Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,124
BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53 (https://dejure.org/1953,124)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1953 - 1 StR 367/53 (https://dejure.org/1953,124)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1953 - 1 StR 367/53 (https://dejure.org/1953,124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 149
  • NJW 1954, 320
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 10.12.1940 - 4 D 569/40

    1. Das Gesetz, das die schwerste Strafe androht (§ 73 StGB.), ist in "konkreter"

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53
    Es genügt, dass nach dem Willen der Täter von den falschen Urkunden nur für einen bestimmten Fall oder nur unter Voraussetzungen, deren Eintritt vorerst noch ungewiss war, Gebrauch gemacht werden sollte (RGSt 16, 133; 75, 19, 25; RG GA 69, 177; RG LZ 1922 Sp 594 Nr. 4; 1923 Sp 287 Nr. 4).

    Es ist überdies nicht erforderlich, dass die Täter bereits bei der Fälschungshandlung im Sinne hatten, eine bestimmte Person zu täuschen; es genügt vielmehr, dass sie allgemein den Gedanken verfolgten, mit der falschen Urkunde auf den Rechtsverkehr so einzuwirken, dass irgendjemand irregeführt und zu einem rechtlich erheblichen Verhalten bewogen werden sollte (RGSt 41, 144, 146; 75, 19, 25); das gilt namentlich bei der Täuschung einer Behörde.

  • RG, 02.03.1908 - I 61/08

    Wird von einer verfälschten Testamentsurkunde zum Zwecke der Täuschung schon

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53
    Es ist überdies nicht erforderlich, dass die Täter bereits bei der Fälschungshandlung im Sinne hatten, eine bestimmte Person zu täuschen; es genügt vielmehr, dass sie allgemein den Gedanken verfolgten, mit der falschen Urkunde auf den Rechtsverkehr so einzuwirken, dass irgendjemand irregeführt und zu einem rechtlich erheblichen Verhalten bewogen werden sollte (RGSt 41, 144, 146; 75, 19, 25); das gilt namentlich bei der Täuschung einer Behörde.
  • RG, 27.05.1887 - 997/87

    Ist der zu einem strafbaren Versuche erforderliche Entschluß auch dann vorhanden,

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53
    Es genügt, dass nach dem Willen der Täter von den falschen Urkunden nur für einen bestimmten Fall oder nur unter Voraussetzungen, deren Eintritt vorerst noch ungewiss war, Gebrauch gemacht werden sollte (RGSt 16, 133; 75, 19, 25; RG GA 69, 177; RG LZ 1922 Sp 594 Nr. 4; 1923 Sp 287 Nr. 4).
  • BGH, 11.12.1951 - 1 StR 567/51
    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53
    Es bestand auch die Absicht, die Urkunde der körperlichen Wahrnehmung der zu täuschenden Steuerbehörde zugänglich zu machen (BGHSt 2, 50), denn gerade zu diesem Zweck wurde die Herstellung vorgenommen.
  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 38/51

    k. u. k. Geburtsurkunde - § 267 StGB, beglaubigte Abschrift einer nicht

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53
    Ob der Träger des anderen Namens ermittelt werden kann und ob es ihn überhaupt gibt, ist gleichgültig (vgl. RGSt 46, 297, 300 f; 48, 238, 240 f; BGHSt 1, 117, 121).
  • RG, 25.10.1912 - V 487/12

    1. Inwiefern muß ein als Urkunde in Betracht gezogener Gegenstand auf eine

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53
    Ob der Träger des anderen Namens ermittelt werden kann und ob es ihn überhaupt gibt, ist gleichgültig (vgl. RGSt 46, 297, 300 f; 48, 238, 240 f; BGHSt 1, 117, 121).
  • RG, 04.05.1914 - I 257/14

    Zum Begriffe der Urkundenfälschung. Täuschung über die Person des Ausstellers

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53
    Ob der Träger des anderen Namens ermittelt werden kann und ob es ihn überhaupt gibt, ist gleichgültig (vgl. RGSt 46, 297, 300 f; 48, 238, 240 f; BGHSt 1, 117, 121).
  • BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14

    Bandenmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen (Begriff des Verfälschens;

    cc) Die Feststellungen belegen, dass der Angeklagte vorsätzlich und zur Täuschung im Rechtsverkehr (vgl. BGHSt 5, 149, 151; 28, 300, 304) gehandelt hat.
  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ss 267/07

    Strafverfahren: Beschränkung der Berufung bei fehlerhafter Subsumtion des

    Als Aussteller kann auch eine juristische Person oder, wie es vorliegend in Betracht zu ziehen ist, eine Behörde benannt sein (BGHSt 9, 44, 46; Gribbohm a.a.O.), wobei es nicht darauf ankommt, ob er ermittelt werden kann und ob es ihn überhaupt gibt (BGHSt 5, 149, 151 m.w.N; Gribbohm a.a.O. Rdn. 163).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2002 - 1 Ws 85/02

    Klageerzwingungsverfahren: Ausreichender Anfangsverdacht; Beurteilungsspielraum

    Spätestens danach musste in der vorgesetzten Dienstbehörde aber mit der Beiziehung der Urkunde gerechnet werden (vgl. hierzu BGHSt 5, 149 ff.), so dass eine Berücksichtigung anderweitiger Zielsetzungen nicht mehr möglich ist.
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Dabei ist es ohne rechtliche Bedeutung, ob der falsche Absendername frei erfunden war oder ob der Angeklagte sich unbefugt des Namens eines Dritten bediente (BGHSt 1, 117, 121; 5, 149, 151).

