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   BGH, 29.09.2022 - IX ZB 48/21   

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https://dejure.org/2022,34748
BGH, 29.09.2022 - IX ZB 48/21 (https://dejure.org/2022,34748)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2022 - IX ZB 48/21 (https://dejure.org/2022,34748)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2022 - IX ZB 48/21 (https://dejure.org/2022,34748)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen der Verletzung von Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten eines Schuldners; Abführen der Beträge aus der selbständigen Tätigkeit eines Schuldners an die Masse bei Überschreiten der

  • rewis.io
  • Betriebs-Berater

    Keine Anordnung zur Entnahme des unpfändbaren Betrags im Insolvenzverfahren durch Insolvenzgericht (hier: bei Freigabe einer selbständigen Tätigkeit durch Insolvenzverwalter und zusätzlichen Einkünften aus abhängiger Beschäftigung)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zu den Anordnungsbefugnissen des Insolvenzgerichts bei zusätzlichen Einkünften des Schuldners aus abhängiger Beschäftigung nach erfolgter Freigabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO a.F. § 35 Abs. 2 S. 2; InsO a.F. § 295 Abs. 2
    Hat der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit des Schuldners freigegeben und erzielt der Schuldner zusätzlich Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung, kann das Insolvenzgericht nicht anordnen, dass der unpfändbare Betrag in erster Linie den Einkünften des ...

  • rechtsportal.de

    InsO a.F. § 35 Abs. 2 S. 2; InsO a.F. § 295 Abs. 2
    Versagung der Restschuldbefreiung wegen der Verletzung von Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten eines Schuldners; Abführen der Beträge aus der selbständigen Tätigkeit eines Schuldners an die Masse bei Überschreiten der

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann Insolvenzgericht anordnen, woraus unpfändbarer Betrag zu entnehmen ist?

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Befugnis des Insolvenzgerichts anzuordnen, dass der unpfändbare Betrag in erster Linie den Einkünften des Schuldners aus selbständiger Tätigkeit zu entnehmen ist, wenn der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit des Schuldners freigegeben hat und der ...

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Freigegebene selbständige Tätigkeit des Schuldners: Keine Restschuldbefreiung nach Verstoß gegen § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO a.F.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 124
  • ZIP 2022, 2622
  • MDR 2023, 62
  • WM 2022, 2445
  • WM 2022
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 247/08

    Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 29.09.2022 - IX ZB 48/21
    Ist - wie im Streitfall - die Frist der Abtretungserklärung abgelaufen, bevor dem Schuldner die Restschuldbefreiung angekündigt worden ist, muss schon vor Beendigung des Insolvenzverfahrens über die Restschuldbefreiung gemäß § 300 InsO entschieden werden (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 247/08, BGHZ 183, 258 Rn. 14).

    Insoweit können die Gläubiger die Versagungsgründe des § 290 InsO geltend machen, die sich auf die Zeit vor oder während des durchgeführten Insolvenzverfahrens beziehen (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009, aaO Rn. 23 f).

  • BGH, 27.09.2007 - IX ZB 243/06

    Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 29.09.2022 - IX ZB 48/21
    Bei der groben Fahrlässigkeit handelt es sich um eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 218/04, WM 2006, 1438 Rn. 10 mwN; vom 27. September 2007 - IX ZB 243/06, WM 2007, 2122 Rn. 9).

    Der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt es, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006, aaO Rn. 9; vom 27. September 2007, aaO Rn. 10).

  • BGH, 12.04.2018 - IX ZB 60/16

    Pflichten des Schuldners aus einer mit dem Insolvenzverwalter getroffenen, nicht

    Auszug aus BGH, 29.09.2022 - IX ZB 48/21
    Dies kann auch im schriftlichen Verfahren nach § 5 Abs. 2 Satz 1 InsO erfolgen (BGH, Beschluss vom 12. April 2018 - IX ZB 60/16, WM 2018, 1224 Rn. 17).

    Leistet der Schuldner diese Zahlungen nicht, verletzt er die ihm nach § 97 Abs. 2 InsO obliegende Mitwirkungspflicht und verwirklicht den Versagungstatbestand des § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO (BGH, Beschluss vom 12. April 2018 - IX ZB 60/16, WM 2018, 1224 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 13.06.2013 - IX ZB 38/10

    Insolvenz eines selbstständig tätigen Schuldners: Pflicht zur Aufnahme eines

    Auszug aus BGH, 29.09.2022 - IX ZB 48/21
    Dabei handelt es sich um eine eigenständige Abführungspflicht, auf deren Einhaltung der Insolvenzverwalter einen unmittelbaren Anspruch hat (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 - IX ZB 38/10, WM 2013, 1612 Rn. 20 mwN) und die im Regelfall zumindest eine jährliche Zahlung gebietet (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZB 188/09, WM 2012, 1597 Rn. 14; vom 13. Juni 2013, aaO).

