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   BGH, 29.09.1998 - VI ZB 20/98   

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https://dejure.org/1998,4089
BGH, 29.09.1998 - VI ZB 20/98 (https://dejure.org/1998,4089)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1998 - VI ZB 20/98 (https://dejure.org/1998,4089)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1998 - VI ZB 20/98 (https://dejure.org/1998,4089)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 511
    Einordnung des Berufungsurteils eines LG bei Klageerweiterung in der zweiten Instanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 62
  • MDR 1999, 53
  • VersR 1998, 1530
  • BB 1998, 2336
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 32/55

    Parteiänderung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - VI ZB 20/98
    Die dadurch bewirkte Ausdehnung des Rechtsstreits auf eine weitere Beklagte ist der Sache nach entsprechend einer im Berufungsrechtszug vorgenommenen Klageänderung zu behandeln, wobei allerdings die Besonderheit zu beachten ist, daß diese Form der Parteiänderung nur dann zulässig ist, wenn der neue Beklagte zustimmt oder die Verweigerung seiner Zustimmung rechtsmißbräuchlich ist (st. Rspr., vgl. z.B. BGHZ 21, 285, 287 ff.; 90, 17, 19; BGH, Urteil vom 18. März 1997 - XI ZR 34/96 - MDR 1997, 681).
  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 34/96

    Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - VI ZB 20/98
    Die dadurch bewirkte Ausdehnung des Rechtsstreits auf eine weitere Beklagte ist der Sache nach entsprechend einer im Berufungsrechtszug vorgenommenen Klageänderung zu behandeln, wobei allerdings die Besonderheit zu beachten ist, daß diese Form der Parteiänderung nur dann zulässig ist, wenn der neue Beklagte zustimmt oder die Verweigerung seiner Zustimmung rechtsmißbräuchlich ist (st. Rspr., vgl. z.B. BGHZ 21, 285, 287 ff.; 90, 17, 19; BGH, Urteil vom 18. März 1997 - XI ZR 34/96 - MDR 1997, 681).
  • BGH, 23.07.1993 - VIII ZB 22/93

    Zulässigkeit einer Klageänderung im zweiten Rechtszug - Anfechtbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - VI ZB 20/98
    Das Urteil eines im Instanzenzug übergeordneten Gerichts, das mit der Sache erst infolge eines Rechtsmittels befaßt wurde, ist auch dann nicht als erstinstanzlich ergangen anzusehen, wenn über einen erstmals bei ihm - etwa durch Klageerweiterung oder Klageänderung - anhängig gemachten Streitgegenstand entschieden wird (vgl. BGH, Beschluß vom 23. Juli 1993 - VIII ZB 22/93 - NJW-RR 1994, 61; MünchKomm ZPO-Rimmelspacher, § 511 Rdn. 15; Zöller/Gummer, Rdn. 1 a zu § 511 ZPO; Wieczorek/Rössler, ZPO, 2. Aufl., § 511 Anm. F IV).
  • BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82

    Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - VI ZB 20/98
    Die dadurch bewirkte Ausdehnung des Rechtsstreits auf eine weitere Beklagte ist der Sache nach entsprechend einer im Berufungsrechtszug vorgenommenen Klageänderung zu behandeln, wobei allerdings die Besonderheit zu beachten ist, daß diese Form der Parteiänderung nur dann zulässig ist, wenn der neue Beklagte zustimmt oder die Verweigerung seiner Zustimmung rechtsmißbräuchlich ist (st. Rspr., vgl. z.B. BGHZ 21, 285, 287 ff.; 90, 17, 19; BGH, Urteil vom 18. März 1997 - XI ZR 34/96 - MDR 1997, 681).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 20 U 19/07

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Berichtspflichten des Vorstands über

    Über den Antrag des beigetretenen Klägers zu 11 hat der Senat als Berufungsgericht durch Berufungsurteil zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1999, 62).
  • LAG Düsseldorf, 06.01.2021 - 4 TaBVGa 6/20

    Einstweiliger Rechtsschutz; Untersagung von Entlassungen; Betriebsänderung;

    Dabei ist allerdings die Besonderheit zu beachten, dass diese Form der Beteiligten- bzw. Parteiänderung nur dann zulässig ist, wenn die neue Beteiligte bzw. Beklagte zustimmt oder die Verweigerung seiner Zustimmung rechtsmissbräuchlich ist (st. Rspr., BGH 29.09.1998 - VI ZB 20/98, juris, Rn. 8 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2004 - 1 U 45/02

    Ansprüche wegen grob fehlerhafter Erstversorgung einer Riss-Quetschwunde am

    Die Ausdehnung des Rechtsstreites im Wege der gewillkürten Parteierweiterung erst in der Berufungsinstanz hat allerdings Ausnahmecharakter und ist deshalb nur dann zulässig, wenn die neue Partei zustimmt oder die Verweigerung der Zustimmung missbräuchlich ist (BGH NJW 1997, 2885, 2886; BGH NJW-RR 1986, 356; BGH NJW 1999, 62 ; Zöller/Greger, ZPO , 25. Aufl., § 263 , Rz. 19; Thomas/Putzo, ZPO , 25. Aufl., Vorbemerkung § 50 , Rz. 26; Musielak, ZPO , 2. Aufl., § 263 , Rz. 24).
  • OLG Köln, 06.12.2000 - 11 U 205/99

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Beeinträchtigung von Exklusivrechten zur

    Eine Parteierweiterung in zweiter Instanz ist aus diesem Grund nur zulässig, wenn der neue Beklagte zustimmt oder die Verweigerung der Zustimmung unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls rechtsmissbräuchlich ist; ein Missbrauch wird in der Regel nur dann vorliegen, wenn es ersichtlich an jedem schutzwürdigen Interesse für die Weigerung fehlt und der neue Beklagte keine irgendwie geartete prozessuale Schlechterstellung zu befürchten hat (st. Rspr.: BGHZ 21, 285 [287 f.] = NJW 1956, 1598; BGH, NJW 1962, 633 [635]; NJW 1994, 750; BGHZ 90, 17 [19 f.]; BGH, NJW-RR 1986, 356; NJW 1997, 2885 [2886 f.]; NJW 1999, 62; OLG Köln, OLGR 1994, 282 [283]).
  • BPatG, 21.10.1999 - 25 W (pat) 149/96

    Führung eines markenrechtlichen Widerspruchsverfahrens in gewillkürter

    aa) Dahingestellt bleiben kann, ob der gewillkürte Beteiligtenwechsel, wie in der Literatur vielfach angenommen (vgl. Thomas-Putzo ZPO , 22. Aufl 1999, Vorbem § 50 Rdn. 15 mit weiteren Nachweisen; Lüke in Münchener Kommentar ZPO , 1992, § 263 Rdn. 67ff), in Analogie zu § 265 ZPO zu behandeln ist und deshalb immer - mit Ausnahme einer rechtsmißbräuchlichen Verweigerung - der Zustimmung nach § 265 Abs. 2 Satz 2 ZPO bedarf oder den Regeln der Klageänderung gemäß § 263 ZPO folgt (so die ständige Rspr des BGH, z.B. BGHZ 65, 264, 268; NJW 1996, 2799 li Spalte zum Klägerwechsel in der zweiten Instanz; NJW 1999, 62 zur Parteierweiterung auf der Beklagtenseite in der zweiten Instanz; vgl. auch die Übersicht in Zöller ZPO , 21. Aufl 1999, § 263 Rdn. 19ff).
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