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BGH, 29.09.2020 - 5 StR 304/20 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 240 StGB; § 241 StGB
Zurücktreten der Bedrohung hinter die (versuchte) Nötigung - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Weitgehend erfolglose Revision gegen die Verurteilung wegen Anstiftung zum versuchten Mord; Im Fall der Bedrohung als Nötigungsmittel tritt die Bedrohung auch hinter der versuchten Nötigung zurück
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 23.03.2020 - 271 Js 41227/19
- BGH, 29.09.2020 - 5 StR 304/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.03.2014 - 5 StR 20/14
Konkurrenzverhältnis zwischen Bedrohung und versuchter Nötigung
Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 5 StR 304/20
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der vorliegende Fall auch mit Blick auf die von der Strafkammer zitierte gegenteilige Auffassung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29. August 2002 - 1 St RR 75/02, JR 2003, 477, 478 mit abl. Anmerkung Jäger; Maatz, NStZ 1995, 209, 212 f.;… Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl., § 241 Rn. 16 mwN) keinen Anlass bietet, tritt die Bedrohung nach § 241 StGB im Fall, dass diese - wie hier - das Nötigungsmittel darstellte, auch hinter der versuchten Nötigung gemäß §§ 240, 22, 23 StGB zurück (…BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05; vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; vgl. bereits RG vom 5. Mai 1908 - II 320/08, RGSt 41, 276 mwN). - BGH, 24.01.1990 - 3 StR 477/89
Berichtigung eines Schuldspruchs wegen Nichtberücksichtigung des Zurücktretens …
Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 5 StR 304/20
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der vorliegende Fall auch mit Blick auf die von der Strafkammer zitierte gegenteilige Auffassung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29. August 2002 - 1 St RR 75/02, JR 2003, 477, 478 mit abl. Anmerkung Jäger; Maatz, NStZ 1995, 209, 212 f.;… Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl., § 241 Rn. 16 mwN) keinen Anlass bietet, tritt die Bedrohung nach § 241 StGB im Fall, dass diese - wie hier - das Nötigungsmittel darstellte, auch hinter der versuchten Nötigung gemäß §§ 240, 22, 23 StGB zurück (BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05; vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; vgl. bereits RG vom 5. Mai 1908 - II 320/08, RGSt 41, 276 mwN). - BGH, 08.11.2005 - 1 StR 455/05
Konkurrenzverhältnis von Nötigung und Bedrohung (Klarstellungsfunktion; Vorrang …
Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 5 StR 304/20
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der vorliegende Fall auch mit Blick auf die von der Strafkammer zitierte gegenteilige Auffassung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29. August 2002 - 1 St RR 75/02, JR 2003, 477, 478 mit abl. Anmerkung Jäger; Maatz, NStZ 1995, 209, 212 f.;… Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl., § 241 Rn. 16 mwN) keinen Anlass bietet, tritt die Bedrohung nach § 241 StGB im Fall, dass diese - wie hier - das Nötigungsmittel darstellte, auch hinter der versuchten Nötigung gemäß §§ 240, 22, 23 StGB zurück (…BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05; vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; vgl. bereits RG vom 5. Mai 1908 - II 320/08, RGSt 41, 276 mwN). - BayObLG, 29.08.2002 - 1St RR 75/02
Konkurrenzverhältnis zwischen Bedrohung und versuchter Erpressung
Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 5 StR 304/20
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der vorliegende Fall auch mit Blick auf die von der Strafkammer zitierte gegenteilige Auffassung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29. August 2002 - 1 St RR 75/02, JR 2003, 477, 478 mit abl. Anmerkung Jäger; Maatz, NStZ 1995, 209, 212 f.;… Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl., § 241 Rn. 16 mwN) keinen Anlass bietet, tritt die Bedrohung nach § 241 StGB im Fall, dass diese - wie hier - das Nötigungsmittel darstellte, auch hinter der versuchten Nötigung gemäß §§ 240, 22, 23 StGB zurück (…BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05; vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; vgl. bereits RG vom 5. Mai 1908 - II 320/08, RGSt 41, 276 mwN). - RG, 05.05.1908 - II 320/08
Welches rechtliche Verhältnis besteht zwischen § 253 St.G.B.'s einerseits und §§ …
Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 5 StR 304/20
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der vorliegende Fall auch mit Blick auf die von der Strafkammer zitierte gegenteilige Auffassung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29. August 2002 - 1 St RR 75/02, JR 2003, 477, 478 mit abl. Anmerkung Jäger; Maatz, NStZ 1995, 209, 212 f.;… Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl., § 241 Rn. 16 mwN) keinen Anlass bietet, tritt die Bedrohung nach § 241 StGB im Fall, dass diese - wie hier - das Nötigungsmittel darstellte, auch hinter der versuchten Nötigung gemäß §§ 240, 22, 23 StGB zurück (…BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05; vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; vgl. bereits RG vom 5. Mai 1908 - II 320/08, RGSt 41, 276 mwN).
- BGH, 08.09.2021 - 1 StR 286/21
Gefährliche Körperverletzung durch Beibringung eines gesundheitsschädlichen …
b) Die Vorschrift des § 241 StGB wird hier beim länger andauernden Geschehen nicht von den Vorschriften des § 177 StGB (dazu BGH…, Beschluss vom 2. Juli 2019 - 2 StR 130/19 Rn. 4 f.), des § 239 StGB (dazu BGH…, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 3 StR 138/21 Rn. 6 mwN) oder des § 240 StGB (dazu BGH, Beschluss vom 29. September 2020 - 5 StR 304/20 Rn. 3 mwN) verdrängt.