    Es genügt vielmehr, wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 5, 149, 152 ausgeführt hat, daß der Täter "allgemein den Gedanken verfolgte, mit der falschen Urkunde auf den Rechtsverkehr so einzuwirken, daß irgendjemand irregeführt und zu einem rechtlich erheblichen Verhalten bewegen werden sollte".

  • OLG Koblenz, 19.09.1994 - 2 Ss 123/94

    Urkunde; Entstehungszeitpunkt; Hersteller; Herstellern einer unechten Urkunde;

    Denn in Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob insoweit Absicht im engeren Sinne (überschießende Innentendenz) zu fordern ist (so z. B. Bay0bLG, NJW 1967, 1476) oder es ausreicht, daß der Täter allgemein den Gedanken verfolgt bzw. das sichere Wissen gehabt hat, mit der falschen Urkunde auf den Rechtsverkehr so einzuwirken, daß irgendjemand irregeführt und zu einem rechtlich erheblichen Verhalten bewogen werden sollte (vgl. BGHSt 5, 149 [152] = NJW 1954, 320; Cramer, in: Schönke/Schröder, § 267 Rdnr. 91 m. w. Nachw.).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65

    Ausscheiden der Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der "Reizung zum Zorn"

    Damit hatte der Angeklagte aber bereits den unbedingten Handlungswillen (vgl. BGHSt 5, 149; 12, 306, 309 [BGH 03.12.1958 - 2 StR 500/58][BGH 29.09.1953 - StR 1 367/53 ]).
  • BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67

    Lockere Tür - §§ 242, 22, 24 StGB, Versuch, Rücktritt, natürliche

    Damit hatte er aber bereits den erforderlichen unbedingten Handlungswillen (vgl. BGHSt 5, 149; 12, 306, 309 [BGH 03.12.1958 - 2 StR 500/58]; 21, 14, 17) [BGH 02.02.1966 - 2 StR 525/65].
  • BGH, 19.12.1984 - I ZR 181/82

    Provisionsweitergabe durch Lebensversicherungsmakler

    Keinesfalls durften sie in Verfolg der nur vorgetäuschten Absicht, einen Lebensversicherungsvertrag abzuschließen, zu Mitteln greifen, die sie - so mit der Unterschriftsleistung unter dem Antrag auf Abschluß einer Lebensversicherung durch "Dr. Schulze" - in den Bereich strafbaren Tuns rückten (vgl. RGSt 46, 297, 300, 301; BGHSt 5, 149, 150, 151 m.w.N; Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 21. Aufl., § 267 Rdnr. 49; Dreher/Tröndle, Strafgesetzbuch, 41. Aufl., § 267 Rdnr. 21).
  • BGH, 20.04.1956 - 2 StR 52/56

    Rechtsmittel

    Gleichgültig ist es hierbei, ob die Träger des anderen Namens zu ermitteln sind oder ob es sie überhaupt gibt (BGHSt 1, 117 [121]; 5, 149 [151]).

    Es genügt vielmehr, daß die Urkunde hergestellt ist, um gegebenenfalls die Polizei irrezuführen und an der Strafverfolgung des Täters zu hindern, da unter Rechtsverkehr im Sinne des § 267 StGB in der jetzigen Fassung nicht nur der private Rechtsverkehr, sondern die Gesamtheit der rechtlichen Beziehungen zu verstehen ist, innerhalb deren die Urkunde irgend eine rechtliche Bedeutung haben soll; (BGH in NJW 1953, 955 Nr. 24, BGHSt 5, 149 und BGH in LM zu § 261 StGB Nr. 18).

  • LG Münster, 22.07.2019 - 15 Ns 11/19

    Anbringung eines fremden Kennzeichens für Anfertigung von Inseratsfoto nicht

    Eine solche beabsichtigte Täuschung erfordert, dass der Täter plant, denjenigen, der die Falschurkunde wahrnimmt, auf Grund der Fehlvorstellung über die Echtheit zu einem rechtlich erheblichen Verhalten zu bestimmen (RGSt 64, 95 [96]; BGHSt 5, 149 [152]; Heine/Schuster in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Aufl. 2019, § 267 Rn. 85; Hoyer in Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch, 9. Aufl. 2019, § 267 Rn. 95.).
  • BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters

  • BGH, 24.04.1979 - 1 StR 88/79

    Täterschaft oder Beihilfe zur Untreue des Vorstands gegenüber einer

  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 32/60

    Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung und wegen Betruges in Tateinheit mit

  • BayObLG, 19.03.1991 - RReg. 2 St 4/91
  • BGH, 14.01.1975 - 1 StR 620/74

    Notwendigkeit der Begründung der Zulassung einer Frage im Prozess - Herstellung

  • BGH, 12.07.1960 - 1 StR 228/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.02.1960 - 1 StR 694/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.05.1983 - 3 StR 18/83

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung und die richtige Auswahl von

  • BGH, 16.10.1962 - 1 StR 344/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 80/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.08.1954 - 5 StR 176/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.05.1954 - 4 StR 736/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.12.1961 - 1 StR 373/61

    Urkundeneigenschaft des Inventarverzeichnisses einer Handelsfirma -

  • BGH, 10.05.1955 - 2 StR 36/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.06.1954 - 2 StR 122/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.05.1954 - 5 StR 370/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.02.1954 - 1 StR 624/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.10.1967 - 6 StE 1/67

    Erfüllung des Tatbestandes der verräterischen Beziehungen bei Aufnahme und

  • BGH, 05.10.1965 - 5 StR 391/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 22.12.1953 - 1 StR 238/53

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht