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BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 13/86 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einstellung eines ehrengerichtlichen Verfahrens durch Beschluss - Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.11.1985 - AnwSt (R) 4/85
Verfahrenseinstellung auf Grund einer Rücknahme der Zulassung zur …
Auszug aus BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 13/86
Denn die Zurücknahme der Zulassung wirkt im ehrengerichtlichen Verfahren ähnlich wie ein Prozeßhindernis; die Einstellung ist zwingend vorgeschrieben (vgl. Senatsbeschluß vom 21. November 1985 - AnwSt (R) 4/85). - BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 19/86
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 13/86
Nachdem die Landesjustizverwaltung Rheinland-Pfalz die Zulassung des Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Verletzung der Kanzleipflicht durch Verfügung vom 24. Februar 1984 zurückgenommen hat und diese Verfügung rechtskräftig geworden ist (vgl. Senatsbeschluß vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 19/86), hat der Senat das ehrengerichtliche Verfahren gemäß § 139 Abs. 3 Nr. 1, § 146 Abs. 3 S. 1 BRAO einzustellen.
- BGH, 27.05.1991 - AnwSt (R) 6/91
Bestandskraft einer Widerrufsverfügung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Das Verfahren war daher nach § 139 Abs. 3 Nr. 1, § 146 Abs. 3 Satz 1 BRAO in sinngemäßer Anwendung des § 206 a StPO durch Beschluß außerhalb der Hauptverhandlung einzustellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. September 1986 - AnwSt (R) 13/86, vom 20. Juli 1987 - AnwSt (R) 23/86 - und vom 17. Dezember 1990 - AnwSt (R) 18/90).