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   BGH, 29.09.2009 - EnZR 15/08   

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https://dejure.org/2009,7390
BGH, 29.09.2009 - EnZR 15/08 (https://dejure.org/2009,7390)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2009 - EnZR 15/08 (https://dejure.org/2009,7390)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2009 - EnZR 15/08 (https://dejure.org/2009,7390)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertragliche Endschaftsbestimmung eines Konzessionsvertrags auf Übereignung der zur Verteilung des Gases im Gemeindegebiet vorhandenen Anlagen aus abgetretenem Recht der Gemeinde; Vereinbarkeit der Auflösung eines Konzessionsvertrags durch nachträgliche Zustimmung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragliche Endschaftsbestimmung eines Konzessionsvertrags auf Übereignung der zur Verteilung des Gases im Gemeindegebiet vorhandenen Anlagen aus abgetretenem Recht der Gemeinde; Vereinbarkeit der Auflösung eines Konzessionsvertrags durch nachträgliche Zustimmung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers

  • energienetzrecht.de (Pressemitteilung)

    Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers

  • zenk.com PDF (Kurzinformation)

    Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers?

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - EnZR 15/08
    Die tatrichterliche Auslegung der die vorzeitige Vertragsbeendigung betreffenden individualvertraglichen Vereinbarung ist vom Revisionsgericht nur eingeschränkt, nämlich nur darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter gegen gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (st. Rspr., vgl. BGHZ 135, 269, 273; 170, 86, 93).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 10/01

    Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - EnZR 15/08
    Eine solche salvatorische Klausel entbindet zwar nicht von der nach § 139 BGB vorzunehmenden Prüfung, ob die Parteien das teilnichtige Geschäft als Ganzes verworfen hätten, weist aber demjenigen, der entgegen der Erhaltensklausel den Vertrag als Ganzes für unwirksam hält, hierfür die Darlegungs- und Beweislast zu (BGH, Urt. v. 24.9.2002 - KZR 10/01, WuW/E DE-R 1031, 1032 - Tennishallenpacht).
  • BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96

    Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - EnZR 15/08
    Die tatrichterliche Auslegung der die vorzeitige Vertragsbeendigung betreffenden individualvertraglichen Vereinbarung ist vom Revisionsgericht nur eingeschränkt, nämlich nur darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter gegen gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (st. Rspr., vgl. BGHZ 135, 269, 273; 170, 86, 93).
  • OLG Schleswig, 10.01.2006 - 6 U Kart 58/05

    Energieversorgung: Störung der Geschäftsgrundlage laufender Konzessionsverträge

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - EnZR 15/08
    Nach anderer Auffassung bestehen der vertragliche und der gesetzliche Anspruch nebeneinander (OLG Schleswig RdE 2006, 199; Hellermann in Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, § 46 Rdn. 83 f. und § 113 Rdn. 6; Templin, Recht der Konzessionsverträge, 2008, S. 382; Trinkl/Saitzek, BB 2008, 1524, 1527).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - Verg 11/15

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

    Spezifische Gegenleistungen stehen in einem Austauschverhältnis der gegenseitig zu erbringenden Vertragsleistungen und sind synallagmatisch (BGH, Urt. v. 29.09.2009, EnZR 15/08, juris Rn. 30; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2013, VII-Verg 26/12, juris Rn. 92).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.9.2009 - EnZR 15/08 (Rn. 30) - unterfallen nur solche Finanz- oder Sachleistungen des Konzessionsnehmers dem Nebenleistungsverbot des § 3 Abs. 2 KAV, die als Gegenleistung für die Einräumung von Wegenutzungsrechten vereinbart werden.
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 31/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Zugesagte Renditen sind als nach § 3 Abs. 2 KAV unzulässige Finanzleistungen (Verstoß gegen das Nebenleistungsverbot) nur zu bewerten, wenn sie als eine spezifische Gegenleistung für die Einräumung von Wegenutzungsrechten vereinbart oder gewährt werden (BGH, Urt. v. 29.09.2009 - EnZR 15/08 - juris Tz. 30; Senat, Beschl. v. 09.01.2013 - VII-Verg 26/12, BA 23).
  • OLG Schleswig, 22.11.2012 - 16 U (Kart) 22/12

    Konzessionsvergabe für Stromnetz bei Nichtausrichtung an § 1 EnWG nichtig

    Der BGH hat zwar in einem auch von den Parteien diskutierten Urteil vom 29. September 2009, EnZR 15/08 (IR 2010, 84, hier Anlage K 43) ausgesprochen, dass der gesetzliche Anspruch nach allgemeinen Regeln selbstständig neben die konzessionsvertragliche Vereinbarung trete (Rn 13 bei [...]).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2014 - 2 Kart 2/13

