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   BGH, 29.09.2011 - VII ZR 162/09   

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https://dejure.org/2011,327
BGH, 29.09.2011 - VII ZR 162/09 (https://dejure.org/2011,327)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2011 - VII ZR 162/09 (https://dejure.org/2011,327)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2011 - VII ZR 162/09 (https://dejure.org/2011,327)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 ZPO
    Werklohnklage: Prozessfortführung durch eine vermögenslos gewordene Partei nach Abtretung der Klageforderung und entsprechender Ermächtigung durch den Zessionar

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 51 Abs. 1, 253 Abs. 1, 261 Abs. 1, 697 Abs. 2, 696 Abs. 3
    Kein rechtsmissbräuchliches Verhalten einer vermögenslos gewordenen Gesellschaft bei Prozessfortführung nach Abtretung der Klageforderung und entsprechender Ermächtigung durch den Zessionar

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortführung des Prozesses nach einer Abtretung und Ermächtigung durch den Zessionar durch eine nach Prozesseinleitung vermögenslos gewordene Partei

  • rewis.io

    Werklohnklage: Prozessfortführung durch eine vermögenslos gewordene Partei nach Abtretung der Klageforderung und entsprechender Ermächtigung durch den Zessionar

  • ra.de
  • rewis.io

    Werklohnklage: Prozessfortführung durch eine vermögenslos gewordene Partei nach Abtretung der Klageforderung und entsprechender Ermächtigung durch den Zessionar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 51 Abs. 1
    Fortführung des Prozesses nach einer Abtretung und Ermächtigung durch den Zessionar durch eine nach Prozesseinleitung vermögenslos gewordene Partei

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Prozessstandschaft durch vermögensloses Bauunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abtretung der Forderung und Parteifähigkeit im Prozess

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlungsklage nach Forderungsabtretung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewillkürte Prozessstandschaft durch vermögenslosen Auftragnehmer: Zulässig? (IBR 2012, 55)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1690
  • MDR 2012, 182
  • NZBau 2011, 748
  • NJ 2012, 246
  • FamRZ 2011, 1937
  • AnwBl 2012, 27
  • BauR 2012, 128
  • ZfBR 2012, 33
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Celle, 08.12.2020 - 13 U 65/19

    Ansprüche aufgrund Beendigung eines Rahmenliefervertrages über Hintersitzlehnen

    An einem solchen Missbrauch fehlt es aber regelmäßig bei der Prozessfortführung durch eine nach Prozesseinleitung vermögenslos gewordene Partei nach Abtretung der Klageforderung (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 162/09, juris, Rn. 20 f.).
  • BGH, 21.02.2014 - V ZR 176/12

    Notarieller Grundstücksnutzungs- und Übertragungsvertrag: Sittenwidrigkeit

    Entgegen der Auffassung der Revision wird der Klägerin durch die Führung der Widerklage durch den Beklagten nicht in rechtmissbräuchlicher Weise das Risiko aufgebürdet, im Falle des Obsiegens Kostenerstattungsansprüche nicht durchsetzen zu können (zu diesem Gesichtspunkt vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1985 - VII ZR 337/84, BGHZ 96, 151, 155; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 162/09, NJW-RR 2011, 1690 Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 3 U (Kart) 4/11

    Pflicht des Gerichts zur Aussetzung des Verfahrens oder zur Vorlage an den EuGH

    Daran ändert die Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens gemäß Art. 267 S. 1 Buchst. b) AEUV nichts (BGH, EuGH-Vorlage vom 18.05.2011, VIII ZR 71/10; siehe für den Normsonderkundenbereich auch: BGH, EuGH-Vorlage vom 09.02.2011, VII ZR 162/09), mit der der Bundesgerichtshof klären möchte, ob die Vorschrift des § 4 Abs. 1, Abs. 2 AVBGasV den europarechtlichen Transparenzanforderungen an Preisänderungsklauseln der Richtlinie 2005/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt (Gas-Richtlinie) genügt, wobei er mit Erwägungen, denen dieser Senat ausdrücklich beitritt, davon ausgeht, dass eine Europarechtskonformität bestehen dürfte.
  • BGH, 17.12.2020 - III ZR 45/19

    Schadensersatzanspruch eines Geschädigten aus Amtshaftung wegen rechtswidriger

    Dies rechtfertigt nicht die Annahme einer missbräuchlichen Verlagerung des Kostenrisikos auf die Beklagte, zumal erst im Prozessverlauf eingetretene und in keinem Zusammenhang mit der Forderungsabtretung und der Prozessführungsermächtigung stehende wirtschaftliche Schwierigkeiten insoweit bedeutungslos sind (vgl. BGH, Urteile vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 84/89, NJW-RR 1990, 505, 506; vom 3. April 2003, aaO und vom 29. September 2011 - VII ZR 162/09, NJW-RR 2011, 1690 Rn. 20), erkennbar die Klägerin weder in Liquidation noch in Insolvenz, sondern weiterhin geschäftlich aktiv ist (vgl. BGH, Urteile vom 24. Oktober 1985 - VII ZR 337/84, NJW 1986, 850, 851 und vom 3. April 2003, aaO) und sie auch ohne die Sicherungszession Prozesspartei gewesen wäre.
  • OLG München, 24.11.2016 - 23 U 2076/16

