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BGH, 29.10.1970 - 4 StR 412/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung von Einzelstrafen - Die Gesamtstrafenbildung - Das Verbot der Schlechterstellung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.01.1955 - 5 StR 638/54
Auszug aus BGH, 29.10.1970 - 4 StR 412/70
Diese Vorschrift verbietet aber nur schwerere, nicht die gleichen Strafen (vgl. auch BGHSt 1, 252; 7, 86, 87) [BGH 07.01.1955 - 5 StR 638/54].Abgesehen davon ist die Aufgabe des Tatrichters bei der neuen Entscheidung über die Strafe nicht anders zu beurteilen als bei der ersten tatrichterlichen Entscheidung: Er hat über Art und Höhe der Strafen nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (BGHSt 7, 86, 88) [BGH 07.01.1955 - 5 StR 638/54].
- BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
Auszug aus BGH, 29.10.1970 - 4 StR 412/70
Diese Vorschrift verbietet aber nur schwerere, nicht die gleichen Strafen (vgl. auch BGHSt 1, 252; 7, 86, 87) [BGH 07.01.1955 - 5 StR 638/54]. - BGH, 03.04.1970 - 2 StR 55/70
Umwandlung einer Zuchtstrafe in eine Freiheitsstrafe nach dem Ersten …
Auszug aus BGH, 29.10.1970 - 4 StR 412/70
Während der Übergangszeit ist deshalb in den Fällen, in denen eine Strafe bereits nach § 21 a.F. StGB umgewandelt worden ist, für die neue Entscheidung die jeweils geringere nach altem Recht erkannte Strafe maßgebend (vgl. auch BGHSt 23, 240, 241) [BGH 03.04.1970 - 2 StR 55/70].