Rechtsprechung
BGH, 29.09.2004 - 5 StR 357/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 22 StGB; § 370 AO; § 47 StGB
Gründungsschwindel bei der GmbH (Beweiswürdigung: Leistung des Stammkapitals; Betrug; Steuerhinterziehung); kurze Freiheitsstrafe (besonders schwerwiegende Tatumstände) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen eines Gründungsschwindels bei fehlerhaften Angaben gegenüber dem Registergericht hinsichtlich der Einzahlung des Stammkapitals; Widerlegung der Einzahlung des Stammkapitals durch Verkauf des GmbH-Mantels; Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 47 Abs. 1; ; GmbHG § 82 Abs. 1 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 82 Abs. 1 Nr. 1
Gründungsschwindel als abstraktes Gefährdungsdelikt; maßgeblicher Zeitpunkt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 20.01.1994 - 4St RR 1/94
Einzahlung der Geldeinlage bei Einmann-GmbH
Auszug aus BGH, 29.09.2004 - 5 StR 357/04
Durch die Quittierung des Betrages hat der Angeklagte nach außen dokumentiert, daß die bar erhaltenen 25.000 EUR der zu gründenden FG H GmbH rechtlich zustehen (vgl. BayObLG wistra 1994, 239).
- BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals …
Dies ist bei Bareinlagen der Fall, wenn der Geschäftsführer tatsächlich und rechtlich in der Lage ist, die eingezahlten Mittel als Bar- oder als Buchgeld uneingeschränkt für die Gesellschaft zu verwenden (…Schaub in MüKomm-GmbHG, § 8 Rn. 40 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 2004 - 5 StR 357/04; BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - 1 StR 358/95).