    Kriterien für die gemeindliche Vergabe von Wegenutzungsrechten für die

    Ungeachtet dessen, dass sich in § 3 Konzessionsvertrag Elemente einer strategischen Partnerschaft in der Weise finden, dass neben Dienstleistungsangeboten auch das Know-How des Konzessionsnehmers abgeschöpft und die Übertragung von Betriebsführungsaufgaben vorbehalten wird, und unabhängig davon, ob es sich dabei um Dienstleistungen im Sinn des Vergaberechts oder insbesondere wegen der in § 3 Nr. 4 Konzessionsvertrag übernommenen Betriebsführungspflicht sogar um solche im Sinn von § 1 VOL/A-EG i.V.m. § 2 Nr. 2 VgV handelt, die möglicherweise nach dem vierten Teil des GWB auszuschreiben gewesen wären, stellen sie eine spezifische und wegen ihrer Unentgeltlichkeit unzulässige Gegenleistung für die Vergabe der Konzessionen dar, mit der der Vertragsschluss auf der Grundlage eines Wertungsgewichts von 15 Prozent stand und fiel (vgl. BGH, Urt. v. 29.09.2009, EnZR 15/08, Rn. 30, 31; vgl. auch OLG München, Urt. v. 29.09.2013, U 3587/Kart, BA 33 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 137/12

    Regulierungsbehördliche Anordnung der Übertragung des Eigentums an den für den

    Der Bundesgerichtshof hat in den Urteilen vom 29. September 2009 (EnZR 14/08 und EnZR 15/08, bei juris jeweils unter Rn. 20) die Wirksamkeit des vertraglichen Übereignungsanspruchs trotz der zwischenzeitlichen Änderung der Vorschrift angenommen, aber die Reichweite des gesetzlichen Überlassungsanspruchs ausdrücklich offengelassen, weil der Übereignungsanspruch aus der vertraglichen Endschaftsbestimmung für das Begehren der Klägerin ausreichte.

    Zwar regelt § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG nur die Rechtsbeziehung zwischen dem Altkonzessionär und dem Neukonzessionär und lässt den vertraglichen Anspruch der Gemeinde auf Übertragung unberührt (BGH, Urteile vom 29.09.2009 (EnZR 15/08, zitiert aus juris, dort Rn. 12 ff. und EnZR 14/08).

  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 11 U 36/10

    Zur Auslegung einer konzessionsvertraglichen Endschaftsklausel im Rahmen der

    Die Übergangsvorschrift des § 113 EnWG dient lediglich der Klarstellung (BGH, Urteil v. 29.9.2009, EnZR 15/08.

    Insbesondere bleibt eine vertragliche Endschaftsbestimmung von der gesetzlichen Regelung des Überlassungsanspruchs in § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG unberührt (BGH, Urteil v. 29.09.2009, EnZR 15/08; Senat, Urteile v. 29.01.2008, 11 U 19/07 (Kart) sowie 11 U 20/07 (Kart.)).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2012 - 11 B 1187/11

    Entscheidung einer Rechtsstreitigkeit bzgl. des Vergabeverfahrens zum Abschluss

    vgl. BGH, Urteile vom 11. November 2008 - KZR 43/07 -, ZNER 2009, 144 ff., vom 29. September 2009 - EnZR 14/08 -, ZNER 2010, 165 ff., und - EnZR 15/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2008 - VI-2 U (Kart) 8/07 -, ZNER 2008, 165 ff.
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2014 - 2 Kart 3/13

    Vergabe energiewirtschaftsrechtlicher Wegenutzungsrechte: Wie ist das

    Ungeachtet dessen, dass sich in § 3 Konzessionsvertrag Elemente einer strategischen Partnerschaft in der Weise finden, dass neben Dienstleistungsangeboten auch das Know-How des Konzessionsnehmers abgeschöpft und die Übertragung von Betriebsführungsaufgaben vorbehalten wird, und unabhängig davon, ob es sich dabei um Dienstleistungen im Sinn des Vergaberechts oder insbesondere wegen der in § 3 Nr. 4 Konzessionsvertrag übernommenen Betriebsführungspflicht sogar um solche im Sinn von § 1 VOL/A-EG i.V.m. § 2 Nr. 2 VgV handelt, die möglicherweise nach dem vierten Teil des GWB auszuschreiben gewesen wären, stellen sie eine spezifische und wegen ihrer Unentgeltlichkeit unzulässige Gegenleistung für die Vergabe der Konzessionen dar, mit der der Vertragsschluss auf der Grundlage eines Wertungsgewichts von 15 Prozent stand und fiel (vgl. BGH, Urt. v. 29.09.2009, EnZR 15/08, Rn. 30, 31; vgl. auch OLG München, Urt. v. 29.09.2013, U 3587/Kart, BA 33 ff.).
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