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   BGH, 29.09.2004 - 5 StR 357/04   

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https://dejure.org/2004,10152
BGH, 29.09.2004 - 5 StR 357/04 (https://dejure.org/2004,10152)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2004 - 5 StR 357/04 (https://dejure.org/2004,10152)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2004 - 5 StR 357/04 (https://dejure.org/2004,10152)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen eines Gründungsschwindels bei fehlerhaften Angaben gegenüber dem Registergericht hinsichtlich der Einzahlung des Stammkapitals; Widerlegung der Einzahlung des Stammkapitals durch Verkauf des GmbH-Mantels; Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 47 Abs. 1; ; GmbHG § 82 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 82 Abs. 1 Nr. 1
    Gründungsschwindel als abstraktes Gefährdungsdelikt; maßgeblicher Zeitpunkt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 20.01.1994 - 4St RR 1/94

    Einzahlung der Geldeinlage bei Einmann-GmbH

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - 5 StR 357/04
    Durch die Quittierung des Betrages hat der Angeklagte nach außen dokumentiert, daß die bar erhaltenen 25.000 EUR der zu gründenden FG H GmbH rechtlich zustehen (vgl. BayObLG wistra 1994, 239).
  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals

    Dies ist bei Bareinlagen der Fall, wenn der Geschäftsführer tatsächlich und rechtlich in der Lage ist, die eingezahlten Mittel als Bar- oder als Buchgeld uneingeschränkt für die Gesellschaft zu verwenden (Schaub in MüKomm-GmbHG, § 8 Rn. 40 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 2004 - 5 StR 357/04; BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - 1 StR 358/95).
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