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   BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94   

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https://dejure.org/1994,2765
BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94 (https://dejure.org/1994,2765)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1994 - 4 StR 494/94 (https://dejure.org/1994,2765)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94 (https://dejure.org/1994,2765)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Neugeborene - Triebverhalten - Psychische Störung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21, 176

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 222
  • NStZ 1995, 282
  • StV 1995, 113
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Während im Hinblick auf Marcel, Jasmin und Nicole die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehungen ab dem Jahre 1990 in der Anklage noch ausreichend beschrieben werden (vgl. hierzu BGHSt 40, 44), fehlt eine solche zureichende Bestimmung des Verfahrensgegenstandes in der Anklage bezüglich der im Urteil festgestellten, eine Vielzahl von Teilakten umfassenden sexuellen Mißbrauchshandlungen zum Nachteil der Kinder Marcel (achtundvierzig Einzelakte) und Vanessa (achtundzwanzig Einzelakte) kurz nach deren Geburt.

    c) Da Anklage und Eröffnungsbeschluß in den Fällen zum Nachteil der Kinder Marcel, Jasmin und Nicole von einer größeren Zahl von Einzelakten (einhundertzwanzig) ausgegangen sind als im Urteil festgestellt (fünfundneunzig), ist der insoweit gebotene Teilfreispruch (vgl. BGHSt 40, 44, 48; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4) nachzuholen.

  • BGH, 19.01.1989 - 4 StR 540/88

    Voraussetzungen für die Annahme einer Triebstörung - Rechtfertigung der Annahme

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Der im Urteil festgestellte außergewöhnliche Sachverhalt (sexuelle Handlungen an einem männlichen und einem weiblichen Neugeborenen) drängt zu der Prüfung, ob der Angeklagte an einer Störung des sexuellen Trieb- und Gefühlslebens leidet, die den Charakter einer schweren seelischen Abartigkeit hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26), und deshalb seine Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt ist (§ 21 StGB).
  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93

    Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Der im Urteil festgestellte außergewöhnliche Sachverhalt (sexuelle Handlungen an einem männlichen und einem weiblichen Neugeborenen) drängt zu der Prüfung, ob der Angeklagte an einer Störung des sexuellen Trieb- und Gefühlslebens leidet, die den Charakter einer schweren seelischen Abartigkeit hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26), und deshalb seine Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt ist (§ 21 StGB).
  • BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Da die Taten jedesmal auf einer einzigen Entschließung des Angeklagten beruhten, liegen insoweit nur sechs Fälle - jeweils dreimal tateinheitlich begangen (§ 52 Abs. 1 StGB) - vor (vgl. BGHSt 1, 20, 21; 6, 81; BGH NJW 1977, 2321; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 c, 6).
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Da die Taten jedesmal auf einer einzigen Entschließung des Angeklagten beruhten, liegen insoweit nur sechs Fälle - jeweils dreimal tateinheitlich begangen (§ 52 Abs. 1 StGB) - vor (vgl. BGHSt 1, 20, 21; 6, 81; BGH NJW 1977, 2321; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 c, 6).
  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91

    Hypersexualität als Triebstörung

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Der im Urteil festgestellte außergewöhnliche Sachverhalt (sexuelle Handlungen an einem männlichen und einem weiblichen Neugeborenen) drängt zu der Prüfung, ob der Angeklagte an einer Störung des sexuellen Trieb- und Gefühlslebens leidet, die den Charakter einer schweren seelischen Abartigkeit hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26), und deshalb seine Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt ist (§ 21 StGB).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHSt 24, 268, 269 ff [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71];Senatsbeschluß vom 7. April 1994 - 4 StR 92/94; Dreher/Tröndle aaO § 54 Rdn. 6) muß die Begründung der Gesamtstrafe - insbesondere, wenn sie sich dem zulässigen Höchstmaß nähert - im einzelnen die bestimmenden Zumessungserwägungen erkennen lassen und darf sich nicht - wie hier geschehen - auf formelhafte Wendungen beschränken.
  • BGH, 07.01.1988 - 4 StR 669/87

    Zur Möglichkeit des Freispruchs bei nicht erwiesenen Einzelakten einer

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    c) Da Anklage und Eröffnungsbeschluß in den Fällen zum Nachteil der Kinder Marcel, Jasmin und Nicole von einer größeren Zahl von Einzelakten (einhundertzwanzig) ausgegangen sind als im Urteil festgestellt (fünfundneunzig), ist der insoweit gebotene Teilfreispruch (vgl. BGHSt 40, 44, 48; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4) nachzuholen.
  • BGH, 02.09.1994 - 2 StR 381/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer schadensgleichen Vermögensgefährdung

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Bei der durch angemessene Erhöhung der verwirkten höchsten Einzelstrafe (vgl. BGH, Beschluß vom 2. September 1994 - 2 StR 381/94 m.w.N.) neu zu bildenden Gesamtstrafe sind die Person des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend zu würdigen (§ 54 Abs. 1 Satz 3 StGB).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94
    Allerdings wird hierbei zu berücksichtigen sein, daß die Annahme einer fortgesetzten Handlung in Fällen der vorliegenden Art nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NStZ 1994, 383) nicht mehr möglich ist.
  • BGH, 07.04.1994 - 4 StR 92/94

    Gesamtstrafe - Zulässige Obergrenze - Verhältnis der Straftaten - Person des

  • BGH, 29.03.1989 - 4 StR 109/89

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch Triebstörungen

  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 8/85

    Pflicht des Richters zur Anleitung eines Sachverständigen anhand der

  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77

    Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit -

  • BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Bindung des

    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass es nach § 78 StPO zu den Aufgaben des Tatgerichts gehört, dem erneut hinzuzuziehenden Sachverständigen (§ 246a StPO) mitzuteilen, von welchen Tatsachen er bei der Erstattung seines Gutachtens auszugehen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94; vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Dies steht einer neuen, den verfahrensrechtlichen Anforderungen gerecht werdenden Anklage jedoch nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluß vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 260 Rdn. 48).
  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21

    Tötung einer 15jährigen Berliner Schülerin an der Rummelsburger Bucht muss

    Die Schwurgerichtskammer hätte, um ihrer Leitungsverantwortung aus § 78 StPO gerecht zu werden, der Sachverständigen insoweit vielmehr vorgeben müssen, von welchem Sachverhalt sie für die Erstattung ihres Gutachtens (gegebenenfalls alternativ) auszugehen hat und wie mit der Einlassung des Angeklagten umzugehen ist (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2000 - 5 StR 640/99, NStZ-RR 2000, 361; vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94, NStZ 1995, 282).
  • BGH, 10.01.2000 - 5 StR 640/99

    Pädophilie (bei Bestreiten der Tat durch den Angeklagten); Schwere seelische

    Dies läßt befürchten, daß der Tatrichter, der "Hinweise" für eine Persönlichkeitsstörung des Angeklagten (UA S, 5) sowie "Anhaltspunkte" für eine schwere andere seelische Abartigkeit (UA S. 20) verneint hat, es unterlassen hat, dem Sachverständigen aufzugeben, bei seiner Begutachtung in Rechnung zu stellen, daß der Angeklagte pädophile Neigungen lediglich in Konsequenz zu seiner bestreitenden Einlassung geleugnet haben könnte (vgl. BGHR StPO § 78 - Leitung 1).
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