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   BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11   

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https://dejure.org/2011,879
BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11 (https://dejure.org/2011,879)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2011 - 3 StR 280/11 (https://dejure.org/2011,879)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11 (https://dejure.org/2011,879)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 203 StPO, § 206a Abs 1 StPO
    Strafverfahrenshindernis: Fehlender Eröffnungsbeschluss bei unterbliebener Unterzeichnung durch Beisitzer

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens bei fehlender konkreter Erinnerung der Beisitzer an eine Beschlussfassung zur Eröffnung des Strafverfahrens

  • rewis.io

    Strafverfahrenshindernis: Fehlender Eröffnungsbeschluss bei unterbliebener Unterzeichnung durch Beisitzer

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahrenshindernis: Fehlender Eröffnungsbeschluss bei unterbliebener Unterzeichnung durch Beisitzer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 206a Abs. 1
    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens bei fehlender konkreter Erinnerung der Beisitzer an eine Beschlussfassung zur Eröffnung des Strafverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mist! Kein Eröffnungsbeschluss in der Akte!

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Leider wären drei Unterschriften erforderlich gewesen...

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 225
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte

    Der Senat, der die Frage zuletzt offengelassen hat (BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225), folgt der letztgenannten Ansicht.
  • LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20

    Unterschriftenmangel; faktische Öffentlichkeit; Beleidigung

    Dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss nicht um einen bloßen Entwurf handelt und dieser von dem zur Entscheidung berufenen Richter stammt, also eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgt ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 29.09.2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89, NStZ 1989, 489, 490), unterliegt nach Aktenlage keinem Zweifel.
  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 199/17

    Eröffnungsbeschluss (hinreichend klare schriftliche Niederlegung des Beschlusses

    Eine Eröffnungsentscheidung ist indes durch die Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung, also mit drei Berufsrichtern ohne Schöffen, zu treffen (BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225, 226, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09, juris, Rn. 12).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses stellt ein in diesem Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225, 226; vom 9. Januar 1987 - 3 StR 601/86, NStZ 1987, 239; vom 15. Mai 1984 - 5 StR 283/84, NStZ 1984, 520; vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, DRiZ 1981, 343; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 207 Rn. 12 mwN; Seidl in KMR, § 203 Rn. 11 ff. (Stand Mai 2012); Stuckenberg in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 207 Rn. 84 ff.).
  • BGH, 05.06.2019 - 3 StR 337/18

    Prozessualer Tatbegriff (erschöpfende Aburteilung; keine Bindung an die

    Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses stellt ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das die Einstellung des gerichtlichen Verfahrens hinsichtlich der Beihilfe zur Volksverhetzung auf Kosten der Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO) zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, juris Rn. 9 mwN).
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20

    Beleidigung von Polizeibeamten; Wahrnehmung berechtigter Interessen;

    Dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss nicht um einen bloßen Entwurf handelt und dieser von dem zur Entscheidung berufenen Richter stammt, also eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgt ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 29.09.2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89, NStZ 1989, 489, 490), unterliegt nach Aktenlage keinem Zweifel.
  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 553/11

    Wirksamer Eröffnungsbeschluss (Unterschriften; Mitwirkung aller Berufsrichter;

    Er ist hieran auch nicht durch die im Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. September 2011 (3 StR 280/11) als entgegenstehend zitierte Rechtsprechung gehindert.
  • BGH, 18.07.2019 - 4 StR 310/19

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Entscheidung in bereits

    Im Hinblick auf die umgehend zu erwartende Erhebung einer neuerlichen Anklage, weswegen der Verfahrenseinstellung ihrem sachlichen Gehalt nach nur ein vorläufiger Charakter zukommt, sowie die Möglichkeit der Wiedereinbeziehung von Anklagevorwürfen aus der Anklage der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) vom 13. Juli 2018 nach § 154 Abs. 4 StPO sieht der Senat keine Veranlassung zu einer eigenen Haftentscheidung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11 Rn. 11; vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94, aaO; vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93, NJW 1994, 2966).
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 43/20

    Unfallort; Sichentfernen; Kollisionsort

    Dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss nicht um einen bloßen Entwurf handelt und dieser von dem zur Entscheidung berufenen Richter stammt, also eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgt ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 29.09.2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89, NStZ 1989, 489, 490), unterliegt nach Aktenlage keinem Zweifel.
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 2 RVs 55/14

    Fehlender Eröffnungsbeschluss als unbehebbares Verfahrenshindernis in der

    Der Senat hält die Anwendung des § 206a Abs. 1 StPO für vorzugswürdig (vgl. BGH NStZ 2012, 225; NStZ 2012, 583; BayObLG StV 1985, 357; OLG Koblenz StraFO 2013, 116).
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - Ss 71/16

    Eröffnungsverfahren in Strafsachen: Verwendung eines Formularvordrucks für den

  • BGH, 13.03.2014 - 2 StR 516/13

    Unzureichender Eröffnungsbeschluss (Unterschriften; Verfahrenseinstellung)

  • KG, 20.05.2015 - 2 Ws 73/15

    Erhebliche Verzögerung der Entscheidung gem. § 67c StGB als

  • OLG Köln, 28.06.2016 - 1 RBs 181/16

    Verbot der Doppelverfolgung bei Zusammentreffen von unerlaubtem Besitz von

  • KG, 01.11.2021 - 4 Ws 80/21

    Fehlender Eröffnungsbeschluss im selbständigen Einziehungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11

    Rechtfertigung einer Unterbringung nach § 64 StGB allein aus der Gefahr des

  • OLG Jena, 21.05.2014 - 1 Ws 199/14

    Untersuchungshaft: Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht nach

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