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   BGH, 29.10.1959 - 2 StR 393/59   

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BGH, 29.10.1959 - 2 StR 393/59 (https://dejure.org/1959,560)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1959 - 2 StR 393/59 (https://dejure.org/1959,560)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1959 - 2 StR 393/59 (https://dejure.org/1959,560)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 297
  • NJW 1960, 56
  • MDR 1960, 150
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18

    Gesamtschuldnerregress gegen einen Miterben bei Erfüllung einer

    Das OLG Hamburg hat in MDR 1960, 150 ebenso wie das OLG Celle in OLGR Celle 1995, 204 ein teilweises Unterliegen bei Aufnahme des Vorbehalts verneint.
  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99

    Haftungsbeschränkung bei Erbschaft einer Eigentumswohnung

    Diese Vorschrift ist nach der in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen Meinung bei der Verurteilung unter dem Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung nur dann anzuwenden, wenn der Kläger zwar zunächst die unbeschränkte Verurteilung des Beklagten erstrebt, gegen den Vorbehalt der Haftungsbeschränkung aber keine Einwendungen erhoben hat (vgl. OLG Hamburg MDR 1960, 150; MünchKomm/Belz ZPO Rn. 4, Musielak/Wolst Rn. 2, Stein/Jonas/Bork Rn. 1 a, Zöller/Herget ZPO 21. Aufl. Rn. 3, jeweils zu § 92).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 5.73
    Denn an dem Grundsatz, daß der Tatrichter regelmäßig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen die Glaubwürdigkeit einer Aussage zu beurteilen hat und nur in Ausnahmefällen auf die Methode der aussagepsychologischen Begutachtung zurückgreifen darf, wird, auch im Strafprozeß festgehalten (vgl. u.a. BGHSt 3, 27; 13, 297 [BGH 13.10.1959 - 2 ARs 171/59]; 21, 62 [BGH 23.02.1966 - 2 StR 15/66]; 23, 8 [BGH 21.05.1969 - 4 StR 18/69]; 23, 176 [BGH 18.11.1969 - 1 StR 361/69]; ferner Panhuysen, Die Untersuchung des Zeugen auf seine Glaubwürdigkeit - Ein Beitrag zur Stellung des Zeugen und Sachverständigen im Strafprozeß -, Berlin 1964; Wüst, Richter und psychologischer Sachverständiger im Strafprozeß, München 1968; Krauss in der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 1973, 320 ff.).
  • BGH, 31.01.1996 - 2 StR 621/95

    Zuständigkeit der Jugendkammer vor dem Schwurgericht in Jugendschutzsachen (keine

    Eine nach dem Maßstab des § 26 Abs. 2 GVG zu beurteilende Frage des Einzelfalles ist es hierbei, ob die allgemeine Strafkammer oder die Jugendkammer zur Entscheidung berufen ist (vgl. BGHSt 13, 53, 59; 13, 297, 299); das Jugendgericht befindet hierüber nach Maßgabe der §§ 209, 209 a Abs. 2 Nr. 2 b StPO.
  • LG Zweibrücken, 15.06.2012 - 1 KLs 4153 Js 2169/11

    Strafverfahren - Zuständigkeit in Jugendschutzsachen

    Im Hinblick auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG kann die Vorschrift nicht dahin verstanden werden, dass die Staatsanwaltschaft ein uneingeschränktes Wahlrecht hat, wo sie Anklage erhebt (vgl. Degener a.a.0. § 74 b GVG, Rdnr. 4; Böttcher in Dölling/Duttge/Rössler, NK, 2. Auflage, § 26 Rdnr 1; Stern/Becker, GG, 2009, Art. 101 Rndr. 21; aA. BGHSt 13, 297).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 44.73

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht in

    Denn an dem Grundsatz, daß der Tatrichter regelmäßig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen die Glaubwürdigkeit einer Aussage zu beurteilen hat und nur in Ausnahmefällen auf die Methode der aussagepsychologischen Begutachtung zurückgreifen darf, wird auch im Strafprozeß festgehalten (vgl. u.a. BGHSt 3, 27; 13, 297; 21, 62; 23, 8; 23, 176; ferner Panhuysen, Die Untersuchung des Zeugen auf seine Glaubwürdigkeit - Ein Beitrag zur Stellung des Zeugen und Sachverständigen im Strafprozeß -, Berlin 1964; Wüst, Richter und psychologischer Sachverständiger im Strafprozeß, München 1968; Krauss in der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 1973, 320 ff.).
  • OLG Celle, 29.03.1995 - 13 U 112/94
    Ein Teilunterliegen im Sinne von § 92 ZPO kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die klagende Partei nicht die Möglichkeit hatte, sich in ihrer Prozeßführung auf den die Haftung beschränkenden Antrag einzurichten, und wenn die Parteien nicht über die Berechtigung der Einrede gestritten haben (so auch OLG Hamburg, MDR 1960, 150; Stein/Jonas (-;Bork), Komm. z. ZPO, 21. Auflage, Rn. 1 a).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 145.73

    Rechtsmittel

    Denn an dem Grundsatz, daß der Tatrichter regelmäßig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen die Glaubwürdigkeit einer Aussage zu beurteilen hat und nur in Ausnahmefällen auf die Methode der aussagepsychologischen Begutachtung zurückgreifen darf, wird auch im Strafprozeß festgehalten (vgl. u.a. BGHSt 3, 27; 13, 297 [BGH 13.10.1959 - 2 ARs 171/59]; 21, 62 [BGH 23.02.1966 - 2 StR 15/66]; 23, 8 [BGH 21.05.1969 - 4 StR 18/69]; 23, 176 [BGH 18.11.1969 - 1 StR 361/69]; ferner Panhuysen, Die Untersuchung des Zeugen auf seine Glaubwürdigkeit - Ein Beitrag zur Stellung des Zeugen und Sachverständigen im Strafprozeß -, Berlin 1964; Wüst, Richter und psychologischer Sachverständiger im Strafprozeß, München 1968; Krauss in der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 1973, 320 ff.).
  • BGH, 21.10.1969 - 1 StR 182/69

    Anklage vor dem Jugendgericht - Wortlaut und Sinn des Geschäftsverteilungsplanes

    Auch wenn die Voraussetzungen des § 26 Abs. 2 GVG vorliegen, ist die Staatsanwaltschaft nicht verpflichtet, die Sache in jedem Fall vor das Jugendgericht zu bringen (BGHSt 13, 297, 299 [BGH 29.10.1959 - 2 StR 393/59] mit Ausführungen zur Vereinbarkeit dieses Wahlrechts mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).
  • BGH, 21.07.1967 - AK 27/67

    Möglichkeit des Bundegerichtshofes zur Überweisung der Sache an das

    Daß auch eine vom Gesetz geschaffene "bewegliche Zuständigkeitsregelung" verfassungsmäßig sein kann, haben der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht in anderem Zusammenhang bereits entschieden (BGHSt 9, 367; 13, 297; BVerfGE 9, 223).
  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 518/63

    Rechtsmittel

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