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BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Sexueller Mißbrauch von Kindern - Neugeborene - Triebverhalten - Psychische Störung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 222
- NStZ 1995, 282
- StV 1995, 113
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94
Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe
Dies steht einer neuen, den verfahrensrechtlichen Anforderungen gerecht werdenden Anklage jedoch nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluß vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 260 Rdn. 48). - BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
Tötung einer 15jährigen Berliner Schülerin an der Rummelsburger Bucht muss …
Die Schwurgerichtskammer hätte, um ihrer Leitungsverantwortung aus § 78 StPO gerecht zu werden, der Sachverständigen insoweit vielmehr vorgeben müssen, von welchem Sachverhalt sie für die Erstattung ihres Gutachtens (gegebenenfalls alternativ) auszugehen hat und wie mit der Einlassung des Angeklagten umzugehen ist (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2000 - 5 StR 640/99, NStZ-RR 2000, 361; vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94, NStZ 1995, 282). - BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Bindung des …
Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass es nach § 78 StPO zu den Aufgaben des Tatgerichts gehört, dem erneut hinzuzuziehenden Sachverständigen (§ 246a StPO) mitzuteilen, von welchen Tatsachen er bei der Erstattung seines Gutachtens auszugehen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94; vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07). - BGH, 10.01.2000 - 5 StR 640/99
Pädophilie (bei Bestreiten der Tat durch den Angeklagten); Schwere seelische …
Dies läßt befürchten, daß der Tatrichter, der "Hinweise" für eine Persönlichkeitsstörung des Angeklagten (UA S, 5) sowie "Anhaltspunkte" für eine schwere andere seelische Abartigkeit (UA S. 20) verneint hat, es unterlassen hat, dem Sachverständigen aufzugeben, bei seiner Begutachtung in Rechnung zu stellen, daß der Angeklagte pädophile Neigungen lediglich in Konsequenz zu seiner bestreitenden Einlassung geleugnet haben könnte (vgl. BGHR StPO § 78 - Leitung 1).