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   BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15   

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BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15 (https://dejure.org/2015,42976)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2015 - 3 StR 310/15 (https://dejure.org/2015,42976)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2015 - 3 StR 310/15 (https://dejure.org/2015,42976)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 StPO; § 257c StPO; § 337 StPO
    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (Anregung des Vorsitzenden; Gespräche zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft ohne Beteiligung des Gerichts; Dokumentation in der Akte); Beruhensprüfung (erforderlicher Tatsachenvortrag des Revisionsführers; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 2 StPO, § 337 Abs 1 StPO
    Verständigung im Strafverfahren: Beruhensprüfung bei Verstößen gegen die Hinweis- und Dokumentationspflichten

  • IWW

    § 257c StPO, § 46 StGB, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 243 Abs. 4 StPO, § 160b StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der "Hinweis- oder Transparenz- und Dokumentationspflichten in einem Verfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Beruhensprüfung bei Verstößen gegen die Hinweis- und Dokumentationspflichten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StPO § 257c; StPO § 337 Abs. 1
    Verletzung der "Hinweis- oder Transparenz- und Dokumentationspflichten in einem Verfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gescheiterte Verständigungsgespräche mit der Staatsanwaltsschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verständigungsgespräche - und die Mitteilung hierüber per Aktenvermerk

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verständigungsgespräche - und der Umfang der Mitteilungspflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verständigungsgespräche - und die Rüge der nicht erfolgten Mitteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 362
  • StV 2016, 775
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15
    Sie dient dem Grundsatz, dass sich eine Verständigung im Lichte der öffentlichen Hauptverhandlung offenbaren muss (vgl. BT-Drucks. 16/12310, S. 12; BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 222 f.).

    Nur Erörterungen des Gerichts mit den Verfahrensbeteiligten - und auch diese nur, sofern sie einen Verständnisbezug hatten - müssen in der Hauptverhandlung näher (vgl. zum Umfang BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, BVerfGE 133, 168, 216 f.) mitgeteilt werden.

    Erforderlich ist vielmehr die Behauptung von Tatsachen, die eine Überprüfung dahin gestatten, ob dabei ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit und die Umstände einer Verständigung im Raum standen, was jedenfalls dann der Fall ist, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden, damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahelag und somit die Mitteilungspflicht ausgelöst wurde (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 216 f.).

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15
    Insbesondere bei Verstößen gegen das Verfahrensrecht hängt die Entscheidung über das Beruhen stark von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, juris Rn. 17 mwN).

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der oben dargelegten, bereits vom Reichsgericht begründeten Auslegung des § 337 Abs. 1 StPO nicht entgegensteht und die maßgebend auf die Kausalität abstellende Beruhensprüfung auch bei Verstößen gegen § 243 Abs. 4 StPO nicht um normative Gesichtspunkte zu ergänzen ist (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, juris Rn. 21 ff.).

  • BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13

    Fehlende Mitteilung über Erörterungen vor der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15
    Für Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung verbleibt es bei der Pflicht zur Dokumentation in der Akte (so auch KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 243 Rn. 36; eine Mitteilungspflicht eher ablehnend selbst für den Fall, dass das Gericht Kenntnis vom Inhalt der Erörterungen erlangt hat: BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232 mwN; ebenso wohl BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115).
  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 24/14

    Mitteilungspflicht des Vorsitzenden bei Gesprächen über eine Verständigung

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15
    Dieser Pflicht zur Mitteilung des konkreten Gesprächsinhalts (BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529; vom 22. Juli 2014 - 1 StR 210/14, NStZ 2015, 48; vom 25. Juni 2015 - 1 StR 579/14, NStZ 2015, 657, 658), die dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob ein Rechtsfehler gegeben ist, ist die Revision nicht nachgekommen.
  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 523/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Freibeweis; mangelndes Beruhen

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15
    Für Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung verbleibt es bei der Pflicht zur Dokumentation in der Akte (so auch KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 243 Rn. 36; eine Mitteilungspflicht eher ablehnend selbst für den Fall, dass das Gericht Kenntnis vom Inhalt der Erörterungen erlangt hat: BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232 mwN; ebenso wohl BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115).
  • BGH, 25.06.2015 - 1 StR 579/14

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15
    Dieser Pflicht zur Mitteilung des konkreten Gesprächsinhalts (BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529; vom 22. Juli 2014 - 1 StR 210/14, NStZ 2015, 48; vom 25. Juni 2015 - 1 StR 579/14, NStZ 2015, 657, 658), die dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob ein Rechtsfehler gegeben ist, ist die Revision nicht nachgekommen.
  • BGH, 22.07.2014 - 1 StR 210/14

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung über eine Verständigung geführte