    Zulässigkeit der Klageerhebung durch vermögenslose GmbH

    Einer überschuldeten vermögenslosen GmbH, die keine Aussicht hat, die Geschäfte fortzuführen, fehlt in aller Regel das schutzwürdige Interesse, abgetretene Forderungen nach Offenlegung der Abtretung im eigenen Namen und auf eigene Kosten mit Ermächtigung des Gläubigers zu dessen Gunsten einzuklagen (BGH, NJW-RR 2011, S. 1690, 1691; BGH NJW 2003, S. 2231; BGH NJW 1986, S. 850, 851).

    In Anbetracht dessen ist eine unzumutbare Beeinträchtigung des Gegners darin zu sehen, dass er den ihm im Falle einer erfolglosen Klage zustehenden Erstattungsanspruch voraussichtlich nicht durchsetzen kann (BGH, NJW-RR 2011, S. 1690, 1691; BGH NJW 2003, S. 2231).

  • LG Bremen, 02.09.2022 - 4 S 212/20
    Durch die Prozessstandschaft darf der Gegner - durch Missbrauch dieses Rechtsinstituts (§ 138 BGB) - nicht unbillig benachteiligt werden, so in der Regel bei Gefährdung des Kostenerstattungsanspruchs des obsiegenden Gegners gegenüber einer vermögenslosen juristischen Person als Prozessstandschafter (BGHZ 96, 151 (155 f.) = NJW 1986, 850 (851); BGH NJW 1989, 1932 (1933); 1990, 1117), anders jedoch bei fehlender unbilliger Benachteiligung des Gegners (BGH NJW 2003, 2231 (2231) mwN), z.B. bei Prozessfortführung durch eine vermögenslos gewordene Partei nach Abtretung der Klageforderung und Ermächtigung durch den Zessionar (BGH NJW-RR 2011, 1690 f. ) sowie ggf. bei einer natürlichen Person (BGHZ 100, 217 (220 f.) = NJW 1987, 2018; BGH NJW 1999, 1717).
  • OVG Niedersachsen, 02.10.2012 - 8 LA 209/11

    Unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention in der

    Auch die Regelungssystematik der UN-Kinderrechtskonvention stünde einer unmittelbaren Anwendung des Vorrangprinzips nach Art. 3 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention nicht entgegen (vgl. Cremer, Kinderrechte und der Vorrang des Kindeswohls, in: AnwBl. 2012, 27 f.; Lorz-Sauer, a.a.O., S. 7 f.).
  • OLG Köln, 30.11.2017 - 3 U 147/16

    Parteifähigkeit einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH

    In einem solchen Fall fehlt es aber nur dann an dem schutzwürdigen Interesse des Prozessstandschafters, wenn sich der spätere Eintritt der Vermögenslosigkeit schon bei Prozesserhebung abgezeichnet hat (ebenso: BGH, Urt. v. 29.9. 2011 - VII ZR 162/09, NZBau 2011, 748).
  • OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 1 Sch 1/11

    Schiedsrichterliches Verfahren: Zulässigkeit eines Verfahrens auf

    Zwar kann eine gewillkürte Prozessstandschaft dort ihre Grenze finden, wo sie den Prozessgegner unbillig benachteiligt (BGH, Urteil vom 29.9.2011 - VII ZR 162/09 - NJW-RR 2011, 1690, juris Rn. 18 ff.) und etwa nur dazu dient, die Verwirklichung etwaiger Kostenerstattungsansprüche des Prozessgegners zu beeinträchtigen (BGH, Urteil vom 24.10.1985 - VII ZR 337/84 - NJW 1986, 850, juris Rn. 9 ff.).
  • OLG Dresden, 14.07.2015 - 9 U 83/15

    Sind einseitige Preiserhöhungsklauseln in AGB zulässig?

    Das kann auch, worauf die Klägerin weiter zutreffend verweist, nicht schon damit gerechtfertigt werden, dass an anderer Stelle durch § 4 AVBWasserV und damit immerhin in einer Rechtsverordnung Preisanpassungen eröffnet sind, die in ihren Einzelheiten ebensowenig näher umrissen sind, wie dies vorliegend der Fall ist (vgl. BGH, Urteil vom 31.07.2013, Az.: VII ZR 162/09).
  • LG Köln, 13.05.2016 - 214 O 85/16
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