    (a) Das Beschwerdegericht stellt rechtsfehlerfrei und von der Rechtsbeschwerde nicht angegriffen fest, dass sich unter Einbeziehung der Einkünfte des Schuldners aus den von ihm bezogenen Renten aufgrund des Gewinns aus der freigegebenen selbständigen Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 - IX ZB 38/10, aaO Rn. 20 f) ein an die Masse abzuführender Betrag ergibt.

  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 218/04

    Begriff der groben Fahrlässigkeit des Insolvenzschuldners

    Auszug aus BGH, 29.09.2022 - IX ZB 48/21
    Bei der groben Fahrlässigkeit handelt es sich um eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 218/04, WM 2006, 1438 Rn. 10 mwN; vom 27. September 2007 - IX ZB 243/06, WM 2007, 2122 Rn. 9).

    Der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt es, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006, aaO Rn. 9; vom 27. September 2007, aaO Rn. 10).

  • BGH, 17.01.2013 - IX ZB 98/11

    Versagung der Restschuldbefreiung für einen selbstständigen Schuldner:

    Auszug aus BGH, 29.09.2022 - IX ZB 48/21
    Im laufenden Insolvenzverfahren ist der Insolvenzverwalter gegenüber dem Schuldner nicht von sich aus dazu verpflichtet, die nach § 35 Abs. 2 Satz 2, § 295 Abs. 2 InsO abzuführenden Beträge zu ermitteln und zu berechnen (vgl. bereits für den Treuhänder BGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - IX ZB 98/11, WM 2013, 380 Rn. 23).
  • BGH, 08.01.2009 - IX ZB 73/08

    Konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger als

    Auszug aus BGH, 29.09.2022 - IX ZB 48/21
    Dabei kann die Restschuldbefreiung wegen der Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners nur versagt werden, wenn die Pflichtverletzung ihrer Art nach geeignet ist, die Befriedigung der Gläubiger zu gefährden, während es nicht darauf ankommt, ob die Befriedigungsaussichten tatsächlich geschmälert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - IX ZB 73/08, WM 2009, 515 Rn. 10 ff; vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 63/09, WM 2011, 176 Rn. 5; vom 16. Juli 2020 - IX ZB 77/18, ZVI 2020, 363 Rn. 10 f).
  • BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflicht des selbstständig tätigen Schuldners zur

    Auszug aus BGH, 29.09.2022 - IX ZB 48/21
    Dabei handelt es sich um eine eigenständige Abführungspflicht, auf deren Einhaltung der Insolvenzverwalter einen unmittelbaren Anspruch hat (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 - IX ZB 38/10, WM 2013, 1612 Rn. 20 mwN) und die im Regelfall zumindest eine jährliche Zahlung gebietet (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZB 188/09, WM 2012, 1597 Rn. 14; vom 13. Juni 2013, aaO).
  • BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05

    Anforderungen an die Darlegung im Rahmen eines Antrags auf Versagung der

    Auszug aus BGH, 29.09.2022 - IX ZB 48/21
    Der Schuldner muss die der Masse zufließenden Einkünfte dann um den entsprechenden Betrag aufstocken (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - IX ZB 50/05, NZI 2006, 413 Rn. 13).
  • BGH, 16.12.2010 - IX ZB 63/09

    Regelinsolvenzverfahren: Unverhältnismäßigkeit der Versagung der

    Auszug aus BGH, 29.09.2022 - IX ZB 48/21
    Dabei kann die Restschuldbefreiung wegen der Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners nur versagt werden, wenn die Pflichtverletzung ihrer Art nach geeignet ist, die Befriedigung der Gläubiger zu gefährden, während es nicht darauf ankommt, ob die Befriedigungsaussichten tatsächlich geschmälert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - IX ZB 73/08, WM 2009, 515 Rn. 10 ff; vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 63/09, WM 2011, 176 Rn. 5; vom 16. Juli 2020 - IX ZB 77/18, ZVI 2020, 363 Rn. 10 f).
  • BGH, 16.07.2020 - IX ZB 77/18

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen der Verletzung von Auskunfts- und

  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 10 Sa 7/22

    Anforderungen an einen Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren

    Diese Anzeige soll es dem Treuhänder ermöglichen, den neuen Arbeitgeber des Schuldners - oder wie hier: den früheren Arbeitgeber nach erneutem Abschluss eines Arbeitsverhältnisses, soweit dieser nicht bereits informiert ist - von der Abtretungserklärung zu unterrichten und dadurch sicherzustellen, dass der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens zur Masse gelangt (vgl. BGH 22. Oktober 2009 - IX ZB 249/08 - Rn. 13; zur - alleinigen - Verantwortlichkeit des Schuldners bei eigenständiger Abführungspflicht bei selbständiger Tätigkeit nach § 295 Abs. 2 InsO vgl. BGH 29. September 2022 - IX ZB 48/21 - Rn. 11, 20).
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