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15
    Dieser Pflicht zur Mitteilung des konkreten Gesprächsinhalts (BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529; vom 22. Juli 2014 - 1 StR 210/14, NStZ 2015, 48; vom 25. Juni 2015 - 1 StR 579/14, NStZ 2015, 657, 658), die dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob ein Rechtsfehler gegeben ist, ist die Revision nicht nachgekommen.
  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15
    Selbst wenn man jedoch den in Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170; 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172) aufgestellten Maßstäben zur "normativen Beruhensprüfung' folgen wollte, wäre nach den dort aufgezeigten Kriterien hier ein Fall gegeben, der die Wertung rechtfertigt, dass das Urteil auf dem Verstoß gegen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht beruht; denn eine Umgehung des Gesetzes durch Anbahnung einer ungesetzlichen informellen Verständigung war mit der vom Vorsitzenden gewählten Verfahrensweise nicht beabsichtigt.
  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15
    Nur zu Beginn der Hauptverhandlung ist die Auskunft nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO gegebenenfalls auch darüber zu erteilen, dass keine solche Gespräche stattgefunden haben (sog. Negativmitteilung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2014 - 2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592).
  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14

    Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15
    Selbst wenn man jedoch den in Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170; 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172) aufgestellten Maßstäben zur "normativen Beruhensprüfung' folgen wollte, wäre nach den dort aufgezeigten Kriterien hier ein Fall gegeben, der die Wertung rechtfertigt, dass das Urteil auf dem Verstoß gegen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht beruht; denn eine Umgehung des Gesetzes durch Anbahnung einer ungesetzlichen informellen Verständigung war mit der vom Vorsitzenden gewählten Verfahrensweise nicht beabsichtigt.
  • BGH, 17.02.2021 - 5 StR 484/20

    Wegfall der Bindungswirkung einer Verständigung und Unverwertbarkeit des

    Der Senat kann deshalb nicht überprüfen, ob und inwieweit die Mitteilung des Vorsitzenden den Anforderungen des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO genügte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 5 StR 493/16, NStZ 2017, 424; vom 29. September 2015 - 3 StR 310/15, NStZ 2016, 362, 363; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 111; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 243 Rn. 116; jeweils mwN).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2016 - Ss 29/16

    Strafverfahren: Gerichtliche Mitteilungspflicht bei Erörterungen zwischen

    Danach unterliegen ausschließlich solche außerhalb der Hauptverhandlung erfolgten verständigungsbezogenen Erörterungen der Mitteilungspflicht des Vorsitzenden (sowie der damit korrespondierenden Protokollierungspflicht nach § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO), an denen das betreffende Gericht - wie in §§ 202a, 212 StPO vorgesehen - beteiligt war (vgl. BGH NStZ 2015, 232 - juris Rn. 4; NStZ-RR 2015, 379 f. - juris; Beschl. v. 29.09.2015 - 3 StR 310/15, juris Rn. 10).
  • BGH, 07.03.2017 - 5 StR 493/16

    Transparenz und Mitteilungspflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen (kein

    Erforderlich ist die bestimmte Behauptung von Tatsachen, die eine Überprüfung dahin gestatten, ob dabei ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit und die Umstände einer Verständigung im Raum standen, was jedenfalls dann der Fall ist, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in einen Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden, damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahelag und somit die Mitteilungspflicht ausgelöst wurde (BGH, Beschluss vom 29. September 2015 - 3 StR 310/15, NStZ 2016, 362 mwN).
  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 124/23

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Verfahrensrüge: Angabe der den

    Notwendig ist deshalb die bestimmte Behauptung von Tatsachen, die eine Überprüfung dahin gestatten, ob dabei ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit und die Umstände einer Verständigung im Raum standen, was jedenfalls dann der Fall ist, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in einen Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden, damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahelag und somit die Mitteilungspflicht ausgelöst wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 3 StR 310/15, NStZ 2016, 362; vom 7. März 2017 - 5 StR 493/16, NStZ 2017, 424).
  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 499/20

    Betrug (erforderliche Bezifferung des Vermögensschadens); Steuerhinterziehung;

    Solch konkreter Tatsachenvortrag ist unabdingbar, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob infolge der Möglichkeit der Verständigung die Mitteilungspflicht der Vorsitzenden aus § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO überhaupt ausgelöst worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 5 StR 493/16 und vom 29. September 2016 - 3 StR 310/15 Rn. 14 mN).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf den

    Die Mitteilungspflicht aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO greift bei sämtlichen Vorgesprächen ein, die auf eine Verständigung abzielen, d.h. einen Verständigungsbezug aufweisen (vgl. BGHSt 58, 315 ff.; BGH NStZ 2014, 217; NStZ 2015, 232 f.; NStZ 2015, 535 ff.; NStZ 2016 362, 363).
  • OLG Schleswig, 26.07.2019 - 1 OLG 4 Ss 52/19
    Insbesondere bei Verstößen gegen das Verfahrensrecht hängt die Entscheidung über das Beruhen stark von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Beschluss vom 29. September 2015 ­ 3 StR 310/15, Abs. 17, juris m. w. Rechtsprechungsnachweisen).
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