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BGH, 29.10.1957 - 1 StR 436/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.06.1957 - 1 StR 213/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.10.1957 - 1 StR 436/57
Die Formel für den Offenbarungseid ist in §§ 807 Abs. 2, 481 Abs. 1 ZPO vorgeschrieben; eine Bezugnahme auf einen früher geleisteten Eid, wie sie in §§ 398 Abs. 3, 402, 451 ZPO für den Zeugen-, Sachverständigen- und Parteieid vorgesehen ist, gibt es beim Offenbarungseid nicht, Eine so wesentliche Abweichung im Eidessatz hat zur Folge, daß ein Eid überhaupt nicht geleistet ist ( BGH 1 StR 213/57 vom 28. Juni 1957, Leitsatz in DRiZ Rspr. 1957, 114 Nr. 628).
- BGH, 20.12.1957 - 1 StR 492/57 d) Daß § 157 StGB auf den Offenbarungseid nicht anwendbar ist, hat der erkennende Senat zuletzt im Urteil vom 29. Oktober 1957 (1 StR 436/57) entschieden.