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   BGH, 29.09.2021 - 2 StR 491/20   

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https://dejure.org/2021,50837
BGH, 29.09.2021 - 2 StR 491/20 (https://dejure.org/2021,50837)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2021 - 2 StR 491/20 (https://dejure.org/2021,50837)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2021 - 2 StR 491/20 (https://dejure.org/2021,50837)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 13 StGB; § 221 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 StGB; § 1618a BGB
    Totschlag durch Unterlassen (Garantenstellung: Eltern-Kind-Beziehung, familiäre Solidarität bei faktischem Zusammenleben, Mitübernahme durch einen Dritten; Quasikausalität; Vorsatz: Gegenstand); Aussetzung mit Todesfolge (hilflose Lage; Verursachung einer konkreten ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1618a BGB, § 13 Abs 1 StGB, § 212 StGB, § 221 StGB
    Totschlag durch Unterlassen: Garantenstellung im Rahmen der Beistands- und Rücksichtspflicht zwischen Kindern und Eltern; Mitübernahme von Pflichten durch einen Dritten; bedingter Vorsatz für hypothetische Kausalität; hilflose Lage einer Person

  • IWW
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 Abs. 1 ; StGB § 212
    Verletzung der Garantenstellung des Angeklagten gegenüber seiner lebensgefährlich kranken Mutter in einem Verfahren wegen Totschlags durch Unterlassen

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 601
  • StV 2023, 6 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.11.2022 - 5 StR 283/22

    Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar

    Dies ist aber im System der Normen des Besonderen Teils des StGB kein Einzelfall (Beispiele in BT-Drucks. 13/8587, S. 20 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. September 2021 - 2 StR 491/20, NStZ 2022, 601, 604; Fischer, NStZ 1999, 13 f.) und kann für sich genommen nicht als Anhalt für eine intendierte privilegierende Spezialität dienen.
  • BGH, 09.03.2022 - 4 StR 200/21

    Anfragebeschluss; versuchtes Unterlassungsdelikt (bedingter Vorsatz:

    Hinsichtlich der hypothetischen Kausalität genügt bedingter Vorsatz; er liegt vor, wenn der Täter mit der Möglichkeit rechnet, sein Eingreifen könne den tatbestandlichen Erfolg abwenden (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2021 ? 2 StR 491/20 Rn. 22; Urteil vom 4. August 2021 ? 2 StR 178/20 Rn. 21; Urteil vom 19. August 2020 ? 1 StR 474/19, NJW 2021, 326 Rn. 16; Urteil vom 29. Juni 2016 ? 2 StR 588/15 Rn. 23; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Januar 2005 ? 4 StR 469/04, juris Rn. 16; Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, BGHSt 32, 367, 370).
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