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   BGH, 29.09.2011 - IX ZB 219/10   

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BGH, 29.09.2011 - IX ZB 219/10 (https://dejure.org/2011,868)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2011 - IX ZB 219/10 (https://dejure.org/2011,868)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2011 - IX ZB 219/10 (https://dejure.org/2011,868)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 213 InsO, § 299 InsO, § 300 Abs 1 InsO
    Vorzeitige Beendigung der Wohlverhaltensphase: Abschluss eines Vergleichs mit den Insolvenzgläubigern und anschließendes Erlöschen der Gläubigerforderungen durch Teilzahlung und Teilerlass

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 213, 299, 300 Abs. 1
    Vorzeitige Beendigung der Wohlverhaltensphase und Ausspruch der Restschuldbefreiung nach Vergleich mit allen Insovenzgläubigern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Restschuldbefreiung bei Vergleich des Schuldners mit allen Insolvenzgläubigern in der Wohlverhaltensperiode und Erlöschen der Ansprüche dieser Gläubiger danach durch Teilzahlung und Teilerlass

  • zvi-online.de

    InsO §§ 213, 299, 300 Abs. 1
    Vorzeitige Restschuldbefreiung infolge Teilzahlung und Teilerlass nach Abschluss eines Vergleichs

  • rewis.io

    Vorzeitige Beendigung der Wohlverhaltensphase: Abschluss eines Vergleichs mit den Insolvenzgläubigern und anschließendes Erlöschen der Gläubigerforderungen durch Teilzahlung und Teilerlass

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorzeitige Beendigung der Wohlverhaltensphase: Abschluss eines Vergleichs mit den Insolvenzgläubigern und anschließendes Erlöschen der Gläubigerforderungen durch Teilzahlung und Teilerlass

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 213; InsO § 299; InsO § 300 Abs. 1
    Restschuldbefreiung bei Vergleich des Schuldners mit allen Insolvenzgläubigern in der Wohlverhaltensperiode und Erlöschen der Ansprüche dieser Gläubiger danach durch Teilzahlung und Teilerlass

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfassender Vergleich in der Wohlverhaltensphase

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Restschuldbefreiung bei Gläubigertausch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Restschuldbefreiung durch Schuldenvergleich in der Regel- oder Privatinsolvenz

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1383
  • NZI 2011, 947
  • WM 2011, 2106
  • Rpfleger 2012, 95
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZB 219/10
    Der Senat hält es in Anbetracht der noch ausstehenden Feststellungen, ob die Schuldnerin die gesamten Verfahrenskosten beglichen hat, für sachgerecht, das Verfahren an das Insolvenzgericht zurückzuverweisen; § 577 Abs. 4, § 572 Abs. 3 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, BGHZ 160, 176, 185 f).
  • BGH, 08.11.2007 - IX ZB 115/04

    Erteilung der Restschuldbefreiung im Schlusstermin

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZB 219/10
    Mit der Ablehnung dieser Anträge unter Hinweis auf § 213 InsO hat sich das Beschwerdegericht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Senats gesetzt (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04, NZI 2005, 399, 400 f; Beschluss vom 8. November 2007 - IX ZB 115/04, juris Rn. 5; Beschluss vom 29. Januar 2009 - IX ZB 290/08, juris Rn. 2 f) und verkannt, dass der Schuldnerin nach dieser Rechtsprechung vorzeitig Restschuldbefreiung erteilt und das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig beendet werden kann (analog §§ 213, 299, 300 Abs. 1 InsO).
  • BGH, 29.01.2009 - IX ZB 290/08

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht des

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZB 219/10
    Mit der Ablehnung dieser Anträge unter Hinweis auf § 213 InsO hat sich das Beschwerdegericht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Senats gesetzt (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04, NZI 2005, 399, 400 f; Beschluss vom 8. November 2007 - IX ZB 115/04, juris Rn. 5; Beschluss vom 29. Januar 2009 - IX ZB 290/08, juris Rn. 2 f) und verkannt, dass der Schuldnerin nach dieser Rechtsprechung vorzeitig Restschuldbefreiung erteilt und das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig beendet werden kann (analog §§ 213, 299, 300 Abs. 1 InsO).
  • AG Köln, 28.01.2002 - 71 IK 1/00

    Restschuldbefreiung vor Ablauf der im Restschuldbefreiungsankündigungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZB 219/10
    b) Der vorzeitigen Restschuldbefreiung steht nicht entgegen, dass die Schuldnerin einen Gläubigertausch vorgenommen und die Teilbefriedigung ihrer alten Gläubiger durch eine Kreditaufnahme bei einem Neugläubiger finanziert hat (so aber AG Köln, NZI 2002, 218; vgl. auch Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl, § 299 Rn. 13; MünchKomm-InsO/Ehricke, 2. Aufl., § 299 Rn. 15).
  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04

