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   BGH, 29.09.1959 - 1 StR 375/59   

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BGH, 29.09.1959 - 1 StR 375/59 (https://dejure.org/1959,313)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1959 - 1 StR 375/59 (https://dejure.org/1959,313)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1959 - 1 StR 375/59 (https://dejure.org/1959,313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 252
  • NJW 1959, 2075
  • MDR 1960, 64
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 29.09.1959 - 1 StR 375/59
    Wie der Senat in dem Urteil vom 22. April 1952 (BGHSt 2, 284) ausgeführt hat, kann die Auffassung, eine an einen Zeugen gerichtete Frage sei gemäß § 241 Abs. 2 StPO ungeeignet oder nicht zur Sache gehörig, auf verschiedenen Gründen beruhen.

    Insbesondere dürfen Fragen, die sich ersichtlich ernstlich darum bemühen, ob ein Zeuge Glauben verdient, nicht nach den §§ 241 Abs. 2, 242 StPO unterdrückt werden (BGHSt 2, 284, 289).

    Um diese im Rahmen des Revisionsverfahrens zulässige Nachprüfung zu ermöglichen und den Antragsteller in die Lage zu versetzen, seine weitere Verteidigung danach einzurichten, verlangt die Rechtsprechung, daß der eine Frage eines Prozeßbeteiligten ablehnende Beschluß ausreichend über die tatsächlichen oder rechtlichen Erwägungen aufklärt, die zur Ablehnung geführt haben (BGHSt 2, 284 und Urt. vom 2.2.1954 - 1 StR 613/53 -).

  • BGH, 02.02.1954 - 1 StR 613/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.09.1959 - 1 StR 375/59
    Um diese im Rahmen des Revisionsverfahrens zulässige Nachprüfung zu ermöglichen und den Antragsteller in die Lage zu versetzen, seine weitere Verteidigung danach einzurichten, verlangt die Rechtsprechung, daß der eine Frage eines Prozeßbeteiligten ablehnende Beschluß ausreichend über die tatsächlichen oder rechtlichen Erwägungen aufklärt, die zur Ablehnung geführt haben (BGHSt 2, 284 und Urt. vom 2.2.1954 - 1 StR 613/53 -).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Die Notwendigkeit ist dagegen zu verneinen und die Frage zurückzuweisen, wenn sie für die Entscheidung, ob sich der Angeklagte im Sinne der Anklage schuldig gemacht hat, ohne Bedeutung ist (vgl. BGHSt 13, 252, 254; Eb. Schmidt aaO § 68 a Rn. 2).
  • BGH, 05.11.2003 - 1 StR 368/03

    Sachleitungsbefugnis des Vorsitzenden (geordnete Zeugenbefragung; sachfremdes

    Fragen an einen Zeugen oder Sachverständigen zu einem sachfremden Beweisthema - hier: sexuelle Erlebnisse der tatbeteiligten Mutter des mißbrauchten Kindes schon in ihrer Kindheit - kann er durch eine Entscheidung zu diesem Thema insgesamt zurückweisen (vgl. BGHSt 13, 252, 254; 21, 334, 360; BGHR § 241 Abs. 2 StPO Zurückweisung 4; BGH, Urt. v. 10. Februar 1993 - 3 StR 443/92).
  • BGH, 17.11.2000 - 3 StR 389/00

    Fragerecht des Verteidigers (Begründung bei Zurückweisung einer ungeeigneten oder

    Auch das Revisionsgericht wird erst durch eine Begründung, die sich nicht in der bloßen Wiedergabe des Gesetzeswortlauts erschöpfen darf, in die Lage versetzt zu beurteilen, ob der Tatrichter die Rechtsbegriffe der Ungeeignetheit und der nicht zur Sache gehörenden Frage rechtsirrtumsfrei angewendet hat (vgl. BGHSt 2, 284, 286 ff.; 13, 252, 255).
  • BGH, 01.04.1980 - 5 StR 165/80

    Zurückweisung einer beantragten Vernehmung eines Zeugen im Strafprozess -

    Ungeeignet sind Fragen, die nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung nicht gestellt werden sollen (BGHSt 13, 252, 254; 21, 334, 360).

    Wird die Frage aus diesem Grund zurückgewiesen oder in den Fällen des § 241 a Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen dem Verlangen eines Verfahrensbeteiligten nicht gestellt, so muß der Richter regelmäßig im einzelnen angeben, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Gegenstand der Frage bedeutungslos ist; denn nur so wird der Antragsteller in die Lage versetzt, sein weiteres Prozeßverhalten darauf einzurichten (BGHSt 2, 284, 286; 13, 252, 255; BGH Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 5 StR 577/72 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1973, 371, und vom 6. Mai 1975 - 5 StR 204/75 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 726; BGH Urteile vom 4. Mai 1976 - 5 StR 180/75 - und vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 -).

