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   BGH, 29.10.1953 - IV ZR 75/53   

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https://dejure.org/1953,1593
BGH, 29.10.1953 - IV ZR 75/53 (https://dejure.org/1953,1593)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1953 - IV ZR 75/53 (https://dejure.org/1953,1593)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1953 - IV ZR 75/53 (https://dejure.org/1953,1593)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 24.03.1916 - VII 441/15

    Verurteilung zu künftiger Zahlung

    Auszug aus BGH, 29.10.1953 - IV ZR 75/53
    Denn, wie das Reichsgericht in dem Urteil RGZ 88, 178 anerkannt hat, handelt es sich bei der lediglich an einen künftigen Kalendertag geknüpften Fälligkeit der Klageforderung, die bereits in den Vorinstanzen Gegenstand der Verhandlung war, nicht um eine neue oder neu vorgebrachte Tatsache, die nach § 561 ZPO nicht zu berücksichtigen wäre.
  • RG, 21.11.1902 - VII 282/02

    Rechte des Verkäufers aus § 321 B.G.B.

    Auszug aus BGH, 29.10.1953 - IV ZR 75/53
    Dass der Beklagte zu 2 a sich vertraglich verpflichtet habe, für diesen Fall eine anderweitige Sicherheit zu stellen, ist vom Kläger nicht vorgetragen worden § 321 BGB gibt für diesen Fall nur ein Leistungsverweigerungsrecht, dagegen keinen selbständigen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit (so auch RGZ 53, 62 f).
  • RG, 28.01.1904 - VI 428/03

    1. Gilt der Satz, daß einem materiell begründeten Klagantrag auch dann

    Auszug aus BGH, 29.10.1953 - IV ZR 75/53
    Den Revisionsbeklagten ist zuzugeben, dass die Nachprüfung des Berufungsurteils in der Revisionsinstanz sich grundsächlich auf den Sachverhalt zu beschränken hat, wie er in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht vorgelegen hat, und dass auch das Reichsgericht, insbesondere in seiner Entscheidung RGZ 57, 46 f und ihn folgend der Oberste Gerichtshof in OGHZ 1, 326 und 349 die Tatsache einer während des Revisionsverfahrens eingetretenen Fälligkeit der Klageforderung für unbeachtlich erklärt hat.
  • BGH, 13.07.1979 - V ZR 122/77

    Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; Einstellung eines

    Damit wird nicht eine neue Tatsache verwertet (§ 561 ZPO), sondern nur auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts die jetzt notwendige (unter Berücksichtigung des Zeitablaufs) rechtliche Folgerung gezogen (vgl. auch BGH Urteil vom 29. Oktober 1952, IV ZR 75/53 = LM BGB § 240 Nr. 1).
  • BGH, 19.01.1955 - IV ZR 160/54

    Rechtsmittel

    Wegen des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des in dieser Sache ergangenen Urteils des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1953 - IV ZR 75/53 - verwiesen.
  • BGH, 23.01.1992 - I ZR 265/90

    Nichtige Vereinbarung zwischen Unternehmen und Auslandsrepräsentant zur

    Unter diesen Umständen bestehen keine Bedenken, die nach dem 28. Februar 1991 eingetretene Fälligkeit einer möglichen Forderung auch in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 29.10.1953 - IV ZR 75/53, LM § 240 BGB Nr. 1).
  • BGH, 24.05.1976 - II ZR 207/74

    Anforderungen an eine Gesellschaftervereinbarung mit Wirkung für das

    Das aber kann nicht bezweifelt werden (vgl. BGH, Urt. v. 29.10.53 - IV ZR 75/53, LM BGB § 240 Nr. 1 zur nachträglichen Fälligkeit einer Forderung; Mattern, Neues Vorbringen in der Revisionsinstanz, JZ 1963, 649).
  • BGH, 11.05.1964 - VIII ZR 276/62

    Rechtsmittel

    Die Voraussetzungen, unter denen der Bundesgerichtshof im Urteil vom 29. Oktober 1953 (IV ZR 75/53 LM BGB § 240 Nr. 1) eine nach der letzten mündlichen Verhandlung der Berufungsinstanz eingetretene Fälligkeit auch in der Revisionsinstanz für beachtlich gehalten hat, liegen deshalb nicht vor.
  • BGH, 22.12.1954 - IV ZR 92/53

    Rechtsmittel

    Diese Raten sind inzwischen sämtlich fällig geworden, die letzte Rate am 15. Dezember 1954, was nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1953 - IV ZR 75/53 - auch in der Revisionsinstanz zu beachten ist.
  • BGH, 23.02.1968 - V ZR 160/66

    Vereinbarung der Errungenschaftsgemeinschaft durch Ehevertrag - Rechtlich

    Etwas anderes läßt sich auch nicht aus der von der Klägerin in diesem Zusammenhang erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29. Oktober 1953, IV ZR 75/53, LM ZPO § 561 Nr. 13 = BGB § 240 Nr. 1) herleiten.
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