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   BGH, 29.09.1992 - 5 StR 430/92   

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https://dejure.org/1992,8885
BGH, 29.09.1992 - 5 StR 430/92 (https://dejure.org/1992,8885)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1992 - 5 StR 430/92 (https://dejure.org/1992,8885)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1992 - 5 StR 430/92 (https://dejure.org/1992,8885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beachtlichkeit von Vorstrafen bei der Strafzumessung - Berücksichtigung des Ausnahmecharakters der Straftat hinsichtlich der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung - Gebotenheit der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe unter besonderen Umständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91

    Vorverurteilungen in der ehem. DDR

    Auszug aus BGH, 29.09.1992 - 5 StR 430/92
    Maßgeblich ist, ob sich aus der Verhängung und Verbüßung von Freiheitsstrafen vor der nun abzuurteilenden Tat eine erhöhte Schuld des Täters und die gesteigerte Notwendigkeit, auf ihn einzuwirken, ergibt (BGHSt 38, 71, 73).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 29.09.1992 - 5 StR 430/92
    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung ist geboten, wenn eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müßte und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (BGHSt 24, 40).
  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

    Eine Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGH StV 1998, 260; BGH NStZ 2001, 319; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 13).
  • KG, 26.03.2018 - 161 Ss 32/18

    Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung bei Verkehrsdelikten

    Dazu können auch erhebliches Fehlverhalten in der Vergangenheit und insbesondere einschlägige Vorstrafen Anlass geben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 24).
  • KG, 15.08.2018 - 121 Ss 123/18

    Bewährung und Sperrfrist bei Bewährungsbrecher

    Dazu können auch erhebliches Fehlverhalten in der Vergangenheit und insbesondere einschlägige Vorstrafen Anlass geben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 24).
  • KG, 04.02.2019 - 3 Ss 5/19

    Erneute Bewährungsaussetzung bei religiös motivierter Körperverletzung

    Dazu können auch erhebliches Fehlverhalten in der Vergangenheit und insbesondere einschlägige Vorstrafen Anlass geben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 24).
  • OLG Stuttgart, 15.01.1996 - 1 Ss 603/95

    Nichtberücksichtigung einer günstigen Sozialprognose bei der Strafaussetzung zur

    Dies ist nur dann der Fall, wenn eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müßte und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (BGHSt 24, 41 ff., 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 13).
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