    Im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens (BGHSt 13, 252, 255) hätte der Tatrichter zwar die Frage ohne Verletzung des Verfahrensrechts mit der Begründung ablehnen können, daß die Angaben der Zeugin Irmgard V. zum Tatgeschehen selbst dann glaubwürdig sein würden, wenn die Zeugin von ihrem Ehemann geschlagen und beschuldigt worden wäre, sie lasse sich von jedem anfassen.

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 591/00

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration bei zwei Blutproben; Sprachunkundigkeit

    Eine berechtigte, von § 241 Abs. 2 StPO gedeckte Zurückweisung dieser Frage versteht sich jedenfalls ohne jede Begründung nicht von selbst (vgl. BGHR StPO § 241 Abs. 2 - Zurückweisung 3, BGH, Beschluß vom 17. November 2000 - 3 StR 389/00 - vgl. auch BGHSt 2, 284; 13, 252).
  • BGH, 20.01.1977 - 3 StR 446/76

    Voraussetzungen des korrigierenden Eingriffs des Revisionsgerichts in die

    Insoweit gelten für die Begründung einer solchen Entscheidung die von der Rechtsprechung für die Ablehnung von Beweisanträgen entwickelten Grundsätze entsprechend (BGHSt 2, 284, 286, 287; 13, 252, 255; BGH bei Dallinger MDR 1973, 371).

    Solche Fragen dürfen nicht ohne weiteres zurückgewiesen werden (BGHSt 2, 284, 289; 13, 252, 255), und zwar auch nicht mit dem Hinweis darauf, daß nur die Aussagen der Zeugen in der Hauptverhandlung, nicht deren frühere Einlassung verwertet werden sollen.

  • BGH, 05.10.1993 - 1 StR 547/93

    Anforderungen an die Urteilsgründe im Fall von Aussage gegen Aussage -

    Auf die Fragen, ob die Erörterung der Vorgänge hinsichtlich der Zeugen H. und T. i.S.d. § 68 a Abs. 1 StPO unerläßlich war (vgl. hierzu BGH NJW 1959, 2075, 2076) und ob die insoweit vorgenommene Beweiswürdigung für sich genommen rechtsfehlerfrei ist, kommt es dabei nicht an:.
  • BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Ausschluss der Öffentlichkeit einer

    Will das Gericht einen Beweisantrag ablehnen, weil nach seiner Auffassung die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist (§ 244 Abs. 3 StPO), muß es in den Gründen dieser Entscheidung darlegen, ob die behauptete Tatsache aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unerheblich ist, damit der Angeklagte seine Verteidigung sachgerecht darauf einstellen kann (BGHSt 2, 284, 286 [BGH 22.04.1952 - 1 StR 96/52]; 13, 252, 255 [BGH 29.11.1959 - 1 StR 375/59]; BGH NJW 1953, 35 Nr. 21).
  • BGH, 14.01.1982 - 1 StR 809/81

    Richterliche Zurückweisung einer Frage des Verteidigers an einen Zeugen als

    Unerläßlich im Sinne des § 68 a StPO ist eine Frage immer dann, wenn sie zur Erforschung der Wahrheit notwendig ist (BGHSt 13, 252, 254, 21, 334, 360).
  • BGH, 14.10.1980 - 5 StR 206/80

    Zurückweisung der unbegründeten Wiederholung bereits beantworteter Fragen als

    Dagegen ist es unerheblich, ob die den Gegenstand der Frage bildenden Tatsachen im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO "für die Entscheidung ohne Bedeutung" sind (BGHSt 2, 284, 288; 13, 252,255; BGH vom 17. Oktober 1972 - 5 StR 502/72 -).
  • BGH, 20.11.1984 - 5 StR 648/84

    Zurückweisung einer Frage des Verteidigers an den Zeugen - Zurückweisung der

  • BGH, 29.03.1966 - 1 StR 9/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineids - Anforderungen an die

  • BGH, 13.02.1973 - 5 StR 577/72

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs wegen Verschleppungsabsicht des Antragstellers

  • BGH, 06.05.1975 - 5 StR 204/75

    Zur Ablehnung eines Beweisantrages - Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

  • BGH, 22.05.1973 - 1 StR 155/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Tatrichter

  • BGH, 08.02.1977 - 5 StR 704/76

    Beachtung der Grenzen des Persönlichkeitsrechts eines Zeugen beim Versuch, eine

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