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   BGH, 29.09.2010 - Xa ZR 68/07   

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https://dejure.org/2010,11764
BGH, 29.09.2010 - Xa ZR 68/07 (https://dejure.org/2010,11764)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2010 - Xa ZR 68/07 (https://dejure.org/2010,11764)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2010 - Xa ZR 68/07 (https://dejure.org/2010,11764)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einwirken eines Streithelfers auf den Streitgegenstand in Form einer Rücknahme eines durch ihn selbst eingelegten Rechtsmittels bei fehlendem Widerspruch der Hauptpartei; Nichtigerklärung eines Patents auf entsprechende Klage bei Erweiterung seines Schutzbereichs im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 67; PatG § 22 Abs. 1; ErstrG § 12
    Einwirken eines Streithelfers auf den Streitgegenstand in Form einer Rücknahme eines durch ihn selbst eingelegten Rechtsmittels bei fehlendem Widerspruch der Hauptpartei; Nichtigerklärung eines Patents auf entsprechende Klage bei Erweiterung seines Schutzbereichs im ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Patentnichtigkeitssache, Windenergiekonverter (DDR-Patent)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 15/73

    Nichtbeteiligung im ersten Rechtszug - Beschwerdefrist - Erweiterung des

    Auszug aus BGH, 29.09.2010 - Xa ZR 68/07
    b) Ob ein Streithelfer in bestimmten Konstellationen unabhängig von einem Widerspruch der Hauptpartei daran gehindert ist, den Streitgegenstand zu verändern (so beispielsweise BAG, Beschluss vom 6. November 1973 1 ABR 15/73, BB 1974, 372; MünchKomm./Schultes, 3. Auflage, § 67 ZPO Rn. 16; Zöller/Vollkommer, 28. Auflage, § 67 ZPO Rn. 9a), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
  • BGH, 09.09.2010 - Xa ZR 14/10

    Windenergiekonverter

    Auszug aus BGH, 29.09.2010 - Xa ZR 68/07
    Zur näheren Begründung wird auf das Senatsurteil vom 9. September 2010 (Xa ZR 14/10 - Windenergiekonverter, zur Veröffentlichung bestimmt) Bezug genommen, das eine von der hiesigen Klägerin gegen den hiesigen Streithelfer erhobene Nichtigkeitsklage gegen ein anderes Patent zum Gegenstand hat.
  • BGH, 28.09.1998 - II ZB 16/98

    Prozessuale Stellung des Nebenintervenienten

    Auszug aus BGH, 29.09.2010 - Xa ZR 68/07
    Sofern die Hauptpartei nicht widerspricht, darf ein Streithelfer jedenfalls in der Weise auf den Streitgegenstand einwirken, dass er ein von ihm selbst eingelegtes Rechtsmittel wieder zurücknimmt (BGH, Beschluss vom 28. September 1998 - II ZB 16/98, NJW-RR 1999, 285, 286 für streitgenössische Nebenintervention; MünchKomm./Schultes, 3. Auflage, § 67 ZPO Rn. 12; Zöller/Vollkommer, 28. Auflage, § 67 ZPO Rn. 5).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BGH, 29.09.2010 - Xa ZR 68/07
    Ebenso wie im Einspruchsverfahren (dazu BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 19 - Informationsübermittlungsverfahren II) ist vielmehr auch im Nichtigkeitsverfahren zu prüfen, ob das Patent teilweise Bestand haben kann.
  • BPatG, 22.05.2019 - 6 Ni 7/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Elektrodynamischer Aktor" - zur

    Der prozessual legitimierte Nichtigkeitsbeklagte ist deshalb befugt, einer drohenden Vollvernichtung des Streitpatents durch eine im Rahmen eines Hilfsantrags vorgenommene eingeschränkte Verteidigung des Patents entgegenzutreten, um zumindest einen Teilerhalt des Streitpatents zu sichern (BGH, Beschluss vom 29. September 2010, Az. Xa ZR 68/07, Rn. 26 ff.; BPatG München, Urteil vom 12. April 2012 - 2 Ni 32/11 (EP); Busse, PatG, 8. Aufl., § 59 Rn. 214).
  • BGH, 09.09.2010 - Xa ZR 14/10
    Der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) hat die Frage verneint und für ausschlaggebend gehalten, dass die erteilte Fassung im Prüfungsverfahren weitgehend dieselbe Funktion hat wie eine Anmeldung gemäß § 34 PatG (BPatG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 4 Ni 72/05, juris Rn. 23; dieses Verfahren ist in der Berufungsinstanz - Xa ZR 68/07 - durch beiderseitige Erledigungserklärung beendet worden).
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