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BGH, 29.10.1970 - V BLw 8/70 |
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Beschwerde wegen Abweichung von Entscheidung - Ausgleichsanspruch nach Übertragung eines Teils eines landwirtschaftlichen Betriebs - Erfordernis der Zustellung des Antrages im landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren zur Unterbrechung der Verjährung - Ermittlung der Erben ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.10.1962 - V BLw 20/62
Streithilfe in der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Auszug aus BGH, 29.10.1970 - V BLw 8/70
So habe der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 18. Oktober 1962, V BLw 20/62, NJW 1963, 860 die Rechtslage in Fällen der hier vorliegenden Art beurteilt, und von diesem Beschluß sei das Oberlandesgericht bei seiner Entscheidung abgewichen.Die Rechtsbeschwerde mißversteht den als Vergleichsentscheidung angeführten Beschluß vom 18. Oktober 1962 (ausführlicher als an der von ihr bezeichneten Stelle abgedruckt in BGHZ 38, 110 und nahezu ungekürzt in WM 1962, 1404 und RdL 1963, 15), wenn sie darin ihre Ansicht bestätigt findet, durch Einsetzung eines Alleinerben beschränke der Erblasser seine Abkömmlinge in der Geltendmachung der ihnen nach §§ 12, 13 HöfeO zustehenden Ausgleichsansprüche dergestalt, daß sie nunmehr als Pflichtteilsberechtigte bloß noch die Hälfte zu beanspruchen hätten.
- BGH, 07.10.1958 - V BLw 27/58
Miterben des Hoferben
Auszug aus BGH, 29.10.1970 - V BLw 8/70
Der angefochtene Beschluß bejaht dies unter Hinweis auf den Beschluß des Senats vom 7. Oktober 1958, V BLw 27/58 (BGHZ 28, 194 [BGH 07.10.1958 - V BLw 27/58] = RdL 1958, 317 [daselbst 1959, 21 Anm, Lange] = NJW 1958, 2114) mit der Begründung, durch eine solche Erbeinsetzung verlören die Abkömmlinge des Erblassers nicht ohne weiteres ihre gesetzlichen Abfindungs- und Ergänzungsansprüche aus der Höfeordnung.Pei dieser Sachlage setzte sich das Oberlandesgericht keineswegs in Widerspruch mit den Ausführungen in der Vergleichsentscheidung vom 18. Oktober 1962, wenn es unter Bezugnahme auf den früheren Beschluß des Senats vom 7. Oktober 1958 (BGHZ 28, 194 [BGH 07.10.1958 - V BLw 27/58]) die Antragsteller trotz der Erbeinsetzung ihrer Stiefmutter als "Miterben" im Sinne des § 13 HöfeO ansah und sie für berechtigt erachtete, ihre Ansprüche aus jener Vorschrift in der gesetzlich vorgesehenen Höhe gegen den Antragsgegner geltend zu machen.
- BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56
Konnossement
Auszug aus BGH, 29.10.1970 - V BLw 8/70
Fehlt es mithin, soweit das Oberlandesgericht die Zustellungsbedürftigkeit verneint hat, an einer Abweichung gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG, so kann dahingestellt bleiben, ob der angefochtene Beschluß, wie die Rechtsbeschwerde meint, im Sinne dieser Vorschrift auf der Verneinung "beruht" oder ob er nicht, unabhängig von ihr, schon durch die beigefügte Hilfserwägung getragen wird, die Zustellung sei, wenn auch nach Fristablauf, so doch noch "demnächst" erfolgt und habe daher jedenfalls nach § 261 b Abs. 3 ZPO die Verjährung unterbrochen (unter Bezugnahme auf BGHZ 25, 250, 255 f) [BGH 26.09.1957 - II ZR 267/56]. - BGH, 07.07.1960 - V BLw 33/59
Ausgleichsansprüche beim Erwerb eines Ersatzhofes
Auszug aus BGH, 29.10.1970 - V BLw 8/70
Die angeführte Vergleichsentscheidung, nämlich der Beschluß des Senats vom 7. Juli 1960, V BLw 33/59 (außer in RdL 1960, 262 noch abgedruckt in gekürzter Form BGHZ 33, 66 und NJW 1960, 1906; vgl. auch Anm. Pritsch in LM HöfeO § 13 Nr. 7) hat zu der Frage, ob bei Ansprüchen aus § 13 HöfeO zur Verjährungsunterbrechung eine Zustellung des Antragsschriftsatzes an den Gegner erforderlich sei, keine Stellung genommen.
- BGH, 24.11.2006 - BLw 12/06
Aktivlegitimation hinsichtlich der Geltendmachung von Abfindungsansprüchen nach …
Zu diesem Personenkreis gehören die Antragsteller, weil sie nach dem allgemeinen Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs zusammen mit dem Antragsgegner und den nicht an dem Verfahren beteiligten Geschwistern Erben auch des Hofes geworden wären und nicht durch die von dem Erblasser errichtete Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind (vgl. Senat, Beschl. v. 29. Oktober 1970, V BLw 8/70, RdL 1971, 270, 271;… Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, HöfeO, 10. Aufl., § 12 Rdn. 13).