    Spannungen zwischen Richter und Verteidiger, die erst im Verfahren entstanden sind, begründen in aller Regel nicht die Besorgnis der Befangenheit (BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 895/92, StV 1993, 339; Urteil vom 5. April 1995 - 5 StR 681/94, StV 1995, 396).
  • BGH, 12.02.2013 - 2 StR 536/12

    Mangelnde Besorgnis der Befangenheit bei unsachgemäßer Aufforderung des

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 4 StR 138/18
    Vor dem Hintergrund des jeweils vorangegangenen, in dem Zurückweisungsbeschluss ausführlich dargelegten Prozessverhaltens des Verteidigers erweisen sich diese Reaktionen des Vorsitzenden aber nicht als in hohem Maße rechtsfehlerhaft, unangemessen oder sonst unsachlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. August 2008 - 5 StR 336/08; vom 12. Februar 2013 - 2 StR 536/12; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 24 Rn. 17 f. mwN).
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