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   BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15   

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https://dejure.org/2015,42976
BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15 (https://dejure.org/2015,42976)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2015 - 3 StR 310/15 (https://dejure.org/2015,42976)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2015 - 3 StR 310/15 (https://dejure.org/2015,42976)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 StPO; § 257c StPO; § 337 StPO
    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (Anregung des Vorsitzenden; Gespräche zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft ohne Beteiligung des Gerichts; Dokumentation in der Akte); Beruhensprüfung (erforderlicher Tatsachenvortrag des Revisionsführers; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 2 StPO, § 337 Abs 1 StPO
    Verständigung im Strafverfahren: Beruhensprüfung bei Verstößen gegen die Hinweis- und Dokumentationspflichten

  • IWW

    § 257c StPO, § 46 StGB, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 243 Abs. 4 StPO, § 160b StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der "Hinweis- oder Transparenz- und Dokumentationspflichten in einem Verfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Beruhensprüfung bei Verstößen gegen die Hinweis- und Dokumentationspflichten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StPO § 257c; StPO § 337 Abs. 1
    Verletzung der "Hinweis- oder Transparenz- und Dokumentationspflichten in einem Verfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gescheiterte Verständigungsgespräche mit der Staatsanwaltsschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verständigungsgespräche - und die Mitteilung hierüber per Aktenvermerk

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verständigungsgespräche - und der Umfang der Mitteilungspflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verständigungsgespräche - und die Rüge der nicht erfolgten Mitteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 362
  • StV 2016, 775
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 17.02.2021 - 5 StR 484/20

    Wegfall der Bindungswirkung einer Verständigung und Unverwertbarkeit des

    Der Senat kann deshalb nicht überprüfen, ob und inwieweit die Mitteilung des Vorsitzenden den Anforderungen des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO genügte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 5 StR 493/16, NStZ 2017, 424; vom 29. September 2015 - 3 StR 310/15, NStZ 2016, 362, 363; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 111; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 243 Rn. 116; jeweils mwN).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2016 - Ss 29/16

    Strafverfahren: Gerichtliche Mitteilungspflicht bei Erörterungen zwischen

    Danach unterliegen ausschließlich solche außerhalb der Hauptverhandlung erfolgten verständigungsbezogenen Erörterungen der Mitteilungspflicht des Vorsitzenden (sowie der damit korrespondierenden Protokollierungspflicht nach § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO), an denen das betreffende Gericht - wie in §§ 202a, 212 StPO vorgesehen - beteiligt war (vgl. BGH NStZ 2015, 232 - juris Rn. 4; NStZ-RR 2015, 379 f. - juris; Beschl. v. 29.09.2015 - 3 StR 310/15, juris Rn. 10).
  • BGH, 07.03.2017 - 5 StR 493/16

    Transparenz und Mitteilungspflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen (kein

    Erforderlich ist die bestimmte Behauptung von Tatsachen, die eine Überprüfung dahin gestatten, ob dabei ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit und die Umstände einer Verständigung im Raum standen, was jedenfalls dann der Fall ist, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in einen Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden, damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahelag und somit die Mitteilungspflicht ausgelöst wurde (BGH, Beschluss vom 29. September 2015 - 3 StR 310/15, NStZ 2016, 362 mwN).
  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 499/20

    Betrug (erforderliche Bezifferung des Vermögensschadens); Steuerhinterziehung;

    Solch konkreter Tatsachenvortrag ist unabdingbar, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob infolge der Möglichkeit der Verständigung die Mitteilungspflicht der Vorsitzenden aus § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO überhaupt ausgelöst worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 5 StR 493/16 und vom 29. September 2016 - 3 StR 310/15 Rn. 14 mN).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf den

    Die Mitteilungspflicht aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO greift bei sämtlichen Vorgesprächen ein, die auf eine Verständigung abzielen, d.h. einen Verständigungsbezug aufweisen (vgl. BGHSt 58, 315 ff.; BGH NStZ 2014, 217; NStZ 2015, 232 f.; NStZ 2015, 535 ff.; NStZ 2016 362, 363).
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