    Voraussetzungen der Restschuldbefreiung im Schlusstermin

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZB 219/10
    Mit der Ablehnung dieser Anträge unter Hinweis auf § 213 InsO hat sich das Beschwerdegericht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Senats gesetzt (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04, NZI 2005, 399, 400 f; Beschluss vom 8. November 2007 - IX ZB 115/04, juris Rn. 5; Beschluss vom 29. Januar 2009 - IX ZB 290/08, juris Rn. 2 f) und verkannt, dass der Schuldnerin nach dieser Rechtsprechung vorzeitig Restschuldbefreiung erteilt und das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig beendet werden kann (analog §§ 213, 299, 300 Abs. 1 InsO).
  • LG Berlin, 19.01.2009 - 86 T 24/09
    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZB 219/10
    Die Durchführung der Wohlverhaltensperiode wäre daher sinnlos, mithin unverhältnismäßig (vgl. LG Berlin, ZInsO 2009, 443, 444; FK-InsO/Ahrens, 6. Aufl., § 299 Rn. 13; Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl., § 299 Rn. 11; HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl., § 299 Rn. 6 ff).
  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 29/16

    Restschuldbefreiungsverfahren: Voraussetzungen der vorzeitigen

    Wies der Schuldner erst später nach, dass keine Kosten mehr offen und sämtliche Verbindlichkeiten getilgt sind, war ihm entsprechend § 299 InsO aF auf seinen Antrag die Restschuldbefreiung schon vor Ablauf der Wohlverhaltensperiode zu erteilen (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04, WM 2005, 1129, 1130; vom 8. November 2007 - IX ZB 115/04, Rn. 5; vom 29. Januar 2009 - IX ZB 290/08, Rn. 2 f; vom 29. September 2011 - IX ZB 219/10, WM 2011, 2106 Rn. 7).

    Der Senat hat die vorzeitige Gewährung der Restschuldbefreiung stets von der vollständigen Berichtigung der Verfahrenskosten abhängig gemacht (BGH, Beschluss vom 29. September 2011, aaO Rn. 7) und dies auch verlangt, wenn dem Schuldner Verfahrenskostenstundung gewährt worden war (BGH, aaO Rn. 10, 11).

  • BGH, 19.09.2019 - IX ZB 23/19

    Vorzeitige Restschuldbefreiung bei rechtzeitiger Zahlung der

    In einem solchen Fall ist auf Antrag des Schuldners auch nach Ablauf der drei Jahre die Wohlverhaltensphase vorzeitig zu beenden und die Restschuldbefreiung auszusprechen, sofern er belegt, dass die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind (vgl. § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Fall 2 InsO; BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - IX ZB 219/10, NZI 2011, 947 Rn. 7 f; BeckOK-InsO/Riedel, 2019, § 300 Rn. 5.1.).
  • AG Göttingen, 29.04.2015 - 71 IK 99/14

    Insolvenzverfahren: Richterliches Ansichziehen der sofortigen Entscheidung über

    Schließlich hat der BGH im Beschluss vom 19.9.2011 (IX B 219/10, NZI 2011, 947 mit Anm. Grote) einen Anspruch auf vorzeitige Restschuldbefreiung zuerkannt, wenn die Ansprüche der Gläubiger durch Teilzahlung und Teilerlass erloschen und die Verfahrenskosten und sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind.
  • LG Frankfurt/Main, 09.03.2018 - 9 T 365/17

    Sofortige Erteilung der RSB in Verfahren ohne Forderungsanmeldungen nur bei

    Wies der Schuldner erst später nach, dass keine Kosten mehr offen und sämtliche Verbindlichkeiten getilgt sind, war ihm entsprechend § 299 InsO aF auf seinen Antrag die Restschuldbefreiung schon vor Ablauf der Wohlverhaltensperiode zu erteilen (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04, WM 2005, 1129, 1130; vom 8. November 2007 - IX ZB 115/04, Rn. 5; vom 29. Januar 2009 - IX ZB 290/08, Rn. 2 f; vom 29. September 2011 - IX ZB 219/10, WM 2011, 2106 Rn. 7).

    Der BGH hat die vorzeitige Gewährung der Restschuldbefreiung stets von der vollständigen Berichtigung der Verfahrenskosten abhängig gemacht (BGH, Beschluss vom 29. September 2011, aaO Rn. 7) und dies auch verlangt, wenn dem Schuldner Verfahrenskostenstundung gewährt worden war.

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